Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.08.2014)
Wien, am 18.08.2014Spendenaufruf: EUR 11.000,-- fehlen für Schadenersatzklage Tierschutzprozess
Seit mehr als sechs Jahren werden die ehemals angeklagten TierschützerInnen des VGT massiv in ihrem Leben beeinträchtigt: Nach U-Haft, jahrelanger Hauptverhandlung und Freisprüchen aller Angeklagter in allen Punkten - die letzten im Mai dieses Jahres - verweigert die Republik Österreich den Schadenersatz. Die individuellen Amtshaftungsklagen gehen aber mit weiteren hohen Kosten einher.
Insgesamt wurden sieben VGT-MitarbeiterInnen finanziell durch das Prozessgeschehen ruiniert:
Monika Springer, Aktivismusbetreuerin in Wien,
Chris Moser, Kampagnenkoordinator in Innsbruck,
David Richter, Kampagnenkoordinator in Graz,
Harald Balluch, Geschäftführer des VGT,
Mag. Felix Hnat, Obmann der Veganen Gesellschaft Österreich und Aktivist des VGT,
DI Dr. Elmar Völkl, Kampagnenkoordinator Wien,
DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT.
Die Republik Österreich hat bisher nur die ungerechtfertigte U-Haft entschädigt. Für Schäden aus dem Hauptverfahren sei keine vollständige Entschädigung vorgesehen. Im Gegensatz zu Schadenersatzbestimmungen in anderen EU-Staaten fehlen in Österreich tatsächlich konkrete Regelungen, die eine korrekte Entschädigung nach einem Freispruch vorsehen.
Daher müssen die nunmehr Freigesprochenen individuell kostenintensive Zivilklagen gegen die Republik Österreich wagen. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch hat dies zur Schaffung eines Präzedenzfalles als Erster gewagt. Leider vermeinte die Erstrichterin am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eine Verjährung zu erkennen, da Martin Balluch nicht bereits mit Eintritt des ersten Schadens (der U-Haft) die - nach drei Jahren verjährenden - Schadenersatzforderungen geltend gemacht hatte, siehe folgenden Artikel!
Alleine seit Bekanntwerden des abweisenden Urteils sind unzählige Spenden eingegangen. Dadurch sind bisher bereits über EUR 20.000 auf ein eigens zu diesem Zweck eingerichtetes Rechtshilfekonto eingegangen! Vielen Dank dafür!
Doch alleine die Kosten des bisher ersten und einzigen Verhandlungstags betragen EUR 25.000,--. Wenn DDr. Martin Balluch nun auch die beantragte Verfahrenshilfe verweigert wird, drohen sogar Kosten von EUR 31.500,--. Und das nur für den ersten Verhandlungstag in erster Instanz wo es nur um die Verjährungsfrage ging!
Um alle Rechtsmittel auszuschöpfen ist nun eine Berufung in die zweite Instanz, gegebenenfalls bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) erforderlich. Unter Berücksichtigung der Rücklagen, fehlen bis zum Ende der Berufungsfrist nun noch dringend EUR 11.000,-- um alle Rechtsmittel in Österreich ausschöpfen zu können!
Wir gehen davon aus, dieses Verfahren noch in Österreich positiv abzuschließen. Schlimmstenfalls kann allerdings noch ein weiterer Rechtsgang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im französischen Straßburg nötig werden.
Bitte spenden Sie auf das Rechtshilfekonto, um eine rechtzeitige positive Erledigung des Präzedenzfalles abzusichern! Wir können das Berufungsverfahren zum OGH nur nach Erreichen des Zielbetrages starten!
Rechtshilfekonto:
Kontowortlaut | Rechtshilfe Tierschutz |
IBAN | AT09 1200 0503 9412 5801 (zum Kopieren auch ohne Leerzeichen: AT091200050394125801) |
BIC | BKAUATWW |
Bankinstitut | Bank Austria |
Verwendungszweck | Unterstützung für VGT-TierschutzaktivistInnen |