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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.06.2008)

Erlebnisberichte

Hausdurchsuchungen

Zitate aus Augenzeugenberichten (zum Schutz der Betroffenen anonymisiert)

Wohnungsdurchsuchung ***, unschuldig in Haft, gab folgende Beschreibung ab: *** wurde von den Beamten in Handschellen gelegt und in der Boxershorts auf den Gang gestellt. Otto, *** Hund stand mitten im Raum. Während ein Beamter die Waffe gegen Otto richtete, wurde über diesen ein Käfig gestülpt. Dort wurde er über eine Stunde bellend stehen gelassen, während die Wohnung durchsucht wurde. So wurde der Hund belassen, bis die Tierrettung des Wiener Tierschutzvereins ihn abholte. *** stand während der ganzen Zeit weiterhin in Handschellen am Gang. Sein Nachbar hat das ganze Treiben beobachtet. Es wurde *** verwehrt eine Vertrauensperson anzurufen. Auch einen Anwalt/eine Anwältin durfte er nicht verständigen.

Wohnungsdurchsuchung *** und ***, beide beschuldigt, aber nicht in Haft: Um etwa halb Sieben in der Früh gab es zwei dumpfe, laute Schläge gegen die Tür. Wir lagen beide nackt im Bett und waren Sekunden darauf - bevor wir noch realisiert hatten was passiert war- von vier Beamten mit Maske und gezogener Waffe umstellt und angeschrieen wir sollen uns nicht bewegen und die Hände heben. [...] *** bemühte sich in der Zwischenzeit den Durchsuchungsbefehl zu lesen. Es wurde aber trotz heftigen Insistierens zu Warten schon mit der Durchsuchung begonnen, bevor er ihn zu Ende lesen konnte. Ein Telefongespräch wurde zu diesem Zeitpunkt verweigert. Weil *** die Durchsuchung beobachten wollte, kam er nicht dazu, die Rechtsmittelbelehrung zu lesen und war über das Recht eine Vertrauensperson hinzuziehen zu dürfen, nicht informiert. [...] Ich brachte die Hunde dann in die Küche, dabei sagte ein Beamter zu mir: „Der Maulkorb bleibt aber oben, sonst gibt es tote Hunde".

Wohnungsdurchsuchung ***: Am Mittwoch, 21.05.2008, wurde um 6:00 Uhr Früh die Wohnungstüre gewaltsam eingetreten. Es wurde also nicht zuerst angeläutet. Ca. 20 bis 30 Polizeibeamte und zwei Wega-Beamte in voller Ausstattung stürmten die Wohnung, was als völlig unverhältnismäßig und übertrieben zu bezeichnen ist. *** lag zu dieser Zeit nackt in seinem Bett, er wurde von den Beamten aus dem Schlaf gerissen und mit Waffen bedroht. Es wurde ihm nicht gestattet, eine Vertrauensperson oder einen Anwalt zu verständigen bzw. hinzuzuziehen. Während Polizisten die Hausdurchsuchung durchführten, wurde er in einem Zimmer festgehalten. Ihm blieb es also verwehrt, der Durchsuchung beizuwohnen. Die einzelnen Zimmer wurden außerdem gleichzeitig durchsucht, daher ist es ihm nicht bekannt, welche Gegenstände nun wirklich genau konfisziert wurden und ob es zu unnötigen Sachbeschädigungen kam. Es wurde ihm danach lediglich eine Liste von beschlagnahmten Gegenständen vorgelegt. Darunter befanden sich z.B. auch Bücher mit linkspolitischem Inhalt.

Bürodurchsuchung, *** Büro,, geschrieben von ***: Am Mittwoch den 21.05.2008 fuhr um 6:00 Uhr in der Früh ein Auto in unseren Hof. Wie ich im Nachhinein erfuhr, pochten die zwei Polizisten in Zivil kurz und intensiv an die Haustür meiner Schwester, da wir in einem Zweifamilienhaus wohnen. Sofort nach dem ersten Pochen rissen sie die unversperrte Tür auf und drangen in das Schlafzimmer meiner Schwester, sie schrieen meinen Namen und weckten und erschreckten somit auch das 9jährige Kind meiner Schwester, das im elterlichen Schlafzimmer schlief. Als sich der Irrtum klärte fanden die zwei Beamten es nicht der Mühe wert sich zu entschuldigen. Sie verließen das Haus und pochten sehr laut und kurz an meine Haustür. Die Haustür war nicht versperrt und so standen sie unmittelbar danach in meinem Vorzimmer und schrieen wieder meinen Namen. Ich befand mich zu der Zeit im ersten Stock in unserem Schlafzimmer und hatte so noch genügend Zeit mich spärlich zu bekleiden und nach unten zu gehen. Die Beamten hatten in der Zwischenzeit mein Handy, das in der Küche lag eingesteckt und gaben mir zu verstehen, dass sie die Aufgabe haben mich ins Büro zu bringen, mehr wissen sie nicht, telefonieren darf ich nicht. Sie verweigerten mir jeglichen Anruf, auch um meine Termine abzusagen. Ich bekam auch keine weitere Auskunft, was diesen Überfall und die Freiheitsberaubung rechtfertigen würde. Ich wurde gezwungen mich in das Auto der Zivilbeamten zu setzen und mit ihnen nach Wien zu fahren. In der ***straße angekommen warteten schon etwa 30 Beamte auf uns. [...] Die Beamten nahmen auch sämtliche Foto- und Filmausrüstungen mit, sämtliches Video- und Fotomaterial, fast alle Ordner, die gesamte Buchhaltung, alle Handys und die gesamten Computer. Am Schluss klopften sie noch die Wände ab und waren auf der Suche nach einem Safe.

Hausdurchsuchung ***: Um 6:00 Uhr früh am 21.05.2008 läutete die Glocke meiner Wohnung, ich ging zum Klofenster, um hinauszuschauen. Mehrere Polizisten und Männer in Zivilstanden vor meiner Tür und sagten, dass eine Hausdurchsuchung gibt. Ich sagte : WAS?" Die Männer in Zivil sagten, dass ich sofort die Tür öffnen soll, sonst brechen sie die Tür auf. Ich sagte, dass ich mir was anziehen möchte. Sie entgegneten, dass wenn ich nicht sofort aufmache, sie die Tür aufbrechen. Ich zog mir eine Hose an und versuchte einen Rechtsbeistand zu erreichen. Er hob ab und ich sagte ihm, dass ich eine Hausdurchsuchung habe. Ich habe ihn so verstanden, dass ich die Tür ein Stückchen aufmachen soll, um den Bescheid sehen zu können. Ich ging zur Tür mit dem Handy in der Hand noch immer mit ihm in Verbindung. Die Leute pumperten voll an die Tür. Ich sperrte auf und wollte die Tür nur einen Spalt öffnen. Sofort wurde die Tür mit voller Wucht aufgedrückt, ich wurde weggedrängt. Ein Mensch in Zivil, hielt mir für eine Sekunde seine Marke ins Gesicht. Ich wurde heftig zurückgestoßen und mir wurde sofort das Handy aus der Hand gerissen. Ich schrie, dass sie nicht so brutal sein sollen und mir das Handy zurückgeben sollen. Ein Beamter in zivil (kurze dunkle Haare, Stöpsel im Ohr, dunkelblaue Jacke, gestreiftes Hemd hellblau - weiß), der mir das Handy mit Wucht aus der Hand geschleudert hat, schrie mir den Finger ins Gesicht haltend, ich habe ihn verletzt. Am Finger war absolut nichts, und ich habe keine Person verletzt. [...] Währenddessen habe ich versucht, den Hausdurchsuchungsbefehl durchzulesen und gleichzeitig zu beobachten, wie die Durchsuchung verläuft. Durch diesen Stress konnte ich natürlich beides nicht im ausreichenden Maße machen.

Gedächnisprotokoll von ***: Am 21.5. 2008 gegen 6 Uhr früh stürmten ca 6 Wegabeamte und 5 Kriminalbeamtinnen unsere Wohnung in der ***gasse. Zu diesem Zeitpunkt schliefen wir noch. Ich wurde durch das laute Bellen des Hundes (Hund von ***) geweckt und ging ohne meine Sehbehelfe in unser Vorzimmer. Ich konnte nur dunkle Gestalten erkennen. Ich fing an zu schreien („seit ihr wahnsinnig", „geht's sofort weg") und schnappte den Hund und verzog mich mit ihm in mein zweites Zimmer, um ihn zu beruhigen. Ein vermummter Wegatyp ging uns nach und verlangte von mir, dass ich den Hund anleinen und ihm einen Beißkorb anlegen soll. Worauf ich wieder zurück in unser Vorzimmer/Wohnzimmer mit Hund ging. Dort traf ich *** an, der sich mit den Händen an die Wand stellen musste und mit einer Waffe bedroht wurde. Er wurde dann aufgefordert den Hund anzuleinen, was er auch tat und gab ihm den Beißkorb hinauf und ging mit ihm aus der Wohnung und wartete im Gang des Hauses. Ich fragte was los sei und ob sie völlig verrückt seien und ging dann ebenfalls aus der Wohnung in den Gang, wo uns dann der Durchsuchungsbefehl ausgehändigt wurde.

Leben und Besuche im Gefängnis

Jeder der U-Häftlinge darf nur zweimal die Woche für eine halbe Stunde besucht werden. Pro Besuch dürfen drei Besucher gleichzeitig anwesend sein. Der/Die Inhaftierte sitzt dabei hinter einer durchsichtigen Scheibe. Man kann sich nur durch einen Telefonhörer unterhalten. Das bedeutet, dass jeweils nur eine Person hören kann, was die/der Inhaftierte sagt. Alle Gespräche, sowohl mit den AnwältInnen als auch mit Familie und FreundInnen werden abgehört und aufgezeichnet. Bisher wurde niemanden der Inhaftierten ein Telefongespräch erlaubt. Auch alle Briefe werden geöffnet und gelesen.

