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Bischofshofen, am 27.04.2024

Hitzetod: Jagdhund stirbt, weil er im Auto zurückgelassen wurde

Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ lenkt Fokus auf Tierquälerei in Zusammenhang mit Jagdhunden und wirksame Verfolgung von Straftaten.

Anfang April 2024 kann die Polizei einen Jagdhund nur noch tot aus der Metall-Hundebox des Pickups eines Hobbyjägers und Bundesheerfunktionärs in einem Einkaufszentrum in Bischofshofen bergen. Zwei Mädchen hatten den Bayrischen Gebirgsschweißhund bellen gehört und die Polizei informiert. Tierschutz Austria hat eine Strafanzeige erstattet und ein Hundehalteverbot beantragt, der Fall ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Neben dem Verdacht auf Tierquälerei – der Jagdhund soll laut Informant:innen* auch zeit seines Lebens geschlagen und in Angst versetzt worden sein – streicht das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz die tierschutzrelevanten Aspekte bei der Haltung, der Ausbildung und dem Einsatz von Jagdhunden hervor.

Der tragische Fall des Hitzetodes (bei ca. 30 °C Außentemperatur) des Jagdhundes, der laut Informant:innen zeit seines Lebens immer wieder längere Zeit in der Metall-Hundebox auf seinen Halter warten musste sowie aversiven Trainingsmethoden und Misshandlungen ausgesetzt war, sollte Anlass sein, die Haltung und den Einsatz von Jagdhunden näher zu beleuchten.

Zu den Gefahren, denen Hunde während der Jagd ausgesetzt sind, zählen u.a. der Straßenverkehr, Verletzungen, Erschöpfungszustände, Infektionen und die Gefahr, selbst angeschossen oder erschossen zu werden. Weitere tierschutzrelevante Aspekte betreffen den Umgang mit Jagdhunden. Erst Anfang des Jahres hat der VGT ein Video einer Treibjagd im Burgenland veröffentlicht, bei dem zu sehen ist, wie einem Hund während der Jagd mehrfach ins Gesicht geschlagen wird. Aversive Erziehungsmethoden wie der grobe Leinenruck, das Schlagen der Tiere, der Gebrauch von Stachelhalsbändern bis hin zu elektrischen Dressurgeräten widersprechen aber dem Tierschutzgesetz und schaden der Beziehung zwischen Hund und Halter:in massiv. Auch lange Bewegungseinschränkungen in Transportboxen bei niedrigen oder hohen Temperaturen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz.

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Proponent des Volksbegehrens Für ein Bundes-Jagdgesetz, dazu: In solchen Fällen von Tierquälerei ist ein Entzug der Jagdkarte angebracht. Besonders brisant ist die Tatsache, dass sich der Besitzer des an Hitzschlag verstorbenen Tieres offenbar bereits um einen neuen Hund umschaut. Jagdhunde, die in ihrer Ausbildung auf das Aufspüren, Hetzen und Töten von Tieren abgerichtet werden, brauchen aber besonders verantwortungsbewusste Halter:innen.

Doppelt problematische Baujagd

Während mittlerweile von einigen Jäger:innen eingesehen wird, dass die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren tierschutzwidrig ist, wird dennoch auch an der Prüfung der Hunde an lebenden Tieren (zum Beispiel mit flugunfähig gemachten Enten) festgehalten. Und das, obwohl ein Hund nicht wirklich lernen muss, eine Spur zu verfolgen. Finderwillen ist eindeutig angeboren.

Als doppelt problematisch und tierschutzwidrig ist die Baujagd anzusehen, weil sie sowohl für die bejagten Tiere (u. a. Fuchs und Dachs) sehr grausam ist, als auch bei Jagdhunden zu Verletzungen oder sogar zum qualvollen Tod führen kann. Da das Tierschutzgesetz allerdings nicht für die Ausübung der Jagd gilt, darf diese tierschutzwidrige Praxis von Jäger:innen ausgeübt werden.

Für eine tierschutzgerechte Jagdreform und gegen diese grausamen Jagdmethoden sammelt das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz Unterstützungserklärungen, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels ID Austria leisten können.


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