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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.06.2017)

Wien, am 12.06.2017

Haustierabschuss in Österreich – Die Jagd auf Hunde und Katzen

Laut Schätzungen werden pro Jahr 30.000 Hunde und Katzen von JägerInnen erschossen!

Der Abschuss von Hunden und Katzen ist in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen nach wie vor erlaubt. Geregelt ist dies auf Landesebene, sprich jedes Bundesland hat eine eigene Regelung. In der Regel wird jedoch darauf abgestellt, dass ein Abschuss von Hunden dann erlaubt ist, wenn sie wildernd aufgefunden werden oder sich der Einwirkung ihrer Tierhalterin/ihres Tierhalters entzogen haben. Gemeint ist damit, dass sie sich nicht mehr in deren Rufweite befinden. Unter gewissen Voraussetzungen und in gewissen Bundesländern ist ein Abschuss sogar dann erlaubt, wenn sich die Tiere auf dem eigenen Grundstück befinden. Katzen dürfen üblicherweise dann erschossen werden, wenn sie innerhalb einer gewissen Entfernung zum nächsten Wohnhaus aufgefunden werden. Ganz besonders schlimm ist die Regelung in Niederösterreich: dort sind die Jäger nicht nur zum Abschuss ermächtigt, sondern sogar verpflichtet!

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Geschätzt wird, dass jährlich um die 30.000 Hunde und Katzen von JägerInnen erschossen werden. Berechnet wurde dies über offizielle Angaben der Jägerschaft aus Deutschland, die auf die österreichische Einwohnerzahl heruntergerechnet wurden. Gerade bei Katzen, die ja leider auch sehr oft dem Straßenverkehr zum Opfer fallen, ist es auch für die TierhalterInnen schwierig, überhaupt davon zu erfahren, dass ihre geliebten tierlichen MitbewohnerInnen feige von JägerInnen erschossen wurden. Bei jedem dieser 30.000 Einzelschicksale handelt es sich um ein geliebtes Familienmitglied, dessen Fehlen Wut und Trauer hinterlässt. Zu Gerichtsverfahren kommt es selbst in den Fällen, in denen der Abschuss der Tiere illegal ist, so gut wie nie.

Begründet wird ein solches Vorgehen durch die Jägerschaft meistens damit, dass jagdbares Wild gerissen werden könnte, also Wild, welches ansonsten ohnehin von der Jägerschaft erlegt werden würde. Es kann hier wohl also jedenfalls unterstellt werden, dass es der Jägerschaft lediglich um einen Jagdneid geht. Bei Katzen wird zusätzlich auch noch das Argument herangezogen, dass sie seltene Singvögel erlegen würden. Jedoch gibt es bis heute keine wissenschaftliche Untersuchung, die einen negativen Einfluss von Katzen auf den Singvogelbestand belegen würde.

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