Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.12.2005)

Wien, am 09.12.2005

Klage der Tierschutzministerin gegen Tierschutzverein abgewiesen

Das Handelsgericht Wien hat jetzt in seinem Urteil in allen Punkten dem Verein Gegen Tierfabriken Recht gegeben

Mit dem Bundestierschutzgesetz wurde das Ausstellen wildgefangener Singvögel auch im oö Salzkammergut verboten. Die Tierschutzministerin stellte im Juli eine Novelle dieses Gesetzes in Aussicht, die das Ausstellen der gefangenen Singvögel wieder erlaubt hätte. Im Rahmen einer Kampagne des Verein Gegen Tierfabriken gegen diese Verschlechterung des Tierschutzgesetzes wurden auch Flugblätter verteilt, in denen ein „Sündenregister“ der Tierschutzministerin in 8 Punkten aufgelistet war. Die Ministerin klagte nun den VGT bzgl. der meisten dieser Punkte und verlangte eine Einstweilige Verfügung gegen das Flugblatt: es sollte nicht mehr verteilt werden dürfen.

In seinem Urteil hat jetzt das Handelsgericht Wien die Klage auf Einstweilige Verfügung in allen Punkten zurückgewiesen. Wörtlich sagte der Richter in seinem Urteil: „Der Beklagte [VGT] hat somit im Lichte der aufgezeigten Rechtssprechung durch seine Behauptungen die Grenzen einer zulässigen Kritik in der für eine demokratische Gesellschaft notwendig offenen politischen Diskussion nicht überschritten.“ Die Kosten für das Verfahren trägt das Ministerium und damit letztendlich der Steuerzahler.

Es darf also weiter behauptet werden, dass die Ministerin:

  • erlaubt, dass bestehende Gesetze gebrochen werden
  • betäubungslose Hausschlachtungen erlaubt
  • sich mit Kontrollen der Nutztierhaltungen alle 50 Jahre begnügt
  • den Tierschutzrat ignoriert
  • eine Ausnahmeregelung für den Singvogelfang schaffen wollte
  • und Kindergartenkinder einer McDonalds-Werbung aussetzt.

Der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Diese Klage der Ministerin gegen den VGT war ein Rundumschlag, der uns offenbar einschüchtern sollte. Das Handelsgericht hat jetzt bestätigt, dass wir unsere Vorwürfe auf gut recherchierten Fakten basieren und seriös präsentieren. Wir werden uns deshalb sicher nicht einschüchtern lassen, sondern weiterhin laut und unbequem bleiben. Auf der anderen Seite hat die Ministerin bereits dankenswerter Weise diese Novelle zurückgezogen und steht jetzt hinter dem Singvogelfangverbot, das noch in OÖ seines Vollzuges harrt. Der VGT wird die Ministerin daher nicht nur in dieser Sache unterstützen, sondern hat ihr auch jede Hilfe in der Verteidigung unseres Wildtierhaltungsverbots im Zirkus gegen Angriffe durch die EU-Kommission zugesagt. Wir sind nicht nachtragend, sondern stehen bedingungslos auf Seiten der Tiere, entsprechend unserer Aufgabe als Tierrechtsverein.“

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben