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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.05.2020)

Wien, am 19.05.2020

Mayr-Melnhof Privatanklage gegen VGT: Generalprokuratur erhebt Nichtigkeitsbeschwerde

Der VGT und sein Obmann waren zur Zahlung von € 34.000 Kränkungsgeld verurteilt worden – der OGH hat Anfang Juni dazu nun eine öffentliche Verhandlung anberaumt.

Gatterjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof ist klagsfreudig. Im Rahmen der – erfolgreichen – Kampagne des VGT für ein österreichweites Gatterjagdverbot wurde auch das Jagdgatter von Mayr-Melnhof in Salzburg Ziel der Kritik. Eine Welle von Klagen folgte, die Mayr-Melnhof samt und sonders verlor. Doch medienrechtliche Anträge von Mayr-Melnhof aufgrund von anonymen Facebookkommentaren, hauptsächlich auf einer Webseite, auf die weder der VGT noch sein Obmann Zugriff haben, führten tatsächlich zur Verurteilung zum astronomischen Betrag von € 34.000 Kränkungsgeld, der an eine der reichsten Familien mit einem der größten privaten Grundbesitze Österreichs überwiesen werden musste. Doch jetzt hat die renommierte Medienrechtskanzlei Windhager gegen das Urteil einen Erneuerungsantrag beim OGH wegen mehreren Grundrechtsverletzungen eingebracht. Auch die Generalprokuratur hat gegen dieses Urteil Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erhoben. Der Oberste Gerichtshof hat das aufgegriffen und eine öffentliche Verhandlung für den 5. Juni anberaumt.

Die Generalprokuratur moniert in ihrer Nichtigkeitsbeschwerde vor allem die Höhe der Entschädigungszahlung. Man könne nicht Beleidigungen von zig Personen, die alle unter einem Posting stehen, als ebenso viele verschiedene Beleidigungen ansehen, sondern müsse sie als eine einzige sehen. Zusätzlich habe es eine Reihe von formalen Mängeln gegeben, sowohl bei den Anträgen von Mayr-Melnhof, als auch bei den erlassenen Urteilen. Damit steht das einzige Urteil, das Mayr-Melnhof mit seiner Klagslawine gegen den VGT erreicht hat, wieder zur Disposition.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Zur Zeit unserer Kampagne gegen die Gatterjagd haben zahlreiche Großgrundbesitzer_innen Klagen verschiedenster Art gegen mich eingebracht. Es ist ein offenes Problem unseres Rechtssystems, dass entsprechend gutsituierte Parteien leicht Klagen einbringen können, auch wenn ihnen jede rechtliche Basis mangelt, die aufgrund ihrer Kostendrohungen in der Dimension von zigtausend Euro jeder Privatperson, die sich für Tierschutz engagiert, die Sprache verschlagen wird. Auf diese Weise kann man Kritik zum Schweigen bringen. Die Privatanklage in diesem Fall fußt auf einer Facebookseite, die weder von mir noch vom VGT kontrolliert wurde und wird. Mir zugeordnet wurde sie nur aufgrund der Aussagen eines weiblichen Spitzels im VGT, die Mayr-Melnhof mit Informationen versorgt und vor Gericht dann als quasi Kronzeugin ausgesagt hat, und zwar nicht, dass ich tatsächlich Zugriff auf diese Seite hätte, sondern lediglich, dass ich vermutlich Einfluss auf alle Menschen hätte, die sich im Rahmen der Gatterjagdkampagne engagiert haben. Eine Argumentationskette, die jener im Tierschutzprozess nicht unähnlich ist. Auch da warf mir niemand vor, Straftaten begangen zu haben, sondern lediglich, andere beeinflusst zu haben. Ich hoffe daher, dass auch hier, wie im Tierschutzprozess, zuletzt die Gerechtigkeit siegen wird.

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