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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.12.2021)

Wien, am 22.12.2021

Tierschutzprotest gegen Schweine-Vollspaltenboden bei GAP-PK der Bundesregierung

Die ÖVP-Riege um Köstinger und Strasser ist für die Verhinderung des Verbots der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden verantwortlich

Der Entschließungsantrag im Parlament letzte Woche würde, wenn umgesetzt, den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung auf Jahrzehnte hinaus unveränderbar machen, nicht beenden. Vorgesehen für Neu- und Umbauten ist lediglich, dass in einem Drittel der Buchtenfläche die Spaltendichte auf 10 % von bisher 20 oder 15 % reduziert wird, also marginal. Zusätzlich wird der Platz pro Schwein um 0,1 m² erhöht, also tatsächlich um weniger als 2 A4 Seiten für ein ausgewachsenes Tier mit 110 kg Körpergewicht. Der Rest der neuen Auflagen ist auch nur Makulatur: mehr Beschäftigungsmaterial und Klimatisierung. Wenn tatsächlich ab 2023 nur mehr solche Betriebe gebaut werden, dann verschiebt sich das Ende des Vollspaltenbodens auf den St. Nimmerleinstag in vielen Jahrzehnten. Mit dieser Regelung hätte die Schweineindustrie mit ihren Megatierfabriken den Konflikt um eine Verbesserung in der Schweinehaltung gewonnen.

Deshalb protestierte heute der VGT vor dem Bundeskanzleramt, wo um 9:30 Uhr eine Pressekonferenz der Haupttäter:innen für diese tierquälerische Regelung, ÖVP-Landwirtschaftsministerin Köstinger und ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbundobmann Strasser, stattfindet, in der über die GAP gesprochen wird. Die „ÖVP verweigert den Schweinen Stroh“ stand auf einem 8 m langen Transparent des VGT vor der Tür am Ballhausplatz zu lesen. Die weiche Einstreu ist tatsächlich die Crux in der Frage einer verbesserten Haltung für Schweine. Sie ist nur möglich, wenn es tatsächlich zumindest einen Teilbereich in der Bucht gibt, der keinerlei Spalten im Boden aufweist. Nur dann kann man von einem Ende des Vollspaltenbodens sprechen.

VGT-Obmann Martin Balluch kommentiert: Diese Regelung ist eine Katastrophe und darf so niemals in Kraft treten. Hier geht es nicht darum, ob eine Tierschutzmaßnahme weit genug ginge. Hier geht es darum, dass diese Veränderung einerseits keinerlei Verbesserung für die Schweine darstellt und andererseits den echten Fortschritt behindert. Werden einmal neue Schweinefabriken nach diesen Vorgaben gebaut, werden die Betreiber:innen mit Recht darauf pochen, dass diese Haltung nicht gleich wieder verboten werden kann. Diese Regelung ist also ein Blockademittel gegen das Ende des Vollspaltenbodens. Wir appellieren daher an Tierschutzminister Mückstein, das so nicht umzusetzen.

Pressefotos honorarfrei (Copyright: VGT.at)

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