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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.10.2022)

Bezirk Leibnitz, am 27.10.2022

VGT deckt auf: Vollspaltenboden-Schweinefabrik im Bezirk Leibnitz mit verletzten Tieren

Seit dem 1. September 2022 muss jedem Schwein ein physisch angenehmer Liegebereich geboten werden, der ausreichend Platz bietet, sodass alle Schweine gleichzeitig dort liegen können

Dem VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wurden aktuelle Fotos und Videos aus einer Schweinemast mit ca. 1.000 Tieren im Bezirk Leibnitz in der Südsteiermark zugespielt, in der die Schweine auf Vollspaltenboden ohne jede Stroheinstreu leben müssen. Die verletzten Tiere werden augenscheinlich nicht tierärztlich versorgt.


Viele der Schweine haben blutige Stellen an den Beinen, geschwollene Gelenke und große Schwielen. Kein Wunder, weil derartige Wunden entstehen, wenn der Boden nicht physisch angenehm ist. Doch das Tierschutzpaket der Regierung hat eine neue Vorschrift eingeführt, die ab 1. September 2022 in Kraft getreten ist. Die Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung normiert in Punkt 2.1 klar, dass es einen eigenen Liegebereich für Schweine geben muss. Dieser wird auch spezifiziert. Er muss einerseits physisch angenehm sein, und andererseits ausreichend groß, sodass alle Tiere darauf gleichzeitig nebeneinander liegen können. Wenn eine Schweinehaltung also einen Spaltenboden für die Schweine vorsieht, dann muss es einen weiteren Bereich geben, der mit weicher Einstreu versehen ist und noch einmal so groß, wie eine bisherige Vollspaltenbucht. Im Branchenjargon wird das als TW100 System bezeichnet, also als ein Tierwohlstall mit 100 % mehr Platz. Der Betrieb, von dem die aktuellen Videos und Fotos vorliegen, ist aber ein einstreuloser Vollspaltenbodenbetrieb. Die vielen Verletzungen an den Beinen hätten mit einem physisch angenehmen Liegebereich vermieden werden können. Der VGT hat Anzeige erstattet und pocht darauf, dass der gesetzeskonforme Zustand hergestellt und den Schweinen eine eigene Liegefläche geboten wird.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Fast unbemerkt hat sich diese neue Vorschrift in die für die Schweinehaltung zuständige Verordnung hinein geschlichen. Doch da steht sie jetzt und sie muss gelten, wenn Österreich auch Tieren gegenüber ein Rechtsstaat ist. Die fürchterlichen Zustände in dieser Schweinefabrik sind zum Großteil darauf zurück zu führen, dass diese neue Bestimmung einfach nicht eingehalten wird. Die Behörde ist von dem Missstand informiert. Wir sind gespannt, welche Ausrede diesmal wieder herhalten muss, um die gesetzliche Bestimmung zu biegen und umzuinterpretieren, sodass die Schweine im Regen stehen gelassen werden können und sich nichts für sie ändert.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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