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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.12.2023)

Wien, am 28.12.2023

Traurige Bilanz: Jäger:innen in Österreich töten 200.000 Vögel pro Jahr

Pro Tag verlieren 547 Vögel ihr Leben durch Jägerhand. Volksbegehren fordert Ende der Freizeitjagd auf Vögel in Österreich

Beim Stichwort Vogeljagd denkt man vielleicht zuerst an den Mittelmeerraum, aber auch in Österreich werden jedes Jahr um die 200.000 Vögel von Jäger:innen erschossen oder in Fallen getötet. Davon gehören ca. 40% gar nicht jagdbaren Arten an, die mit Ausnahme-Genehmigungen getötet werden. Und das sind nur die offiziellen Zahlen. Ausreichende Begründungen für diese Hobbyjagd auf Vögel fehlen in der Regel. Das Volksbegehren Für ein Bundesjagdgesetz fordert ein Bundesjagdgesetz auf Basis von Ökologie und Tierschutz, das die Jagd auf Vögel massiv reduziert.

Die Hotspots der Vogeljagd sind Ober- und Niederösterreich. Fast zwei Drittel der in Österreich durch Jäger:innen getöteten Vögel sterben in diesen beiden Bundesländern. Im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Jahre waren es ca. 68.800 Vögel in OÖ und ca. 62.500 in NÖ. In Relation zur Bevölkerungszahl liegt allerdings das Burgenland deutlich voran, in dem pro Einwohner:in doppelt so viele Vögel getötet werden wie in Oberösterreich.

200.000 Vögel sagt sich leicht, aber das bedeutet 200.000-mal vermeidbares Leid für fühlende Mitgeschöpfe. Und dabei sind die illegalen Abschüsse, die verhungernden Jungen von während der Brutzeit geschossenen Elternvögeln und vor allem die vielen von Schrot verletzten Vögel, die später langsam sterben, gar nicht enthalten, betont Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens Für ein Bundesjagdgesetz.

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Wie in Österreich leider üblich, ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, welche Vogelarten getötet werden dürfen und wann. Die Auswahl ist dabei völlig willkürlich. Es spielt auch keine Rolle, ob die betroffenen Arten gefährdet sind (Turteltaube, Tafelente, Rebhuhn, Bekassine etc.) oder ob sie EU-rechtlich geschützt sind (z.B. Eichelhäher). Nicht einmal vor der Brutzeit macht die Vogeljagd Halt. Ob Nebel- und Rabenkrähen in NÖ im März, Türken- und Ringeltauben in OÖ im April oder Birk- und Auerhähne im Mai. Auch EU-rechtlich verbotene Fallen kommen zum Einsatz. Und manche Vögel (v.a. Stockenten und die nicht heimischen Fasane) werden extra gezüchtet und ausgesetzt, um sie danach abzuschießen.

Was ist mit einer Gesellschaft los, die ein solches Gemetzel an Vögeln achselzuckend zulässt?, fragt Prof. Dr. Winkelmayer. Wir werden mit unserem Volksbegehren alles daran setzen, Österreich zu einem Land zu machen, in dem Vögel vor Schrotflinten und Fallen sicher sind. Bitte unterstützen Sie uns dabei!

Das Volksbegehren Für ein Bundesjagdgesetz hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wirbt aktuell um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels ID Austria leisten können.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

Quelle

  1. Jagdstatistik der Statistik Austria sowie Berichte Österreichs nach Art. 9 Vogelschutzrichtlinie für die Jahre 2019, 2020 und 2021

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