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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.12.2021)

Taiskirchen, OÖ, am 02.12.2021

Kaninchen knapp vor dem Erfrierungstod? Landwirt angezeigt

Mitten am Feld, ohne Isolation, wurden Kaninchen in einen Käfig gesperrt. Tierquälerische Haltung auch bei Schafen

Es ist nicht nur komplett herzlos, sondern verstößt auch gegen das Tierschutzgesetz. Mitten auf einem Feld in Taiskirchen hat ein Landwirt Kaninchen in einen Käfig gepfercht. Dort sitzen sie bei Minusgraden auf Schnee, ohne jede Isolation zum Boden hin. Laut Tierschutzgesetz bräuchten die Tiere bei niedrigen Temperaturen eine trockene, saubere Einstreu. Auch ein Wind- und Witterungsschutz ist vorgeschrieben. Weiters bräuchten sie erhöhte Flächen und einen abgedunkelten Bereich, wo sie sich zurückziehen können. Das alles haben sie auf dem Feld nicht, sie sind der Kälte schonungslos ausgeliefert. Der Drahtgitterkäfig ist viel zu klein und entspricht in keinster Weise den gesetzlichen Mindestanforderungen.

VGT- Rechtsexperte Alexander Kirchmauer: Es ist traurig, wie Menschen mit fühlenden Lebewesen umzugehen imstande sind. Es ist ein Wunder, dass die Kaninchen nicht erfroren sind. Hätte sich eine beherzte Tierschützerin nicht beim VGT gemeldet, hätten wir nie von diesem Fall erfahren, die Tiere wären vielleicht erfroren.

Doch in dieser Ortschaft gibt es nicht nur bei der Kaninchenhaltung dringenden Verbesserungsbedarf. Ein Ortsnachbar hält Schafe auf tierquälerische Art und Weise. (Diese sind laut Zeug:innen nicht in seinem Besitz, werden aber von ihm angemietet.) Die Tiere wurden ohne Unterstand im Freien abgestellt. Dabei bräuchten sie laut Gesetz eine trockene, eingestreute Liegefläche, die auch gegen Wind geschützt sein muss. Es gibt Berichte darüber, dass bereits im Sommer dort Schafe ohne Wasser und ohne Schutz vor der gleißenden Sonne leiden mussten. Auch von einem toten Tier ist die Rede. Im Oktober zeigte sich ein ähnliches Bild. Jetzt, Ende November, haben Zeug:innen erneut dokumentiert, dass die Schafe ohne Unterstand in der Kälte stehen müssen. Wasser oder Futter ist auf den Aufnahmen nicht zu erkennen. Das ist Tierquälerei, bestätigt Alexander Kirchmauer. Bei diesen Temperaturen und zu dieser Jahreszeit brauchen die Schafe dringend Futter, das schreibt auch das Gesetz vor. Die Behörden müssen hier dringend tätig werden! Auch ein trockener Unterstand ist gerade bei diesen Witterungsverhältnisen Pflicht. Nur weil der Landwirt nicht der rechtmäßige Besitzer ist, sondern die Tiere nur anmietet, heißt das nicht, dass er sich nicht an die Gesetze zu halten hat!

Laut Zeug:innen weiß die BH schon länger von den Missständen in der Schafhaltung, es ist aber laut Zeug:innen anscheinend nichts passiert, die Missstände existieren nach wie vor.

Der VGT hat in beiden Fällen Anzeige erstattet und fordert die Behörden auf, tätig zu werden und lückenlos zu kontrollieren!

 

Melden Sie verbotene Kaninchenhaltungen!

 


 

Pressefotos honorarfrei zum Abdruck (Copyright: VGT.at)

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