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Angebundenes Kalb - diese Haltung ist seit fünf Jahren illegal!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.12.2009)

Wien, 02.12.2009

Doch wer kontrolliert Österreichs Ställe?

Doch wer kontrolliert Österreichs Ställe?

Die gesetzlich geforderten stichprobeartigen Kontrollen sind rar, die Wahrscheinlichkeit davon getroffen zu werden existiert für die landwirtschaftlichen Betriebe so gut wie nicht. Seit Jahren schon stellen sich mutige Tierschutz-AktivistInnen dieser Aufgabe und haben so Erschreckendes zutage gebracht. Die Öffentlichkeit zeigt großes Interesse an dieser Aufdeckungsarbeit. Der Staat setzt alles daran, diese Leute für immer mundtot zu machen.

Nur ein Beispiel aus der Rechtssprechung: Eine Tierschutzaktivistin muss € 1000,- Strafe bezahlen. Das Vergehen: Betreten eines Feldes während einer Treibjagd. Das Feld war bereits abgeerntet, niemand kam zu Schaden, eigentlich ist gar nichts passiert.
Und hier - ein Tierkind – wie lange mag es schon auf dieser Welt sein, ein Monat? Vielleicht auch zwei? Und was bekommt es zu sehen? Nichts was das kleine Herz auch nur ein bisschen erfreuen könnte. Das größte Trauma hat es bereits hinter sich. Das Entrissenwerden von seiner Mutter. Jeder der diese Bilder, diese vollkommene Ohnmacht einmal miterleben musste, weiß, wie stark die Bindung zwischen Mutter und Kind ist und kann diesen unermesslichen Schmerz nachempfinden. Doch diese Brutalität ist leider gängige Praxis und erlaubt. Dieses Vorgehen wird ganz im Gegenteil mit ungeheuer riesigen Mengen an Subventionsmitteln unterstützt.

Nicht erlaubt ist es allerdings, Kälber anzubinden. Die einzige Zeit, in der sie sich vom Gesetz her frei bewegen dürfen, sind die ersten 6 Monate ihres Lebens. Aber auf diesem Bauernhof im Mostviertel wird nicht einmal dieser minimalsten Forderung nachgekommen.

Wie wird diese Verwaltungsübertretung wohl geahndet werden? Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir, dass der Betrieb eine Auflage bekommen wird, ein gewisser Zeitrahmen wird festgesetzt in der die Anpassung stattfinden muss. Angst vor ernsten Maßnahmen müssen unsere LandwirtInnen sicher nicht haben, im Gegensatz zu den TierschutzaktivistInnen; ihnen kann ein falscher Schritt einen Monatslohn kosten.

 

 

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