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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.11.2017)

Salzburg, am 24.11.2017

Anzeige gegen Max Mayr-Melnhof bei Staatsanwaltschaft wegen Raub u.a. eingebracht

Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug, wegen Raub, Körperverletzung, Nötigung und Amtsmissbrauch zu ermitteln – zahlreiche Beweismittel wurden vorgelegt

Man stelle sich vor, Tierschützer hätten bei der Gatterjagd von Mayr-Melnhof einzelne Jäger überfallen, zu Boden gerungen, am Körper verletzt und ihnen wertvolle Gegenstände mit Gewalt entwendet! Nur kurz darauf wären sämtliche verfügbaren Polizeistreifen ausgeschwärmt und hätten alle TierschützerInnen festgenommen, derer sie habhaft werden können. Die Verdächtigen wären in U-Haft gekommen, kein Zweifel. Letzten Montag hat aber, umgekehrt, Max Mayr-Melnhof mit seinen Schlägern einzelne Tierschützer überfallen, zu Boden gerungen, am Körper verletzt und ihnen wertvolle Gegenstände mit Gewalt entwendet. Ist das jetzt aufgrund der umgekehrten Vorzeichen keine polizeiliche Ermittlung wert? Laut Verfassung müssen alle Bürger und Bürgerinnen vor dem Gesetz gleich sein. Die betroffenen Tierschützer sind nicht zu Mayr-Melnhof gegangen und sie haben auch niemanden provoziert. Sie standen vielmehr einfach still außerhalb des Gatterzauns und dokumentierten, was darin mit den Tieren geschah, um es an die Öffentlichkeit zu bringen. Eine klassische investigative journalistische Arbeit also, kein Aktionismus, nicht radikal und schon gar nicht militant. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, was bei einer Gatterjagd geschieht. Und die TierschützerInnen haben ein Recht darauf, das von der öffentlichen Straße außerhalb des Gatterzauns aus zu dokumentieren. Tierschutz ist Staatsziel, und allein schon deshalb hat die Polizei dafür zu sorgen, dass TierschützerInnen dieser Arbeit ohne Angst und Bedrohung durch Gatterjäger nachgehen können.

Jetzt wurde Anzeige gegen Max Mayr-Melnhof und seine Mittäter bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Nun wird sich weisen, ob der Rechtsstaat fair und gerecht vorgeht, und alle Bürger und Bürgerinnen tatsächlich vor dem Gesetz gleich sind - oder ob ÖVP-nahe Großgrundbesitzer einen Sonderstatus haben, der ihnen gewalttätige Übergriffe erlaubt. Es wird sich zeigen, ob alle mit gleichem Maß gemessen werden, egal ob sie Gatterjäger oder Tierschützer sind. Die Beweise für diese Straftaten sind vorhanden, es gibt auch Videoaufnahmen. Es liegt an der Staatsanwaltschaft und der Polizei, sich dieser Beweise wenn nötig durch Hausdurchsuchungen zu bemächtigen und entsprechend zu ermitteln. Wir dürfen gespannt sein.

Wesentliche Teile der Anzeige finden sich im Wortlaut hier: Martin Balluch's Blog

Die Ereignisse des 20.11.2017 im Überblick

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