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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.12.2016)

Burgenland, am 15.12.2016

Jagd auf Zuchtenten: Alfons Mensdorff-Pouilly klagt VGT erneut wegen Besitzstörung

Exekutionsantrag auf Basis der außergerichtlichen Einigung vom Sommer 2016 – praktisch keine Jagden mehr bei Mensdorff-Pouilly im Jagdrevier Luising

Im Herbst 2015 trafen sich jedes Wochenende ganze Jagdgesellschaften bei Mensdorff-Pouilly in seinem Schloss in Luising und gingen dann zur Jagd auf ausgesetzte Fasane, Rebhühner und Zuchtenten. Mehrmals wurde auch im Jagdgatter Bildein geschossen. Die Polizei errichtete dafür Woche für Woche eine eigene Sperrzone, um Tierschutzkameras fernzuhalten. Schließlich ging Mensdorff-Pouilly auch vor Gericht, um die AktivistInnen des VGT abzuhalten, seine Jagdpraxis zu filmen. Ende Februar 2016 kam ein Vergleich zustande, Mensdorff-Pouilly beglich die Verfahrenskosten, der VGT verpflichtete sich, das Jagdgebiet nicht widerrechtlich zu betreten, was er ohnehin nicht getan hatte. Im Sommer 2016 wurden dann auffallend wenige Zuchtvögel aus Ungarn nach Luising angeliefert. Im Herbst gab es lediglich 2 Jagden auf Zuchtenten bei Mensdorff-Pouilly, und wenige Jagdtage im ungarischen Teil des Reviers auf Wildschweine. Ebenso hat die Polizei – vielleicht aufgrund der Verfassungsklage des VGT – heuer keine Sperrzonen mehr errichtet.

Doch Mensdorff-Pouilly hat nun dennoch den VGT erneut geklagt. Es wird vom Gericht die Exekution des seinerzeitigen Vergleichs beantragt, mit einer „angemessenen“ Geldstrafe, weil der VGT das Jagdgebiet angeblich widerrechtlich betreten hätte. Beweis liegt dafür freilich keiner vor. Es handelt sich dabei nun um den bereits 21. Gerichtsprozess, in den der VGT momentan gleichzeitig verwickelt ist. Der Exekutionsantrag im Original: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Immer wenn man im Tierschutz einen Effekt hat und sich die Tiernutzungsseite eingeschränkt fühlt, hagelt es Klagen, sogenannte SLAPPs. Die Jägerschaft ist darin besonders versiert, siehe z.B. Mayr-Melnhof, der im Augenblick eine ganze Reihe von Klagen gegen den VGT führt. Auch Mensdorff-Pouilly hat offensichtlich den Eindruck, nicht mehr so jagen zu können, wie er eigentlich will, und sieht keinen anderen Ausweg, als zur Zivilklage zu greifen. Eine unberechtigte Klage, wie zumeist, wenn es um einen politischen Hintergrund geht. Wir sehen dem Verfahren gelassen entgegen. Wichtiger ist mir, dass die infantile Jagd auf ausgesetzte Zuchttiere bei Mensdorff-Pouilly nicht mehr stattfindet und dass das Burgenland in Kürze ein Gesetz erlässt, das diese Jagdart in den Mistkübel der Geschichte verbannt!“

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