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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.09.2013)

Nationalratswahl 2013: Antworten der Parteien auf unsere Tierschutz-Fragen

Legende

Ja
Tierfreundliche Antwort
Ja/Nein
Gemischte Antwort
Nein
Problematische Antwort
Keine konkrete Antwort auf diese Frage
Keine konkrete Antwort auf diese Frage
Überhaupt keine Reaktion erhalten
Überhaupt keine Reaktion

Übersicht

SPÖ ÖVP FPÖ Die Grünen BZÖ Team Stronach KPÖ Piraten NEOS

1) Verbandsklagerecht

Keine konkrete Antwort auf diese Frage Überhaupt keine Reaktion auf die Anfrage Nein Ja Ja Keine konkrete Antwort auf diese Frage Ja Keine konkrete Antwort auf diese Frage Ja

2) Veggie-Tag

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3) Agrarsubventionen

Ja/Nein Überhaupt keine Reaktion auf die Anfrage Ja/Nein Ja Ja/Nein Keine konkrete Antwort auf diese Frage Ja/Nein Keine konkrete Antwort auf diese Frage Ja/Nein

4) Mastschweinehaltung

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5) Legehennenhaltung

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6) Mastgeflügelhaltung

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7) Kennzeichnung / staatliches Gütesiegel

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8) Singvogelfang

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9) Jagd auf Hunde und Katzen

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10) Private Wildtierhaltung

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11) Wahlprogramm

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SPÖ ÖVP FPÖ Die Grünen BZÖ Team Stronach KPÖ Piraten NEOS

1) Verbandsklagerecht

Mit der Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung wurde erstmals auch ein nicht-anthropozentrischer Wert verfassungsmäßig geschützt. Doch alle anthropozentrischen Werte können dadurch eingefordert werden, dass sie juristische Personen betreffen, die Personenrechte genießen und entsprechend ihre Rechte einklagen können. Tiere dagegen sind vor dem Gesetz Sachen, sie haben keine Rechte und der ihnen durch die Verfassung garantierte Wert kann nicht eingefordert werden. Konkret bedeutet das z.B., dass ein Legebatteriebetreiber gegen das Verbot von Legebatterien klagen kann, weil es sein Eigentumsrecht einschränkt, aber niemand kann dagegen klagen, dass ein von der Behörde erlaubtes Vorgehen entweder dem Tierschutzgesetz oder der Staatszielbestimmung Tierschutz widerspricht, z.B. wenn es zu einer Verschlechterung der Haltungsverordnung für Mastgeflügel kommen sollte.

Würden Sie und Ihre Partei der Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzvereine und Tierschutzverbände zustimmen, wie das in zahlreichen deutschen Bundesländern bereits Praxis ist?

Das Verbandsklagerecht müsste umfassen:

  • Die Berechtigung zur Feststellungsklage: Diese umfasst das Recht, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen, Klage auf Feststellung erheben zu können, dass Rechtsvorschriften von Bund, Ländern oder Gemeinden weder dem geltenden Tierschutzgesetz noch anderer tierschutzrechtlicher Gesetze (Tierversuchsgesetz, Tiertransportgesetz etc.) noch der Verfassung widersprechen.
  • Die Berechtigung zur Anfechtungsklage: Diese umfasst das Recht, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen, alle Genehmigungen, Erlaubnisse und Anordnungen bzw. die Unterlassung von Anordnungen, die einen tierschutzrechtlichen Bezug haben (z.B. Tierversuchsgenehmigungen oder Genehmigungen nach dem Baurecht für die kommerzielle Haltung von Tieren), gerichtlich anzufechten. Der Anfechtung kommt aufschiebende Wirkung zu.
  • Die Berechtigung zu Verpflichtungsklagen: Diese umfasst das Recht, auf Basis der gerichtlichen Feststellung eines Widerspruchs zwischen Rechtsvorschriften von Bund, Ländern oder Gemeinden ein Gericht anzurufen, das die Verwaltung zu einer entsprechenden Revision der Rechtsvorschriften verpflichtet.

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Aufgrund des österreichischen Tierschutzgesetzes und aufgrund von §285a ABGB sind Tiere seit 2005 keine Sachen mehr! Ferner haben wir in allen Bezirken einen Amtstierarzt, der die Einhaltung des Tierschutzgesetzes überwachen soll. Mit der Einführung des Tierschutzgesetzes wurden auch Tierschutzombudsleute in den Bundesländern installiert, die nicht nur das Klagerecht besitzen, sondern in vielen Verfahren sogar Parteienstellung genießen. Wir sollten daher die Rechte der Ombudsleute ausbauen und die Ombudsstellen personell aufstocken, anstelle das österreichische Rechtssystem mit der Verbandsklage grundlegend zu ändern.

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Ja, das Verbandsklagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden als Anwalt der Tiere tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen - das befürworten wir.

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Keine konkrete Antwort auf diese Frage erhalten.

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Das Ziel, Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen wurde von der KPÖ vehement unterstützt. Einem Verbandsklagerecht, dass dann auch zur Feststellungsklage, zur Anfechtungsklage und zu Verpflichtungsklagen berechtigt, steht die KPÖ daher konsequenterweise ebenfalls positiv gegenüber.

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2) Veggie Tag

Der Veggie-Tag wird in Deutschland anlässlich der Wahl breit diskutiert. Dabei geht es darum an einem Tag der Woche an allen öffentlichen Kantinen und Betriebsküchen nur vegetarisches Essen anzubieten. International wurde diese Idee erstmals in Belgien aufgegriffen. In Österreich gibt es Fleisch-Freitage in OÖ und Salzburg, sowie einen Veggie-Tag in Gloggnitz in NÖ.

Wären Sie und Ihre Partei für die Einführung eines solchen bundesweiten Veggie-Tages?

Keine konkrete Antwort auf diese Frage erhalten.

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Keine Antwort erhalten.

Die Idee eines freiwilligen Veggie-Tages begrüßen wir. Seitens des Gesundheitsministeriums könnte dieser beworben werden. Ich erinnere mich zB an eine Werbung in meiner Kindheit Donnerstag ist Spinattag! Wir sollten aber nicht vergessen, dass in vielen Betriebskantinen bereits mehrere Menüs – davon ein Vegetarisches – angeboten werden. Würden wir diese Kantinen zwingen, 1x pro Woche nur vegetarisches Essen anzubieten, könnte dies zu einer Rückentwicklung führen.

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Traditionell gibt es ja schon einen fleischfreien Tag. In den meisten Kantinen und Mensen wird Freitags Vegetarisches oder Fisch angeboten. Wir Grünen wollen, dass die negativen Folgen durch den (maßlosen) Fleischkonsum eingedämmt werden und dafür ist eben eine Reduktion des Konsums tierischer Produkte unabdingbar. Bei einem Veggi-Tag setzen wir Grüne auf Aufklärung, statt auf Bevormundung. Uns scheint die Information das richtige Mittel zu sein. Ein Veggi-Tag muss also mehr sein, als ein Tag, an dem es kein Fleisch auf dem Teller gibt. Hier müssen Begleitmaßnahmen gesetzt werden. Im Kindergarten und in den Schulen soll verstärkt auf gesunde und ausgewogenen Ernährung geachtet und das Wissen darüber vermittelt werden. Wenn wir dafür Sorge tragen, dass die Rahmenbedingungen in der Nutztierhaltung verbessert werden, wird das Billig-Fleisch aus industrieller Produktion vom Markt verschwinden, was mit Sicherheit auch einen Lenkungseffekt in Richtung vegetarischer Mahlzeiten hat.

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Nein, wir sind gegen die Bevormundung der Bürger. Jeder soll selbst entscheiden, wie er sich ernährt.

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Die genannten Initiativen in Österreich sind grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Richtig ist, dass das Niveau des Fleischkonsums in Österreich auf einem nicht nachhaltigen, hohen Niveau. Das Bewusstsein darüber besteht bereits bei vielen Menschen, gerade bei Jüngeren sinkt der Fleischkonsum bereits. Weitere bewusstseinsbildende Maßnahmen in dieser Hinsicht sind aus Sicht der KPÖ unterstützenswert. Eine polarisierende statt versachlichende Wahlkampf-Aktion wie in Deutschland wird dieser Problematik allerdings nicht gerecht.

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Nein, wir begrüßen das aber, wenn es nicht als Bevormundung kommt. Wir wollen das nicht verordnen, sondern Bewusstseinsbeildung.

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3) Agrarsubventionen

Laut einer Studie der WU Wien werden in etwa 60% der Agrarsubventionen für die Produktion von Tierprodukten (auch über Umwege wie Futtermittelanbausubventionierung) ausgeschüttet, 11% der Gelder fließen in den Anbau pflanzlicher Lebensmittel für den menschlichen Verzehr. Laut Schwarzbuch Landwirtschaft erhalten die Großbetriebe unverhältnismäßig mehr Subventionen als die Kleinen.

Was sind Ihre Pläne/die Pläne Ihrer Partei zu diesem Thema. Sollen insgesamt mehr/weniger Gelder ausgeschüttet werden? Für welche Bereiche sollen diese verwendet werden? Welche Lenkungseffekte sollen erzielt werden? Sind Sie für eine zusätzliche steuerliche Belastung von Fleisch (wie es der schwedische Landwirtschaftsrat fordert) /Tierprodukten oder gesättigten Fetten in Lebensmitteln?

Die SPÖ ist für eine Umverteilung der Agrarsubventionen zugunsten der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe, für eine stärkere Förderung von Biobetrieben und für eine Umschichtung von den Direktzahlungen in Richtung moderne und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes, wobei nicht nur LandwirtInnen von den Mitteln der ländlichen Entwicklung profitieren sollten. Bei den Direktförderungen sollten aus Sicht der SPÖ vermehrt die Auswirkungen des mittels Förderungen gelenkten Lebensmittelangebots auf die Gesundheit der Menschen berücksichtigt werden. Die Mittel der ländlichen Entwicklung könnten konform mit dem EU-Recht auch für die Förderung der Produktion von Lebensmitteln mit anerkannten Qualitäten eingesetzt werden (z.B. staatliches Tierschutzgütezeichen, staatliches gentechnikfrei-Gütezeichen).

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Die Verteilung von Subvention kann und soll einen Lenkungseffekt haben. Wir sollten vor allem die kleinbäuerliche österreichische Kultur fördern, vor allem dann wenn es sich um biologische Landwirtschaft handelt. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die österreichische Qualität nicht durch ausländische Massenproduktion gemindert wird. Der Konsument kauft gerne umweltbewusst und tierschutzgerecht. Dieses Bewusstsein sollte durch Werbung gestärkt werden.

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Agrarsubventionen sind an gesellschaftlich gewünschten Nutzen auszurichten. Public Money for Public Goods. Billig-Fleisch und Massentierhaltung gehören sicherlich nicht dazu. Deshalb sind alle Subventionen in dieser Richtung zu korrigieren. Steuern auf Tierprodukte finden sich derzeit nicht in unserem Programm. Eine Besteuerung der schädlichen Auswirkungen ist im Rahmen eines Ökosteuer-Modells aber zu berücksichtigen.

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Die Verteilung der Fördermittel muss neu gestaltet werden. Zur Zeit gibt es zu viel Ungerechtigkeit. Es werden zum Beispiel für ländliche Entwicklung große Sägewerke gefördert,dort wo das Geld nutzvoll eingesetzt werden sollte, kommt es nicht an. Zusätzliche steuerliche Belastung für Fleisch lehnen wir ab.

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Großgrundbesitzer wie diverse katholische Stifte oder Agrarkonzerne beziehen Subventionen aus dem gleichen Topf wie kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Die Subventionsvergabe ist schieflastig und verschärft die Einkommensunterschiede weiter. Die KPÖ ist für eine Umstrukturierung der Landwirtschaft und der Förderpolitik in Richtung Ökologie und Nachhaltigkeit. Sofort zu streichen sind Exportsubventionen.

Die KPÖ bekennt sich zum Ziel, Landwirtschaft insgesamt biologisch und nachhaltig sowie global gerecht zu betreiben. Der Übergang dazu muss schnell in die Wege geleitet werden, die Umsetzung wird aber eine längere Übergangszeit benötigen, bei der kleine Betriebe spezieller Unterstützung bedürfen. Die Förderpolitik muss diese Umstrukturierung unterstützen.

