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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.09.2016)

Wien, am 21.09.2016

Tieranwalt für Strafsachen Antoine Goetschel vom VGT zum Vortrag nach Wien eingeladen

Das Global Animal Law Projekt globalanimallaw.org soll weltweit die Tierschutzgesetzgebung vorantreiben

Ende der 1980er Jahre engagierte sich Antoine Goetschel bereits im Tierschutz in der Schweiz für die Verbandsklage. Als Rechtsanwalt für Menschen war ihm klar, wie wichtig die kompetente Vertretung betroffener Interessen vor Gericht ist, um Gerechtigkeit zu ermöglichen. Doch Tiere, die vor dem Gesetz als Sachen gelten, haben keine politische oder gar rechtliche Vertretung. Mit der Verbandsklage sollten Tierschutzorganisationen die Möglichkeit bekommen, Tierinteressen einzuklagen. Goetschel konnte diese Idee zwar nicht durchsetzen, doch 1991 wurde – weltweit einzigartig – mit einer 79 % Mehrheit im Kanton Zürich ein Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen eingerichtet. Zunächst erhielt ein ehemaliger Staatsanwalt diese Position, bis 2007 Goetschel nachrücken konnte. Dieser Tierrechtsanwalt durfte in alle strafrechtlichen Tierquälereiprozesse Akteneinsicht nehmen und im Namen der Opfer, der Tiere, Rechtsmittel einlegen, bis hin zur Berufung gegen Urteile. Bei seinem Vortrag am 19. September 2016 vor 100 ZuhörerInnen an der Uni Wien auf Einladung des VGT erzählte er von seinen Erfahrungen und seinem neuen Global Animal Law Projekt.

Die Position des Tieranwalts hatte auf die Praxis des Vollzugs große Auswirkungen. Die StaatsanwältInnen kontaktierten den Tieranwalt vor jedem Verfahren, um sich über die Forderung der Strafhöhe abzustimmen. Aus 20 Fällen von Tierquälerei vor dem Strafgericht pro Jahr Anfang der 1990er Jahre wurden 270 Fälle im Jahr 2007, die Gesellschaft ist sensibler geworden. Der Tieranwalt war auch Ansprechpartner für Medien und half bei der Ausbildung der Polizei. Generell wurden die Strafen härter und die Kontrollen auch in Tierfabriken intensiver. Eine Erfolgsgeschichte also, die Idee des Tieranwalts. Doch 2011 trat eine rechtspopulistische Partei dagegen auf und nutzte eine negativ ausgegangene Abstimmung über die Einführung von TieranwältInnen bundesweit dazu, die Position nach 20 Jahren Existenz auch in Zürich abzuschaffen.

Antoine Goetschel konzentriert sich nun auf seine Arbeit in der Zivilgesellschaft – neben seiner anwaltlichen Praxis – und möchte weltweit die Tierschutzgesetzgebung verbessern. Ein Drittel der Staaten der Erde hat überhaupt kein Tierschutzgesetz. Das Global Animal Law Projekt mit seiner Webseite globalanimallaw.org möchte einerseits statistische Fakten zur weltweiten Tierschutzgesetzgebung liefern, aber auch neue Ideen für die konkrete Situation jeden Staates liefern, wie das Gesetz verbessert werden kann. Dazu gibt es zahlreiche juristische ExpertInnen weltweit, die mit Rat und Tat zur Seite stehen. Insbesondere will Goetschel erreichen, dass die Würde der Tiere – wie in der Schweiz – in der Verfassung der Länder verankert wird. Zusätzlich schlägt er die Einführung von Tierschutzombudspersonen – wie in Österreich –, die Möglichkeit der Verbandsklage und Verbandsbeschwerde, sowie eine Tieranwaltschaft in Strafsachen vor. Damit soll der Sachenstatus von Tieren abgemildert werden.

Goetschels Vortrag war erfrischend konkret. Statt sich in theoretischen Tierrechtsdebatten im akademischen Elfenbeinturm zu verlieren, möchte er echte, machbare, realistische Fortschritte. Ein nachvollziehbarer Wunsch.

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