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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.05.2014)

Wien, am 06.05.2014

Käfigei-Restaurantkette klagt VGT wegen Kampagne auf Schadensersatz

"Zu den 3 Goldenen Kugeln" will in 2 Zivilrechtsklagen (EUR 22.500 Streitwert, Gesamtkosten geschätzt EUR 25.000) Flugblätter gegen den Import ausländischer Käfigeier verbieten und Unterlassungsurteil erwirken

Dass die Restaurantkette "Zu den 3 Goldenen Kugeln" mit Schwerpunkt in Graz ausländische Käfigeier zumindest Anfang 2014 verwendet hat, bestreitet sie nicht einmal. Für den VGT war das Grund genug, die Kette mit einigen Demos umzustimmen. Am 2. und 3. April wurden entsprechende Flugblätter gegen Käfigeier vor einigen der Restaurants in Graz und Wien und am Grazer Hauptplatz verteilt. Während die Landwirtschaftskammer lediglich in Worten gegen den Import ausländischer Käfigeier wettert, schreitet der VGT zur Tat, um die österreichischen Tierschutzstandards zu schützen. Doch die Restaurantkette brachte nun 2 Zivilklagen gegen den VGT ein. Die Verteilung der Flugblätter solle unterlassen und der ruhige Besitz der Restaurants nicht mehr gestört werden, Streitwert EUR 22.500. Die Prozesse werden innerhalb der nächsten 14 Tage in Graz und Wien über die Bühne gehen.

In der Klageschrift wird behauptet, das VGT-Flugblatt würde suggerieren, durch die Verwendung von Käfigeiern handle die Restaurantkette illegal. Abgesehen davon wurde das Logo der Firma, in satirischer Weise zu 3 Goldenen Käfigeiern umgewandelt, verwendet. Die Restaurants sehen den VGT dabei quasi als Marktkonkurrenten, weil er vegane, eifreie Alternativen in seiner Zeitung bewirbt. Und es wird fälschlich behauptet, MitarbeiterInnen des VGT hätten das Flugblatt auch auf dem Privatbesitz der Firma verteilt, so z.B. auf dem Parkplatz einer der Restaurants. Der VGT hat diese Klagen bereits beantwortet.

Originalwortlaut: www.martinballuch.com/restaurantkette-klagt-VGT

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Das Logo in einem solchen Zusammenhang satirisch zu verwenden ist eindeutig durch die Judikatur gedeckt. Abgesehen davon hat niemand vom VGT den Privatbesitz dieser Restaurantkette betreten. Es geht bei diesen Klagen um etwas ganz anderes, um einen sogenannten SLAPP. Mit megagroßen Klagen sollen kleine NGOs mundtot gemacht werden und sich nicht mehr trauen, Firmen zu kritisieren. Doch auch hier wissen wir die große Mehrheit der Bevölkerung hinter uns. Niemand möchte ausländische Käfigeier im Essen serviert bekommen. Das könnte durch eine verpflichtende Deklaration verhindert werden. Bis diese kommt, sind die KonsumentInnen aber auf unsere Aufdeckungsarbeit angewiesen. Eine Aufdeckungsarbeit im Übrigen, die diesmal vermutlich die Zustimmung der Landwirtschaftskammer finden wird, die uns sonst immer vehement bekämpft. Wir reden eben nicht nur, wir handeln auch, und machen uns deshalb natürlich Feinde. So sind wir auf das Funktionieren des Rechtsstaates - in diesem Fall des Handelsgerichts Wien und des Bezirksgerichts Graz-West - angewiesen, um auch gegen eine mächtigere und reichere Gegnerschaft im Namen der Mehrheit im Land zu bestehen."

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