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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)

Aktuelle Probleme des Tierschutz in Österreich


Das neue Bundestierschutzgesetz

  • Entstehung

Bereits im 19. Jahrhundert wurde von Seiten des Tierschutzes eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung der einzelnen Länder gefordert. 2005 war es dann soweit. Hier ein Überblick über die Geschichte zum Bundestierschutzgesetz:

30.06.2005

Kampagnen-History des Bundestierschutzgesetzes

Von 1996 bis 2005: Der Kampf ums Bundestierschutzgesetz

 

  • Bewertung

Unmittelbar nach der Vier-Parteien-Einigung in der Nacht auf den 19. Mai, bewertet der VGT das kommende Gesetz, das dann am 27. Mai 2004 beschlossen wird.

20.05.2004

Bundestierschutzgesetz: Bewertung des Verein Gegen Tierfabriken

Kommentare zum neuen Gesetz vom VGT

 

Bestehende Mängel

Schon beim Beschluss des Gesetzes wurden Mängel erkennbar: Jagd und Tierversuche, zwei Bereiche in derem Zentrum die Tiernutzung steht, wurden vom Tierschutzgesetz explizit ausgenommen. Die Verantwortung für die Aufnahme von Tierschutz als Staatszielbestimmung in die österreichische Verfassung wurde dem Konvent übertragen. Schon damals sah es nach einem Scheitern des Konvents aus, womit dieser Beschluss einem Aufschub auf den Sankt Nimmerleinstag gleich kam. Im Bereich der Schweinehaltung wurde der Tierschutzstandard nach unten nivelliert. Mit anderen Worten geht es den Schweinen seit dem neuen Gesetz schlechter als vorher.

Schon bald traten aber auch zusätzlich Vollzugsmängel zum Vorschein.

Mängel im Vollzug

  • Memorandum zum Vollzugsdefizit vom 14.06.2005

Am 1.1.2005 trat das Gesetz in Kraft. Etwa 6 Monate später, am 14. Juni 2005 sah sich der VGT veranlasst ein "Memorandum zum Vollzugsdefizi der Tierschutzgesetze zu verfassen:

14.06.2005

Memorandum zum Defizit im Vollzug der Tierschutzgesetze

Am 10. April 2003 wurde im Rahmen der Parlamentsenquete von ExpertInnen moniert, dass nur 1 von 5000 Übertretungen der Tierschutzgesetze geahndet werden. Im neuen Bundestierschutzgesetz sollte daher der Vollzug sichergestellt werden. Nach 6 monatiger Erfahrung mit diesem Gesetz muss aber leider festgestellt werden: in Österreich werden Tierschutzgesetze nicht eingehalten, sondern einfach ignoriert und nicht ernst genommen. In Österreich herrscht Anarchie in der Tiernutzung.

In einigen wenigen Bereichen haben sich klare Verbesserungen ergeben. So gibt es jetzt endgültig keinen Wildtierzirkus mehr in Österreich und der Singvogelfang wurde nicht wieder erlaubt. Es sind aber seither auch einige zusätzliche Vollzugsmängel aufgetaucht.

  • Beispiel Fiaker

So deckte der VGT beispielsweise in einer großen Untersuchung der Wiener Fiakerunternehmen auf, dass etwa 2/3 der untersuchten Unternehmen ihre Pferde entgegen dem Tierschutzgesetz in Anbindehaltung ohne Auslauf hielten. Bei einer nur wenige Wochen vorher durchgeführten Überprüfung durch die Behörden, ist dieser Missstand nicht aufgefallen!

19.05.2006

Wiener Fiaker: Pferdehaltung ist gesetzwidrig

VGT: „Veterinäramtschef kennt offenbar das Bundestierschutzgesetz nicht!“

Aber auch im Betrieb kommt es laufend zu Gesetzesübertretungen, die offenbar nicht oder nur unzureichend geahndet werden.

18.07.2006

Fiaker brechen laufend das Gesetz

Trotz regelmäßiger Anzeigen seit bereits zwei Monaten werden die Betriebszeiten aber immer noch rigoros nicht eingehalten – der VGT präsentiert Forderungskatalog und bittet Politik und Behörden um Gespräche

 

  • Beispiel Vogelfang

Trotzdem der Fang als auch das Ausstellen der Tiere verboten ist, was erst kürzlich wieder durch ein unabhängiges von der oö Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt worden ist, wurden im letzten Jahr Fangbewilligungen durch das Land Oberösterreich erteilt. Auch in diesem Jahr sieht es so aus, als würden wieder Bewilligungen ausgestellt. Die Entscheidung steht auf Messers Schneide.

