Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.08.2012)
Wien, am 20.08.2012VGT-Mitarbeiter wegen Gespräch mit Jäger festgenommen
Elmar Völkl war gerade in friedlicher Diskussion mit Jägern, als der Tierschützer von der Polizei festgenommen wurde
Letzte Woche wurde vom VGT eine umfassende Anzeige wegen mehrerer Übertretungen des Tierschutz-, Wasserrecht- und Naturschutzgesetzes, sowie strafrechtlicher Umweltverschmutzung durch das massenhafte Aussetzen und die Bejagung 10.000er Enten an der burgenländischen Leitha bei der BH Neusiedl eingebracht. Diesen Sonntag fand eine dieser vom VGT heftig kritisierten Ententreibjagden im Gemeindegebiet von Nickelsdorf statt. Elmar Völkl war im Auftrag des VGT vor Ort, um allfällige Gesetzesübertretungen zu dokumentieren.
„Während ich gemeinsam mit einer Biologin auf einer öffentlichen Straße nach allfälligen - aber verbotenen - Bleischrothülsen suchte, stieß ich direkt auf eine Reihe von Schützen, die bereits entladen hatten und vor ihren erlegten Enten standen. Ich begann eine Diskussion mit einem der Jäger, bald stießen weitere JägerInnen dazu. Inmitten des freundlichen Gespräches in dem die Jäger jegliche Gesetzesübertretung abstritten, fuhr plötzlich eine Polizeistreife direkt auf mich zu. Gemäß der Bezirkshauptmannschaft hätte ich mich der 'Jagdstörung' schuldig gemacht, weil ich durch mein 'Herumstehen' die Jäger von der Ausübung der Jagd abgehalten hätte.“, erinnert sich Elmar Völkl, „und dies – so die Polizei - sei im Burgenland verboten“
Im Burgenländischen Jagdgesetz ist tatsächlich vorgesehen, dass 'jagdfremde Personen' das gesperrte Jagdgebiet 'abseits von öffentlichen Wegen oder Straßen' nicht betreten dürfen, und 'nach Aufforderung' das Gebiet unverzüglich zu verlassen haben. Eine Sperre des Jagdgebietes ist bei der BH anzumelden und mit normierten Schildern auszuweisen.
Elmar Völkl dazu: „Anscheinend waren mir die entsprechenden gesetzlichen Regelungen besser bekannt, als den Jägern und sogar der Bezirksverwaltungsbehörde: Nicht nur, dass das gegenständliche Jagdgebiet in keinster Weise gekennzeichnet oder gar abgesperrt war, habe ich zu keinem Zeitpunkt öffentlichen Grund verlassen und wurde auch weder durch Jäger noch durch die Exekutivbeamte jemals aufgefordert das Jagdgebiet überhaupt zu verlassen.“
Trotz ausführlicher rechtlicher Aufklärung seitens Elmar Völkl wurde der VGT-Mitarbeiter nach wenigen Minuten festgenommen und für mehrere Stunden auf der Polizeiwache inhaftiert, sodass die Jagd ohne Kontrolle durch einen lästigen Tierrechtsaktivisten fortgesetzt werden konnte.
„Während sich andere Landesjagdverbände von der Jagd auf ausgesetzte, gezüchtete Tiere distanzieren, betont man im Burgenland die ökonomische Wichtigkeit dieser exklusiven Jagd für die Region. Anstatt gründlich die Rechtmäßigkeit dieser ethisch zweifellos inakzeptablen Jagd zu prüfen, ist sich die Bezirksbehörde nicht zu schade, die zahlenden Jagdgäste vor kritischen Blicken zu schützen, indem sie tierfreundliche BeobachterInnen unter fadenscheinigen Vorwänden schlicht für die Dauer der Jagd wegsperrt.“
Eine Massnahmenbeschwerde wird eingebracht.