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Klage der Jägerschaft gegen VGT abgewiesen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.11.2009)

Wien, 12.11.2009

Bezirksgericht Fünfhaus in Wien verneint nach Jagdstörung sowohl Schadenersatz als auch Unterlassung zukünftiger Aktionen

Bezirksgericht Fünfhaus in Wien verneint nach Jagdstörung sowohl Schadenersatz als auch Unterlassung zukünftiger Aktionen

Immer wieder haben in den vergangenen Jahren TierschützerInnen Aktionen gegen Treibjagden auf Zuchtfasane durchgeführt. Die Jägerschaft reagierte darauf mit einer Reihe von demokratiepolitisch bedenklichen Maßnahmen: einmal wurde der VGT aufgrund eines Webberichts geklagt, weil auf einem Foto aus 30 m Distanz 15 JägerInnen zu sehen waren, und trotzdem das Recht auf das eigene Bild verletzt wäre.

Im vorliegenden Verfahren begehrte die Jägerschaft die Unterlassung derartiger Aktionen durch den VGT in der Zukunft und die Bezahlung von fast € 5000 an Schadenersatz für die der Jägerschaft entstandenen Kosten wie z.B. für Unterwäsche (!), Toilettenartikel, Wein, Edelbrände, Hirschhorn-Krawattenschmuck und Messerschärfer. Diese kuriose Sammlung von Ausgaben belegt einmal mehr, was Treibjagden für die Jägerschaft bedeuten: u.a. jedenfalls auch den Konsum von Alkohol. Und offenbar konnten die armen JägerInnen aufgrund der Anwesenheit von TierschützerInnen diesen Alkohol nicht in Ruhe konsumieren – weshalb sie ihn dem VGT verrechnen wollten.

Doch das Bezirksgericht Fünfhaus in Wien hat das Klagebegehren jetzt in vollem Umfang abgelehnt.

Ebenso und davon unabhängig urteilte auch der Verwaltungsgerichtshof in einer Jagdstörungssache für den VGT. Aufgrund einer Maßnahmenbeschwerde hatte der UVS Zwettl zu viel Geld verrechnet. So wurde das Land NÖ dazu verurteilt, der Tierschützerin € 1286,40 binnen 2 Wochen bei sonstiger Exekution zu überweisen.

VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Wenn man die Tierschutzcausa und die anderen Justizskandale der letzten Zeit betrachtet, könnte man an der Justiz in Österreich zweifeln. Umso erfreulicher, wenn sich dann doch zeigt, dass es RichterInnen gibt, die sich trotz allem gegen die mächtige Jägerschaft zu urteilen getrauen. Und das, obwohl eine Richterin, die TierschützerInnen wegen einer Jagdstörung freigesprochen hatte, von der SOKO gegen den Tierschutz erst kürzlich telefonisch abgehört, wegen Amtsmissbrauch beschuldigt und verhört worden ist.“

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