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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.04.2010)

Wien, am 23.04.2010

Samstag, 24. April: Weltversuchstiertag

Weltweites Gedenken der zahllosen Opfer der Tierversuchsindustrie

Am Samstag, den 24. April 2010, wird im Rahmen des Weltversuchstiertages wieder einmal an das traurige Schicksal jener Tiere erinnert, die hinter den verschlossenen Türen der Tierversuchslabore ihr trostloses Dasein fristen und bis zu ihrem Tod unangenehme und teils äußerst qualvolle Experimente über sich ergehen lassen müssen.

Laut einer amtlichen Statistik stirbt in Österreich alle zwei bis drei Minuten ein Versuchstier, 2008 waren es offiziell 220.456 Tiere, damit ist die Zahl der 2008 verbrauchten Tiere gegenüber 2007 um beträchtliche 11 % angestiegen. Die amtliche Tierversuchsstatistik für das Jahr 2009 steht noch aus.
In Deutschland sind es rund zwei Millionen Tiere pro Jahr, die verwendet werden – Tendenz steigend.

Aber diese Zahlen entsprechen nicht der ganzen Wahrheit, denn immerhin gelten Eingriffe an Tieren, die nach der persönlichen, sehr subjektiven Einschätzung des jeweiligen Tierexperimentators für das Tier nicht leid- und qualvoll sind, gemäß der österreichischen Gesetzeslage nicht einmal als Tierversuche. Sie müssen weder genehmigt noch gemeldet werden und unterliegen somit keinerlei Kontrolle, auch nicht irgendeiner statistischen Erfassung – ein untragbarer Zustand, der durch Einführung neuer Definitionen, Melde- und Erhebungspflichten so bald wie möglich behoben werden sollte.

Das Tierversuchsgesetz stammt aus dem Jahr 1988, ist also über 20 Jahre alt!

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN kritisiert schon seit Jahren, dass das aus dem Jahr 1988 stammende Gesetz völlig veraltet ist und viele Versuche an Tieren nicht regelt.

Auch Versuche, bei denen die Tiere vor der Durchführung getötet werden oder während des Experiments narkotisiert sind und sterben, gelten nicht als Tierversuche und sind weder genehmigungspflichtig, noch tauchen sie in der Tierversuchsstatistik auf.

Die vom Tierversuchsgesetz vorgesehenen Kontrollkommissionen dürfen nur Empfehlungen abgeben, aber keine unnötigen oder unethischen Versuche verbieten. Es werden immer wieder Versuche bekannt, die gegen die Empfehlung der Kommission vom Ministerium bewilligt und dann von den ExperimentatorInnen durchgeführt werden.

Ein aktuelles Beispiel, wo der Kontrollmechanismus Kommissionen versagt hat, ist der berühmt-berüchtigte Schweinelawinenversuch, bei dem Schweine im Tiroler Ort Sölden zunächst narkotisiert bei lebendigem Leib im Schnee vergraben und langsam erstickt werden sollten. Die Präsidentin des Wr. Tierschutzvereins Madeleine Petrovic, die in der §13 Tierversuchs-Kommisssion sitzt, beschwerte sich bitterlich, über die grausamen Erstickungs-Experimente an den Schweinen in besagter Kommission nicht informiert worden zu sein.

Zudem bestehen die Kommissionen zu einem erheblichen Teil selbst aus TierexperimentatorInnen, die als objektive, die Interessen der betroffenen Versuchstiere vertretende Kontrollinstanz wohl kaum wirklich ernst genommen werden können.

Und die durch das neue Bundestierschutzgesetz geschaffenen Tierschutzombudschaften können sich nicht für die Interessen der Versuchstiere einsetzen, weil Tierversuche aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen sind.

Damit stehen eine völlig unzureichende Gesetzgebung, ein zahnloses Kontrollgremium und der mehr als fragwürdige Tierversuchsgenehmigungprozess in einem völligen Widerspruch zu dem tierschutzethischen Anspruch der österreichischen und europäischen Bevölkerung, die gerade im Bereich Tierversuche mehr Transparenz, Kontrolle, und Tierschutz erwartet.

Wie eine fundierte, umfangreiche Online-BürgerInnenumfrage der Europäischen Union von 2006 eindeutig ergab, sehen Europas BürgerInnen gerade im Bereich der Tierversuche dringenden Handlungsbedarf.

Am Weltversuchstiertag sollen Regierungen und verantwortliche Stellen daran erinnert werden, dass es nicht nur ein Gebot der modernen Ethik, sondern auch eine Frage von grundlegendem demokratischen Anspruch ist, im Bereich der Tierversuche endlich ernst zu nehmende Reformen in die Wege zu leiten. Europas BürgerInnen erwarten dies, den leidgeprüften betroffenen Tieren sind wir es schuldig.

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wiederholt anlässlich des Weltversuchstiertages seine Forderung,dass das Tierversuchsgesetz dringend grundlegend revidiert und die Ethikkommissionen effektiv umstrukturiert werden sollten.

Als nächstliegendes Etappenziel sollte nach dem Einführen des Menschenaffenversuchsverbotes 2006 dieses auf alle anderen Affen bzw. Primaten ausgeweitet werden.

Langfristiges Ziel aber sollte die vollständige Ersetzung von tierquälerischen und tierschädigenden Versuchen durch Ersatz- und Alternativmethoden wie In-Vitro-Tests und Computersimulationsmodelle respektive Experimente an schmerz- und bewusstseinsfreier Materie sein, da es ethisch nicht zu rechtfertigen ist, leidensfähige Lebewesen gegen deren Willen grausamen Torturen zu unterziehen.

Der Internationale Tag des Versuchstieres wird seit 1962 begangen und geht auf den Geburtstag von Lord Hugh Dowding zurück, der sich im Britischen Oberhaus engagiert für den Tierschutz einsetzte.

 

 

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