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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.02.2011)

Wien, am 25.02.2011

Zuchtsauenhaltung: VGT nennt Aussendung der Landwirtschaftskammer zynisch!

Selbst ab 2013 sollen weibliche Zuchtschweine 25-27 Wochen pro Jahr in körpergroßen Käfigen leben müssen – und die Landwirtschaftskammer nennt das „Tierschutz“

„Die Landwirtschaftskammer“, ärgert sich VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, „tut in ihrer letzten Aussendung so, als würde sie sich für Tierschutz einsetzen, dabei fordert sie de facto, dass weibliche Zuchtschweine ihr halbes Leben lang im Kastenstand, einem körpergroßen Metallgitter, leben müssen! Das schreibt nämlich die EU-Richtlinie als Mindestanforderung an ein Tierschutzgesetz ab 2013 vor. Aber selbst diese Änderung von der derzeitigen gesetzlichen Lage, die erlaubt, Zuchtsauen lebenslang im Kastenstand zu halten, soll hinausgezögert werden. Das Bundestierschutzgesetz gesteht Schweinen nicht mehr als die von der EU vorgeschriebenen Mindestanforderungen zu. Das ist die wahre Einstellung der Landwirtschaftskammer zu Tierschutz!

Und DDr. Balluch weiter: „Das Tierschutzgesetz ist eindeutig. §16 (2) besagte, dass in der Haltung jedes Tier über einen Platz verfügen können muss, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist. Wie kann ein körpergroßer Käfig, in dem man sich nicht einmal umdrehen kann, ein halbes Leben lang, je dieser Bedingung genügen?“

Der VGT fordert ein absolutes Verbot von Kastenständen ohne wenn und aber.

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