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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.07.2014)

Wien, am 30.07.2014

Schadensersatzklage Tierschutzprozess auf EUR 600.000 abgewiesen!

Richterin hält Zurückhaltung der Spitzelberichte für vertretbar und die Klage für verjährt - erhöht Schulden des ehemaligen Hauptangeklagten um EUR 25.000

Zuerst werden politisch motivierte Ermittlungen im Umfang von rund EUR 20 Millionen Euro gegen TierschützerInnen durchgeführt, diese martialisch überfallen, in U-Haft gesteckt und einem Monsterprozess ausgesetzt, mit rechtskräftigen Freisprüchen in allen Punkten. Dann weigert man sich den angerichteten Schaden von EUR 1 Million gegenüber dem Hauptangeklagten, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, zu begleichen. Also muss dieser eine Schadensersatzklage einreichen, die wiederum die Republik mit allen Mitteln bekämpft. Es wird sogar Verjährung eingewandt, der VGT-Obmann hätte bereits zu einer Zeit klagen müssen, zu der er die entlastenden Beweismittel, die die Polizei rechtswidrig zurückgehalten hatte, noch gar nicht einsehen konnte. Nun ist die Richterin am Landesgericht für ZRS Wien der Argumentation der Republik gefolgt und hat die Klage abgewiesen.

,,Der Staatsanwalt handelte vertretbar, als er - um die verdeckte Ermittlerin wissend - den Bericht der verdeckten Ermittlerin nicht beischaffte, weil er im Bericht nichts strafrechtlich Relevantes erwartete und ihn daher als nicht erforderlich ansah", so die Richterin im Urteil. Und die Klage sei verjährt, weil der VGT-Obmann bereits bei Bestellung seines Anwalts in U-Haft hätte auf Schadensersatz klagen müssen: ,,Auch ohne Kenntnis des Inhaltes der nicht vorgelegten Ermittlungsergebnisse wusste er aufgrund seiner Unschuld, dass ihn diese Ermittlungsergebnisse nicht belasteten, zumal sie vorgelegt worden wären, hätten sie den Kläger (erstaunlicherweise dennoch - mit falschen Fakten) belastet. Der Kläger (und nur er, der von seiner Unschuld wusste) konnte bereits damals den [...] Kausalzusammenhang zwischen Nichtvorlage der Ermittlungsergebnisse einerseits und Einleitung sowie Weiterführen des Verfahrens andererseits erkennen."

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: ,,Die Richterin hat die Essenz unserer Argumentation nicht verstanden. Der Staatsanwalt und die Polizei haben aufgrund des konspirativen Verhaltens von uns TierschützerInnen einen Verdacht konstruiert, der durch die Aussagen der Frau Spitzel sofort widerlegt worden wäre. Diese wusste nämlich genau, warum wir konspirativ vorgehen mussten, obwohl wir nicht kriminell waren. Heimliches Filmen in Tierfabriken oder Jagdstörungen werden nämlich verhindert, wenn sie der Polizei bekannt sind. Und erst als wir den Umfang der Spitzeloperation kannten, gab es die Möglichkeit einer Klage. Zu fordern, wir hätten schon vorher klagen müssen, obwohl uns die Polizei die Akteneinsicht verweigerte und wir nichts über die Spitzel wussten, ist völlig realitätsfremd!"

Und der VGT-Obmann schließt: ,,Die Richterin mutet mir nun weitere EUR 25.000 an Gerichtskosten zu! Ich war zu der Klage gezwungen, um nicht Privatkonkurs zu erleiden. Jetzt werden wir in Berufung gehen müssen und die Schuldenspirale dreht sich weiter."

Das Urteil wird auf Anfrage zugeschickt: renate.geier@vgt.at

Die wesentlichen Stellen finden sich auf Martin Balluchs Blog

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