31.08.2006

Rechtswidrige Singvogelfang-Bewilligungen durch oö SPÖ-Landesrat DI Haider drohen

Nach VGT-Demo vor dem Amt der oö Landesregierung: Gespräch zu Singvogelfang-Bewilligungen am 11. September mit DI Haider fixiert

 

 

Vogelfang: Gesamte Kampagnen-History

 

  • Beispiel Exotenbörsen und -ausstellungen

Auch hier zeigt sich dass von Seiten der Behörde nicht effizient durchgegriffen wird und Gesetzübertretungen daher an der Tagesordnung stehen.

26.02.2006

Große Reptilienausstellung in St. Pölten gesetzwidrig!

Noch immer können die Wanderausstellungen einfach das Bundestierschutzgesetz brechen und Tiere tierquälerisch ausstellen

05.03.2006

Exotica 2006, St. Pölten

Eine von Europas größten Reptilienbörsen mit tausenden Schlangen, Echsen, Spinnen und Insekten - welch freudige Ankündigung für tausendfaches Tierleid!

 

Gesetzliche Mängel

Neben dem Problem das Bundestierschutzgestz sozusagen in Schwung zu bringen und endlich einen korrekten Vollzug zu realisieren, gibt es wichtige Bereiche, in denen gesetzliche Verbesserungen dringend notwendig wären. Der VGT hat folgende vier Bereiche im Hinblick auf die Wahl herangezogen und die Einstellung der Parteien zu diesen Bereichen abgefragt:

  • Tierschutz in die Verfassung

Obwohl am 27. Mai 2004 im Parlament einstimmig ein Entschließungsantrag angenommen wurde, den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufzunehmen, ist das bis heute nicht geschehen.

Februar 2005

Zeitungsartikel: Tierschutz in der Bundesverfassung? (pdf, 475 KB)

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Österreich-Konvents dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf findet.”

 

 

  • Schweine

Für Schweine hat sich in vielen Bundesländern die Situation durch das Bundestierschutzgesetz sogar verschlechtert. Sie sind sozusagen die großen Verlierer des Gesetzes. Der VGT fordert daher endlich Verbesserungen in der Schweinehaltung: Einstreu, mehr Platz und keine Vollspaltenböden!

10.03.2006

Der ganz normale Wahnsinn: Katastrophale Zustände in Schweinemastbetrieb

Trotz massiver Missstände und bereits wiederholten Anzeigen sprach die Behörde kein Tierhalteverbot aus

 

  • Tierversuche

Trotzdem die Proteste von Seiten des Tierschutzes gegen Tierversuche schon eine lange Tradition haben, tauchen regelmäßig gravierende Missstände auf sobald Informationen über Versuchslabors an die Öffentlichkeit dringen. Die Gründe für die Missstände sind vielfältig: Der wichtigste von allen ist aber sicherlich die komplette Informationssperre die über den gesamten Tierversuchsbereich verhängt ist. Da die Öffentlichkeit nicht weiß was geschieht, kann sie auch nicht regulierend eingreifen. Die eigentlich vorgesehenen Kontrollen finden praktisch nicht statt und sind wirkungslos.

Das österreichische Tierversuchsgesetz stammt aus dem Jahr 1988 und ist damit für ein Gesetz in einem sich derartig schnell entwickelndem Bereich völlig veraltet. Auch der internationale Vergleich zeigt, dass Österreich dem mittlerweile gehobenen Standard hinterher hinkt: Der VGT fordert daher eine grundsätzliche Reform des Gesetzes, die Einrichtung einer professionellen Genehmigungskommission, effektive Kontrollen und Sanktionen bei Gesetzesübertretungen, eine Neu-Definition des Tierversuchsbegriffes und dass die Grundsätze des Tierschutzgesetzes auch für Tierversuche gelten sollen.

09.06.2006

Kongress über Alternativen zu Tierversuchen – Linz 2006

Im Folgenden einige Beiträge vom 13. Kongress für Alternativen zu Tierversuchen zusammengefasst und kommentiert von Harald Balluch.

