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€ 100.000 Klage von Max Mayr-Melnhof bedroht VGT!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.05.2017)

Wien, 11.05.2017

Der Gatterjäger klagte bereits wegen Besitzstörung und weil er sich durch Medienaktionen des VGT beleidigt fühlt – jetzt geht es um Facebook-Kommentare unbekannter Personen

Die Mayr-Melnhofs sind sehr reich. Sie besitzen 2 Schlösser, Firmen und 7000 (!) ha Grund, insbesondere am für Wanderer und RadfahrerInnen beliebten Untersberg. Dort klagt Mayr-Melnhof auch sofort, wenn ihm etwas nicht passt. Dafür ist er bekannt. Aber so kritisiert, wie vom VGT für sein Jagdgatter in der Antheringer Au, wurde er noch von niemandem. In seinem Selbstverständnis ist die einzige Antwort darauf die vielfache Klage mit dem Ziel der finanziellen Vernichtung.

Im Herbst 2015 hatten TierschützerInnen die Gatterjagd von Mayr-Melnhof dokumentiert. Sofort wurden sie von ihm wegen Besitzstörung geklagt. Der Gerichtsvorsteher des zuständigen Gerichts war sein Jagdgast gewesen. Dennoch wurde die Klage abgewiesen: der VGT hatte völlig legal von außerhalb des Gatters gefilmt.

Als dann wenig später der VGT am Stephansplatz in Wien einigen prominenten Gatterjägern Preise für besondere Kaltherzigkeit verlieh – darunter Mayr-Melnhof mit dem Preis „Ein Herz aus Stein“ - kam gleich die nächste Klage. Er fühle sich beleidigt und derartige Aktionen müssten gerichtlich verboten werden. Wieder blitzte er ab.

Statt anzuerkennen, dass die Aktivitäten des VGT nun einmal zu einer Demokratie gehören, klagte er gleich weiter: einmal war es eine Kloaktion in Salzburg („Gatterjagd stinkt zum Himmel“), einmal ein Umzug mit seinem Konterfei und einem eingezäunten Wildschwein. Ein andermal war es eine Demo vor der Hubertusmesse im Dom in Salzburg. Als alle diese Klagen abblitzten, erhob er Privatanklage. 2 junge Tierschützerinnen waren dabei „erwischt“ worden, wie sie Pickerl aufgeklebt hatten, die Mayr-Melnhof wegen seiner Gatterjagd der perversen Tierquälerei bezichtigten. Er klagte die beiden Frauen zusammen mit dem VGT-Obmann und dem VGT wegen Beleidigung auf € 30.000 Schadenersatz. Als auch hier der Richter durchklingen ließ, dass einerseits der Zusammenhang zum VGT nicht herstellbar sei, und andererseits dieser Vorwurf keine Beleidigung darstelle, erhöhte Mayr-Melnhof den Einsatz. Die letzte Klage – mit 300 Seiten Klagsschrift und unzähligen, völlig haltlosen Vorwürfen – fordert nun € 100.000 vom VGT und dessen Obmann. Der Vorwand für die Forderung: unbekannte Personen hatten auf verschiedenen Facebook-Seiten, die Mayr-Melnhof mit dem VGT assoziiert, ihrer Wut über Mayr-Melnhofs Gatterjagd Ausdruck verliehen. Deshalb lebe er nun in Angst und habe seine Kinder zur Sicherheit ins Ausland gebracht. Letzteres muss bezweifelt werden. Seine Kinder sind in Wahrheit praktisch erwachsen, wurden an Schusswaffen ausgebildet, posten auf Facebook, dass sie nicht nur Tiere töten, und kamen zu VGT-Kundgebungen, um zu provizieren und sich lustig zu machen. Verängstigt haben sie jedenfalls nicht gewirkt.

Doch mit dieser Klage will Mayr-Melnhof die Kritik des VGT und aller TierschützerInnen an seinem Gatter zum Verstummen bringen. Das Thema Hasspostings im Internet ist noch zu neu, als dass man schon wüsste, wie genau die Gesetze ausgelegt werden. Es ist daher nicht klar, wie dieser Prozess enden wird. In jedem Fall sind die Höhe des Schadenersatzes von € 100.000 und die Kosten der sehr langen Gerichtsverhandlung finanziell sehr bedrohlich.
 

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