Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.04.2015)
Wien, am 23.04.2015Weltversuchstiertag 24. April: VGT fordert strengen Kriterienkatalog für Tierversuchsanträge
Umfragen zeigen große Mehrheiten für Einschränkung von Tierversuchen – neuer Kriterienkatalog soll bis Juli 2015 Gesetz werden
Die letzte amtliche Tierversuchsstatistik zeigt wieder einen Anstieg von Tierversuchen – und das, obwohl Umfragen in Österreich und anderen Ländern große Mehrheiten für eine Einschränkung von Tierversuchen aufweisen. Insbesondere alle Tierversuche an Affen, Hunden und Katzen will eine verfassungsgebende Mehrheit von 2 Drittel in Österreich verboten wissen. Zusätzlich soll ein strenges Tierversuchsgesetz nur noch jene Tierversuche genehmigen, deren Nutzen den Schaden an den Tieren überwiegt. Das hat auch die Regierung versprochen, indem sie gesetzlich festlegte, dass bis Juli 2016 ein sogenannter Kriterienkatalog, also ein Fragenkatalog, der den Antworten jeweils Punkte zuordnet und so eine Schaden-Nutzen Abwägung ermittelt, für jeden Tierversuchsantrag auszufüllen ist.
Im Vorfeld wurde aber von Tierversuchsseite bereits deutlich gemacht, dass man diese gesetzliche Vorgabe trotz klarer Rückendeckung von einer Mehrheit der Bevölkerung für verfassungswidrig halte, obwohl eine Schaden-Nutzen Abwägung sogar von der EU vorgeschrieben wird. Die Freiheit der Wissenschaft aber stünde über dem Tierschutz, selbst wenn dieser zum Staatsziel erhoben wurde. Dem entgegen stehen Aussagen von Verfassungsexperten, wie Univ.-Prof. Stefan Hammer, sowie eine Reihe von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs in den letzten Jahren, dass die Freiheit der Wissenschaft gegen das öffentliche Interesse am Tierschutz abgewogen werden muss. Und danach ist es z.B. klar, dass nur Tierversuche, die mit gewisser Wahrscheinlichkeit Menschen vor Krankheit und Tod bewahren, genehmigt werden können, wenn sie für Tiere Leid bedeuten. Selbst die Österreichische Akademie der Wissenschaften hat das in einer Stellungnahme bestätigt.
VGT-Obmann Martin Balluch: „Es geht hier nicht um die Frage, Tierversuche völlig abzuschaffen oder beliebig zuzulassen, sondern um die Frage, ob gewisse Zwecke für einen Tierversuch, wie z.B. reine Neugier, persönliche Vorliebe oder akademisches Interesse, Leid für Versuchstiere rechtfertigen. Ebenso muss klar sein, dass Tierversuche zum Pflanzenschutz oder zur Gesundheit von Tieren weniger zu gewichten sind, als Tierversuche zum Schutz von Menschen. Die Tierversuchsindustrie versucht diese Unterscheidungen immer zu verwischen. Jede Diskussion über pragmatische Einschränkungen der Praxis wird zur Grundsatzdiskussion hochstilisiert. An der Veterinäruni Wien finden Tierversuche zur Forschung an Tieren ohne Bezug zu Menschen statt. Wieviel Leid ist es gerechtfertigt, Tieren dafür anzutun? Wenn solche Tierversuche durch den neuen Kriterienkatalog nicht viel restriktiver genehmigt werden, als Tierversuche für Heilungsmethoden an Menschen, dann ist er das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben wurde.“