Einige Personen befinden sich in Einzelzellen, andere zu zweit, einige auch zu viert. Es gibt einmal am Tag Hofgang für eine Stunde, wobei dieser bei Regen z.B. in Wien Josefstadt ausfällt.

In den Justizanstalten gibt es einen Shop für die Häftlinge, wo Zeitungen, Getränke, Papier für Briefe und dgl. gekauft werden kann. Geld kann man den Häftlingen nicht bar geben sondern muss es auf ein Konto überweisen. In kleinen Justizanstalten wie Wr. Neustadt geht dies innerhalb von 1-2 Werktagen, in Wien dauert es ab der Überweisung 10 Tage bis das Geld bei den Inhaftierten landet.

Gegenstände wie Bücher oder Vitamintabletten dürfen den Inhaftierten nicht gebracht werden, wenn diese nicht selbst einen schriftlichen Antrag darauf stellen. Dies müssen sie bei dem/der AnstaltsleiterIn. Dieser Antrag muss dann bewilligt werden. Von der Bewilligung erfährt man dann vor Ort und darf daraufhin erst die Gegenstände besorgen und abgeben, was es natürlich aufgrund der Frequenz der Besuche erschwert die Leute mit den nötigen Dingen zu versorgen.

Vorerst waren alle Häftlinge in der Justizanstalt Wr. Neustadt untergebracht. Am Mittwoch, den 28.05 sind die 10 TierschützerInnen voneinander getrennt worden. 4 Personen wurden nach Wien verlegt, 2 nach Eisenstadt, die restlichen 4 verblieben in Wiener Neustadt.

Wr. Neustadt

Besuche sind in Wiener Neustadt nur von Mo, Mi, Do und Fr Vormittag sowie Di von 13-17h möglich. Nachdem man nie vorher weiß, wie lange man warten muss, es aber durchschnittlich mit Fahrzeit von Wien 5h in Anspruch nimmt, muss man sich für jeden Besuch frei nehmen. Dabei gibt es noch eine Regelung, dass jede/r BesucherIn nur eine Person pro Tag besuchen darf. Dies ist weder in Eisenstadt noch in Wien der Fall.

In der Justizanstalt Wr. Neustadt gibt es zur Abhörung nur eine einzige Person. In der Justizanstalt befinden sich etwa 200 Häftlinge, von denen all jene bei denen Verdunklungsgefahr befürchtete wird, abgehört werden, daher können von diesen pro Tag nur sechs Häftlinge besucht werden. Auch eine frühe Anmeldung stellt keine Garantie dar, noch angenommen zu werden. Nachdem Voranmeldungen nicht möglich sind, kann dies bedeuten, dass man nach einigen Stunden heimgeschickt wird, weil die abhörende Person nun gehen muss. So verbringt man Tage lang Stunden damit eine/n der TierschützerInnen für eine halbe Stunde sprechen zu dürfen. In der letzten Woche war allerdings - nicht bei den 10 TierschützerInnen sondern bei den restlichen Gefangenen - weniger Besuchsandrang.

Wäsche darf in Wr. Neustadt nur per Post in einem Paket an die Justizanstalt gesandt werden und kann nicht direkt übergeben werden.

Die U-Häftlinge dürfen sich nur zweimal pro Woche duschen. Wenn während der Duschmöglichkeit Besuch kommt, fällt diese Dusche aus. Die Wäsche waschen die Leute derzeit im Waschbecken der Zelle, da sie bisher keine andere Möglichkeit bekommen haben.

Justizanstalt Wien Josefstadt

In Wien war nicht klar, wer nun die Besuchsbewilligungen erteilen dürfe - die Justizanstalt Wr. Neustadt oder die Justizanstalt Wien. Dies führte dazu, dass einige Besuche nicht stattfinden konnten.

Wien ist ein viel größeres Gefängnis und es gibt dort nur zwei Personen für die Abhörungen. Deshalb werden nur Einzeltermine vergeben, damit ist beispielsweise für Häftling XY nur Mi 9.30h und Do 9.30h ein Besuch möglich.

In Wien darf am Haftbeginn ein Wäschepaket direkt abgegeben werden, das nächste dann aber erst nach 2 Monaten. Ansonsten können Wäschepakete per Post gesendet werden.

Briefe können anders als in Wr. Neustadt nicht vor Ort abgegeben werden, sondern nur per Post geschickt werden.

Hofgang wird bei Regen gestrichen.

Das Abendessen gibt es um ca. 14h. Das Essen besteht aus Weißbrot, weißen Nudeln, Kartoffeln dgl.

Buchanträge werden nur einmal wöchentlich gesammelt und bewilligt.

Eisenstadt

In Eisenstadt sind Besuche von Mo-Do von 12-15h möglich.

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