Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.07.2008)
Wien, am 08.07.2008Der Justizskandal geht weiter: U-Haft für die TierschützerInnen erneut verlängert
Da keiner bereit war dem Tierschutz abzuschwören (!) wurde die U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr verlängert.
Heute verlängerte das Landesgericht Wiener
Neustadt die Untersuchungshaft für die 10 TierschützerInnen
um weitere zwei Monate.
Obwohl auch nach Sichtung der unzähligen beschlagnahmten
Computer und Fotomaterial kein einziger verhärtender
Anklagepunkt dazugekommen ist und viele der
sehr stark konstruiert erscheinenden Anklagepunkte
von der Oberstaatsanwaltschaft bereits gestrichen
wurden, wird weiterhin auf die Untersuchungshaft
bestanden.
Legale Tierschutzarbeit als Argument
Eine Begründung für die Verlängerung sei gewesen,
dass es laut Richter legale und illegale Tierschutzarbeit
gibt und es daher anzunehmen ist, dass diejenigen,
die legale Tierschutzarbeit machen, auch von
der illegalen wissen müssen.
Dies ist nur einer der haarsträubenden Argumente,
die zum Ergebnis haben, dass 10 unschuldige
Menschen weiterhin ihrer Freiheit beraubt werden.
Bei DDr. Martin Balluch wurde es besonders absurd.
Offenbar wurde er gefragt, ob er, sofern er
freigelassen wird, weiterhin VGT-Obmann sein
wolle. Da er diese Frage selbstverständlich
bejahte, wurde dies offenbar als Indiz für die
vorliegende Tatbegehungsgefahr und somit als
weitere Begründung für die Verlängerung der
U-Haft hinzugenommen.
Mag. Stefan Traxler, Anwalt von 4 Beschuldigten kommentiert: „Die Verlängerung der Untersuchungshaft ist skandalös und vollkommen unverhältnismäßig. Nicht nur, dass immer noch keine konkreten Beweise für Straftaten vorliegen, wurden auch diesmal wieder Akten zitiert, zu denen die Verteidigung keinen Zugang hatte. “
Weitere Akten, die nichts ergeben
Die neuen Aktenteile, die letzten Freitag
von der Staatsanwaltschaft freigegeben wurden,
erhalten zwar inhaltlich keine neuen Anhaltspunkte,
weisen aber auf eine Bespitzelungsaktion immenser
Ausmaße hin.
Jahrelang wurden Telefongespräche abgehört,
Eingänge von Privatwohnungen wurden per Video
überwacht, Personen persönlich observiert und
einige Autos sogar mit Peilsender ausgestattet.
Abgesehen von den unglaublichen Kosten, die
so eine Ermittlung mit sich bringt, ist vor
allem interessant, dass die Behörden trotz dieses
Aufwands nicht in der Lage waren Beweise für
Straftaten zu finden. Der einzige Schluss, der
hier noch zulässig ist, ist, dass hier ins Leere
ermittelt wurde und die Beschuldigungen einfach
nicht zutreffen.
Aber irgendwie müssen die Kosten halt gerechtfertigt
werden und das müssen nun 10 TierschützerInnen
büßen. Weitere „Sicherstellungen von Computern“
wurden angekündigt. Wie weit wollen die Behörden
denn eigentlich noch gehen. Die 24 umstrittenen
Hausdurchsuchungen haben offenbar nichts relevantes
ergeben und nun will man allen Ernstes damit
weitermachen in der Hoffnung, doch irgendwo
etwas belastendes zu finden, was die Maßnahmen
im nachhinein rechtfertigen soll?!
Entscheidung des Oberlandesgerichtes steht aus
Beim Oberlandesgericht wurde vor einigen Wochen Beschwerde bezüglich der U-Haft eingereicht, deren Entscheidung im Laufe der Woche erwartet wird. Es ist zu hoffen, dass durch diese Entscheidung, der Glaube an Gerechtigkeit und an den Rechtsstaat Österreich wieder hergestellt werden kann.
Die nächsten Termine:
• Bis zum Ende dieser Woche (Freitag, den
11. Juli) wird das Urteil des Oberlandesgericht
Wien bzgl. der Beschwerden gegen die Verhängung
der Untersuchungshaft erwartet.
• Die nächste reguläre Haftverhandlung findet
am 8. September 2008 statt.
• Nach zwei Monaten, also am 21. Juli fällt
der Haftgrund der Verdunkelung weg. Das könnte
zum Anlass für eine außerordentliche Haftverhandlung
genommen werden.