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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)

Regierung will mehr Hühner pro Quadratmeter

Neuer SPÖ-Tierschutzminister Alois Stöger schlägt Anhebung von 30% mehr Hühnern und 50% mehr Puten pro m² vor!

Erstmals seit Eingliederung des Tierschutzes in das Gesundheitsministerium hat jetzt ein SPÖ-Minister das Tierschutzressort übernommen. Bisher waren es nur ÖVP-Ministerinnen und es wurde uns suggeriert, dass die SPÖ mehr für Tiere übrig hätte. Zweifellos war die Zusammenarbeit mit den SPÖ-TierschutzsprecherInnen im Parlament wesentlich besser. Tierschutzminister Alois Stöger scheint aber da ganz anders zu denken.

Prompt hat er als erste Maßnahme angekündigt, die maximal zulässige Anzahl von Hühnern und Puten in den Masthallen der Tierfabriken um 30% bzw. sogar 50% hinaufzusetzen! Eine schallende Ohrfeige für alle, denen Tierschutz ein Anliegen ist, und insbesondere diejenigen, die sich von einem SPÖ-Minister im Tierschutzressort eine bessere Linie als von der ÖVP erwartet hatten!

Gesetz den Gesetzesbrechern anpassen statt umgekehrt

Im Tierschutz – vor allem in der Nutztierhaltung – war Tierquälerei immer schon ein Kavaliersdelikt und die Kontrollen und der Vollzug mehr oder weniger eine Farce. Alle 50 Jahre ist gesetzlich vorgesehen, dass jeder Betrieb einmal kontrolliert wird. In der Geflügelmast ist es schon lange intern bekannt, dass die Tierfabriken einfach das Gesetz ignorieren und die Vorschriften für maximalen Besatz drastisch übertreten. Man munkelt, dass die wenigen Kontrollen daher auch absichtlich nicht zur Zeit der Endmast stattfinden, wo der Überbesatz das meiste Tierleid verursacht und am deutlichsten ist. So müssen die Kontrollorgane nicht einschreiten.

Und jetzt will Tierschutzminister Alois Stöger dieses Problem dadurch „lösen“, dass er das Gesetz dem Verhalten der Gesetzesbrecher anpasst, nicht umgekehrt, das Verhalten der Gesetzesbrecher dem Gesetz. Statt strenger Kontrollen und drastischer Strafen soll das Verbot einfach verwässert werden! In allen anderen Bereichen der Strafrechtspflege wäre so ein Vorgehen undenkbar, aber bei den Tieren kann man sich das offenbar leisten. Dabei würde das überhaupt nichts am Gesetzesbruch ändern: oder wer garantiert, dass sich die Tierfabriken an die neuen, erhöhten Besatzzahlen halten würden und nicht auch diese wieder drastisch überschreiten?

Bundestierschutzgesetz war ein breiter Kompromiss!

Der Weg zum Bundestierschutzgesetz war sehr steil und steinig. Bereits 1996 gabs dazu das Tierschutz-Volksbegehren. Es musste aber noch bis 2005 dauern, bis es endlich in Kraft trat. Und wie hart haben wir seinerzeit 2004 dafür gekämpft und was für Kompromisse wurden eingegangen. Aber im Mai 2004 war es schließlich eine einstimmige Entscheidung, die zu unserem neuen Bundestierschutz geführt hat. Und ein wesentlicher Teil dieses Kompromisses, dieses Tierschutzgesetzespakets, waren die Besatzdichten bei Mastgeflügel. Auch damals schon wollte eine Lobby der LandwirtInnen die Besatzdichten erhöhen. Und auch damals schon wurde das durch unsere konsequente Kampagne verhindert. Letztendlich haben alle Teile den jetzigen Besatzdichten zugestimmt – und dieser seinerzeitige Kompromiss wurde auch von der Bauernschaft mitgetragen. Sollte das jetzt plötzlich rückgängig gemacht werden, dann steht die gesamte damalige Übereinkunft wieder in Frage. Kann man sich bereits 4 Jahre später wirklich nicht mehr darauf verlassen, was die PolitikerInnen versprochen und sogar beschlossen haben?

Wirtschaftliche Notwendigkeit nach 15 Jahren?

Dabei wurde damals das schlechteste Landesgesetz für Mastgeflügel für alle Länder als Bundesgesetz ausgewählt. Die heute gültigen Besatzdichten sind also das schlechteste Landesgesetz, das etwa vor 15 Jahren festgelegt wurde. Mit anderen Worten: die Betriebe haben sich seit mindestens 15 Jahren an dieses Gesetz zu halten. In dieser Zeit wurden aber die Gesetze in der EU nicht verschlechtert, die Konkurrenz hat keine höheren Besatzdichten eingeführt. Im Gegenteil, in den anderen Ländern wird Tierschutz sukzessive strenger. Wie sollte sich also jetzt plötzlich, nach 15 Jahren, eine wirtschaftliche Notwendigkeit für eine Besatzdichtenerhöhung begründen lassen?

Die EU hat zwar jetzt eine neue Richtlinie eingeführt, die etwas höhere Besatzdichten als in Österreich vorsieht

Aber das bedeutet ja nicht, dass die anderen EU-Länder ihre Besatzdichten erhöhen. Vielmehr war das ein Kompromiss, und einige EU-Länder müssen sogar weniger Hühner als bisher in ihre Masthallen einstallen. Aber eine Richtlinie dieser Art gibt nur Mindestbedingungen vor, an die sich alle zu halten haben. Es ist das absolute Minimum, das auch in jenen EU-Ländern, die noch praktisch keinen Tierschutz kennen, eingehalten werden muss. An diesen Vorgaben muss sich Österreich nicht nur nicht orientieren, es darf das auch gar nicht. So wie Österreich im Tierschutz den Anspruch hat, eine Vorbildwirkung zu haben, so muss die EU gegenüber dem Rest der Welt im Tierschutz voraus sein. Deshalb müssen in Österreich höhere Mindeststandards im Tierschutz gelten, und insbesondere auch bei den Besatzdichten für Mastgeflügel, als im Rest der EU, sowie in der EU höhere Standards gelten müssen als im Rest der Welt.

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