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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.05.2020)

Wien, am 26.05.2020

Weitere Datenschutz-Beschwerde gegen den VGT abgewiesen!

Die Datenschutzbehörde bestätigt, dass der VGT ein Medienunternehmen ist, urteilt aber, dass der Blog eines Chefredakteurs Privatsache ist und nicht dem Medienprivileg unterliegt

Kaum ist die Tinte, mit der die Datenschutzgrundverordnung der EU und das entsprechende Datenschutzgesetz in Österreich geschrieben wurden, getrocknet, hagelt es schon Beschwerden gegen den VGT bei der Datenschutzbehörde (DSB). Doch bisher wurden noch alle abgewiesen, so auch die Neueste, eine Beschwerde der ehemaligen Tierschutzsprecherin der KPÖ. Diese Dame war paradoxerweise für den sehr bürgerlichen, ÖVP-nahen Salzburger Gatterjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof als Spitzel im VGT und als Kronzeugin in der medienrechtlichen Privatanklage, wovon in den VGT-Medien und dem Blog des VGT-Obmanns berichtet wurde. Die Löschung dieser Berichte wollte sie von der DSB erreichen. Doch diese hat jetzt in einem Bescheid dieses Ansinnen abgewiesen. Zwar sei, so die DSB, der VGT-Obmann als Chefredakteur der Vereinszeitung vom Medienprivileg umfasst, aber nicht, wenn er seinen privaten Blog schreibt. Doch im vorliegenden Fall überwiege das Recht auf Meinungsfreiheit und das öffentliche Interesse, sodass die Beschwerde abgewiesen wurde.

Die DSB-Entscheidung im Wortlaut: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Die Datenschutzgrundverordnung wurde – vermutlich vorsätzlich – in Österreich in einer Weise umgesetzt, dass Tierschutzorganisationen und Privatblogger kein Medienprivileg genießen und den vollen Datenschutzverpflichtungen unterliegen sollten. Der politische Gegner hat auf diese Karte gesetzt und uns mit Beschwerden eingedeckt. Zum Glück hat er da die Rechnung ohne sowohl den Europäischen Gerichtshof als auch die Österreichische Datenschutzbehörde gemacht. Bisher wurde noch jede Beschwerde gegen unsere journalistische Aufdeckarbeit abgewiesen und der VGT sogar als Medienunternehmen anerkannt.

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