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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.01.2014)

Wien, am 23.01.2014

ÖVP-NÖ verbietet TierschützerInnen Missstände in Tierfabriken aufzudecken!

Im novellierten Feldschutzgesetz wird ein neuer Straftatbestand ,,Unbefugtes Betreten von Stallungen" eingeführt, Feldschutzorgane dürfen TierschützerInnen festnehmen

In den USA reagiert die Tierindustrie auf die ständigen Enthüllungen über tierquälerische Zustände in Massentierhaltungen mit den sogenannten ,,Ag-Gag"-Gesetzen, die das Filmen in Tierfabriken und Schlachthöfen verbieten. Europa wurde bisher von derartigen Auswüchsen der undemokratischen Macht der Tierindustrie verschont. Doch nun hat die ÖVP-Alleinregierung in NÖ ein eigenes Verbot des Filmens von Tierfabriken eingeführt. In einer Novelle zum Feldschutzgesetz wurde das ,,unbefugte Betreten von Stallungen" zur Straftat. Zwar behauptet man, es ginge nur um den Schutz der Tiere vor dem Erschreckt-werden und sogar um den Schutz der TierschützerInnen vor Verletzungen, aber in Wahrheit folgt das Gesetz der Forderung der Tierindustrie, die Veröffentlichung von Filmen aus Tierfabriken zu verhindern. Ja, das Feldschutzgesetz erlaubt nun sogar den BetreiberInnen der Tierfabriken als Feldschutzorganen die TierschützerInnen festzunehmen und ihre Kameras zu beschlagnahmen. Gleichzeitig hat man das Strafmaß des ,,Feldfrevels", zu dem jetzt das Filmen in Tierfabriken gehört, verdoppelt.

VGT-Obmann Martin Balluch ist erschüttert, mit welcher Vehemenz die ÖVP weiterhin ganz offen den Tierschutz zu kriminalisieren versucht: ,,Ohne Filmbeweise aus Legebatterien, die die Zustände dort an die Öffentlichkeit brachten, wäre es nie gelungen, diese Produktionsform zu verbieten. Statt diese wichtige Arbeit im Sinne der Öffentlichkeit zu fördern, will man mit Brachialgewalt den Tierschutz kriminalisieren und schränkt dabei ungeniert die Pressefreiheit ein. Wir haben bereits Zustände wie in den USA, wo die Tierindustrie die Politik dominiert."

Und weiter: ,,Da die Tierindustrie mit dem von ihr gegen uns initiierten Tierschutzprozess zunächst gescheitert ist - die Wiederholung des Verfahrens in erster Instanz in Wr. Neustadt beginnt allerdings Anfang April, also 8 Jahre nach Ermittlungsbeginn, wieder - versucht sie es nun durch eine Lex TierschützerInnen, wie Dr. Madeleine Petrovic von den Grünen dieses Gesetz im nö Landtag genannt hat. Das Filmen von Treibjagden wurde in der Steiermark und OÖ explizit verboten, nun folgt in NÖ das Filmen in Tierfabriken. Einerseits wirft man uns TierschützerInnen gerne vor, kein aktuelles Filmmaterial über die Zustände in Österreichs Tierfabriken zu haben und damit gar nicht zu wissen, was dort passiert, andererseits aber, wenn wir solches Material vorlegen, nennt man uns kriminell. Wenn es nach der ÖVP-Tierindustrie geht, sollten sich TierschützerInnen auf das Vermitteln von Hunden und Katzen in Tierheimen beschränken. Bald sind alle anderen Tätigkeiten sogar verboten!"

Wörtliche Auszüge aus dem Gesetz in Martin Balluch's Blog

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