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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.07.2010)

Wien, am 05.07.2010

VGT deckt auf: Pferde in Anbindehaltung

Auch im Burgenland stehen Pferde immer noch in illegaler Haltung

Gerade jetzt im Sommer sind Kutschenfahrten im Nationalpark Neusiedlersee-Seewinkel ein beliebtes Freizeitvergnügen. Vollgeladen mit gutgelaunten Touristen geht es durch dieses Naturjuwel.

Weniger bekannt dürfte sein, dass die Anbindehaltung von Pferden ab Jahresbeginn absolut verboten ist, denn einige der kraftvollen Tiere, die diese Kutschen durch die Gegend ziehen, werden immer noch mit einem Strick an die Mauer gebunden.

Inwieweit ein Informationsfluss über Gesetzesänderungen und damit einhergehenden Änderungen der Haltungsbedingungen gegeben ist, ist fraglich. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle TierhalterInnen das Bundestierschutzgesetz kennen, geschweige denn besitzen. Wenn es Interessenvertretungen, sowie die Bauernkammer, Landwirtschaftskammern etc., gibt, übernehmen diese teilweise die Informationsweitergabe von Gesetzesänderungen. Die Veterinärämter der Bezirkshauptmannschaften sehen dies nicht als Teil ihres Aufgabengebietes.

Der VGT wird sich dafür einsetzen, dass auch diese Pferde ihr zukünftiges Leben in Boxen verbringen dürfen, und sie so zumindest die gesetzlich geforderte Bewegungsfreiheit genießen dürfen.

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