09.05.2006

Botox: Unzählige Mäuse sterben in qualvollen Tests

Jede Produktionseinheit der Schönheitsspritzen wird an 60-100 Mäusen grausam getestet

24.04.2006

VGT fordert Reform des Tierversuchsgesetzes

Anlässlich des Weltversuchstiertages heute, den 24. April, gab es am Samstag einen Demonstrationszug gegen Tierversuche in Wien

 

  • Jagd

Die Ausübung der Jagd ist explizit vom Bundestierschutzgesetz ausgenommen. Der VGT konnte in letzter Zeit immer wieder Misstände aufdecken. So wurde die Existenz von Fasanerien und Enterien ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht. Auf diese Weise wurde auch noch in letzter Minute Haltungsverordnungen für diese Tierproduktionsstätten ins Gesetz aufgenommen. Der VGT möchte jetzt aber einen Schritt weitergehen: Das Aussetzen gezüchteter Tiere für den Jagdspaß soll generell verboten werden. Ebenso das Hetzen eines Tieres auf ein anderes, wie etwa bei der Baujagd und die Jagd auf gefangene Tiere, also die Gatterjagd.

21.11.2005

Fasane aus Kistln vor Jägern ausgelassen

Tierrechts-AktivistInnen verhindern das Abschlachten von "Kistlfasanen" auf Fasanjagden bei Würmla, NÖ

27.09.2005

Enten und Fasane in Massentierhaltungen für den Jagdspaß gezüchtet!

Wieder Vollzugsdefizit aufgedeckt: VGT zeigt tierschutzgesetzwidrige Enterien und Fasanerien knapp vor Beginn der Jagdsaison an

19.09.2005

Jagd auf zahme Enten

In der Donau-Au nahe Stockerau bei Wien warten tausende Enten in einem Verschlag darauf abgeschossen zu werden.

 

Tierschutz in der EU

In jüngster Vergangenheit zeigte sich immer deutlicher wie wichtig es ist, auf die Tierschutzgesetzgebung der EU einzuwirken. Letztlich greifen die Vorgaben für den europäischen Wirtschaftsraum tief in die nationale Autonomie ein. In den neuniziger Jahren wurde z.B. auf diese Weise das österreichische Tiertransportgesetz ausgehebelt. Beim Wildtierverbot in Zirkussen wurde nun dasselbe versucht. Der freie Wirtschaftsraum macht es unmöglich, dass sich Österreich vor dem Import von Tierqualprodukten wie z.B. Käfigeiern, Stopfleber oder Pelzen schützt, obwohl deren Produktion in Österreich verboten ist. Dieser Umstand erschwert gesetzliche Verbesserungen in Österreich ungemein, weil ein Wettbewerbsnachteil für österreichische Produkte - sofern sie tierfreundlicher produziert wären - entstünde. Zu guter letzt gestaltet die EU über finanzielle Förderungen, die vor allem in die landwirtschaftliche Intensiv-Produktion, aber auch in die Bewerbung von Massentierhaltungsprodukten fließen, entscheidend die Struktur der österreichischen Landwirtschaft.

Wie das Beispiel der Aufrechterhaltung von Exporterstattungen für Zuchtrinder zeigt, tut sich Österreich bisher in der EU nicht gerade durch tierfreundliche Entscheidungen hervor. Die Forderungen des VGT zielen in erster Linie auf die Umsetzung des EU-Aktionsplanes für Tierschutz, strengere Mindestrichtlinien für die Haltung von Nutztieren und die Einstellung der Förderung für die konventionelle Tierproduktion und deren Werbung ab.

25.04.2006

EU-Bedrohung gegen Österreichs Wildtierverbot im Zirkus abgewehrt!

Nach einer Beschwerde eines deutschen Wildtierzirkus hat die EU-Kommission das österreichische Verbot für eine unzulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit ausländischer Zirkusse erklärt und Österreich mit einem EuGH-Prozess gedroht. Nach einer intensiven 7 monatigen EU-weiten Kampagne, konnte diese Bedrohung abgewehrt werden!

13.02.2006

EU-Aktionsplan Tierschutz

Die EU-Kommission hat einen "Aktionsplan für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren" veröffentlicht, in dem sie einen Ausblick auf mögliche und geplante Maßnahmen bis zum Jahr 2010 gibt.

03.01.2006

EU-Subventionen für Lebendtiertransporte fließen doch zum Teil weiter

Österreich intervenierte: EU-Exporterstattungen für Zuchtrinder werden weiter gewährt

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