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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.11.2020)

Eisenstadt, am 04.11.2020

Burgenland: ÖVP-Anfrage zur Begründung Gatterjagdverbot von SPÖ beantwortet

Frage an die SPÖ bleibt offen, was an dieser Begründung von 2017 heute nicht mehr gilt und vor allem wieso: welche neuen Fakten waren damals nicht bekannt?

In ganz Österreich wurde die Gatterjagd verboten. Auch im Burgenland. Nur hier will die SPÖ-Regierung das Verbot jetzt wieder aufheben und bestehende Jagdgatter doch für immer erlauben. Sachliche Begründung dafür ist sie bis jetzt schuldig geblieben. An Brisanz gewinnt dieses Schweigen, wenn der VGT an die Beantwortung einer Anfrage der ÖVP an die SPÖ im März 2017 zum gerade beschlossenen Gatterjagdverbot erinnert. Die SPÖ hat zum Gatterjagdverbot damals Folgendes zu sagen gehabt:

  • Die Auflösung der bestehenden Jagdgatter ist verfassungskonform
  • Die Fachliteratur sieht die Gatterjagd kritisch
  • Die Gatterjagd widerspricht Erkenntnissen der Wildökologie
  • Das Verbot der Gatterjagd ist also rechtspolitisch möglich und sachlich gerechtfertigt
  • Ziel ist eine selbstreproduzierende Wildpopulation mit natürlichem Gen-Austausch und freier Ortswahl durch die Wildtiere
  • Die Gatterjagd widerspricht dem öffentlichen Interesse
  • Die Gatterjagd widerspricht dem Tierschutzgedanken in der Verfassung

Die Anfragebeantwortung im Original: Martin Balluch's Blog. Viel ist da nicht hinzu zu fügen. Warum weigert sich die gesamte Regierung, zu erklären, wie sie jetzt zu dieser klaren Meinungsäußerung von ihr selbst vor 3 ½ Jahren steht? Was wusste man damals nicht, ist aber heute bekannt, was eine 180 Grad-Kehrtwendung in der Meinung begründen könnte?

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Eine Landesregierung hat große Verantwortung. Sie soll die Gesetze, an die sich ja alle halten müssen, ausschließlich nach guter sachlicher Begründung beschließen. Diese ist 2017 geliefert worden. Jetzt will dieselbe Landesregierung dieses Gesetz wieder ersatzlos streichen, liefert aber dafür keinerlei Argument, warum die Begründung von damals heute keine Gültigkeit mehr hat. Eine Landesregierung ist doch kein Kindergarten, wo einmal diese Meinung gilt und morgen eine ganz andere, und fordert man sie zur Erklärung auf, dann wird jedes Gespräch verweigert, ja, die Verantwortlichen schleichen sich durch Hintereingänge in Veranstaltungsräume, um ja nicht kritisch angesprochen zu werden. Klar ist, eine sachliche Begründung gibt es für die Aufhebung des Gatterjagdverbots nicht, nur eine ‚politische‘: Freunderlwirtschaft mit dem ehemaligen Adel und Großgrundbesitz!

Bis morgen kann jede_r Landesbürger_in eine Stellungnahme zur Jagdgesetz-Novelle abgeben (zum Online-Formular).

Sendung zum Thema im Tierrechtsradio

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