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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.03.2021)

Eisenstadt, am 12.03.2021

Gatterjagdverbot im Burgenland seit heute wieder in Kraft getreten

Gestern Kundmachung des Landtagsbeschlusses im Landesgesetzblatt: Gatterjagdverbot war daher nur von 27. Februar bis 11. März 2021, also lediglich 13 Tage, aufgehoben!

Zuerst wurde das Gatterjagdverbot im Burgenland am 9. März 2017 beschlossen. Am 10. Dezember 2020 fiel der Beschluss zur Aufhebung des Verbots im Landtag, der aber durch die Initiative zur Volksabstimmung ausgesetzt wurde. Nach Zurückziehung der Volksabstimmung trat der Beschluss zur Aufhebung des Gatterjagdverbots am 27. Februar 2021 in Kraft. Am 4. März 2021 wurde wiederum die Aufhebung der Aufhebung beschlossen, und diese ist mit heutigem Tag in Kraft getreten. Die Gatterjagd war also im Burgenland nur 13 Tage lang wieder erlaubt, bevor sie jetzt – hoffentlich endgültig – wiederum verboten worden ist.

VGT-Obmann Martin Balluch sieht sich in der Zurückziehung der Volksabstimmung bestätigt: Die Landesregierung hat Wort gehalten. Jetzt ist das Gatterjagdverbot wieder in Kraft, und zwar im Wortlaut von 2017. Mehr hätten wir durch eine Volksabstimmung auch nicht erreichen können. Sollte irgendjemand im Landtag das Gatterjagdverbot vor dem Ende der Übergangsfrist am 1. Februar 2023 wieder aufheben wollen, weiß er, dass mit einer erneuten Initiative zu einer Volksabstimmung zu rechnen ist. Daher gehe ich davon aus, dass die Gatterjagd in weniger als 2 Jahren im Burgenland endgültig Geschichte sein wird.

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