Die KPÖ ist grundsätzlich gegen Erhöhungen von Massensteuern. Soziales und Ökologisches gehören aus Sicht der KPÖ zusammen. Es muss daher mehr Kostengerechtigkeit in der Lebensmittelproduktion (auch im Hinblick auf den Ausstoss von Treibhausgasen, Ressourcenvernutzung) geschaffen werden und gleichzeitig durch Konzepte der KPÖ (wie gesetzlicher Mindestlohn, offensive Lohnpolitik, soziale Steuerreform) hochqualitative Lebensmittel für mehr Menschen leistbar gemacht werden.

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Keine konkrete Antwort auf diese Frage erhalten.

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Wir brauchen eine Korrektur des Ungleichgewichts zwischen der Förderung für die Produktion von Tierprodukten (inkl. Futtermittelanbausubventionierung) der Förderung für den Anbau pflanzlicher Lebensmittel für den menschlichen Verzehr ebenso wie eine Umschichtung weg von den Agrarindustrien hin zu kleinteiligen Bewirtschaftungsformen. Zudem müssen wir europaweit die Förderungen zurückführen, um Jahrzehnte lange Fehlentwicklungen zu korrigieren. Eine zusätzliche steuerliche Belastung von Fleisch/Tierprodukten oder gesättigten Fetten in Lebensmitteln lehnen wir (wie grundsätzlich weitere Steuerbelastungen) ab.

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4) Mastschweinehaltung

In der Schweinehaltung ist Österreich das absolute Schlusslicht in der EU. Im Bereich der Zucht wurde jetzt eine neue Verordnung erlassen, die eine massive Reduktion der Tage im Kastenstand für die Mutterschweine bis 2033 vorsieht. Wie aber soll die Zukunft der Mastschweinehaltung aussehen?

Wie stehen Sie und Ihre Partei zu den folgenden Verbesserungen in der Mastschweinehaltung:

  • Verpflichtende Betäubung bei der Ferkelkastration zusammen mit postoperativer Schmerznachbehandlung
  • Verbot des Abzwickens der Schwänze und der Zähne von Ferkeln, außer nach tierärztlicher Indikation durch TierärztInnen
  • Verbot von Vollspaltenböden
  • Verpflichtende Einstreu auf planbefestigte Bodenbereiche in ausreichender Menge, um ein weiches Liegen zu ermöglichen

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Keine Antwort erhalten.

Hier konnte in dieser Legislaturperiode ein wesentlicher Schritt in Richtung Tierschutz erreicht werden. Nun gilt es die beauftragten Forschungsergebnisse abzuwarten, damit ein tierschutzgerechter und wirtschaftlicher Weg gefunden wird. Nur wenn der Weg auch wirtschaftlich vertretbar ist, kann man davon ausgehen, dass dieser auch von den Bauern gerne angenommen wird.

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All diese Verbesserungen in der Mastschweinehaltung werden von uns unterstützt.

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den Verbesserungen können wir in allen Punkten zustimmen.

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5) Legehennenhaltung

Österreich ist bei der Haltung von Legehennen durch ein absolutes Käfigverbot ab 2009 dem Rest der EU deutlich vorausgegangen. Ebenso konnte durch eine Tierschutzinitiative erreicht werden, dass in der Praxis keinen Hennen mehr die Schnäbel kupiert werden. Doch mittlerweile haben sich einige Probleme im Rahmen der Boden- und Freilandhaltung ergeben, die verbesserungswürdig erscheinen.

Wie stehen Sie und Ihre Partei zu den folgenden Verbesserungen in der Legehennenhaltung:

  • Verbot des Schnabelkupierens
  • Verbot von Einstallungssystemen wie Natura von Big Dutchman, bei denen in Essenz die Hühner in Käfigen leben, die aber offengehalten werden müssten
  • Vorschreibung von mehr Strukturierung des Auslaufs bei Freilandhaltung, um die Hühner zur Nutzung der Weide zu motivieren
  • Keinesfalls darf die Weide in der Freilandhaltung verkleinert werden

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Das Kupieren des Schnabels ist bereits gemäß §7/(1)/6. des Tierschutzgesetzes verboten. Die Einstallungssysteme Natura von Big Dutchman kenne ich nur aus Deutschland. Wo gibt es derartige Stallungen in Österreich? Es gibt auch keine Verordnungsvorlagen, die die Reduzierung der Weide in der Freilandhaltung fordern. Der Erfolg des Käfighaltungsverbot sollte nicht durch theoretische Forderungen geschmälert werden.

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Für all diese Verbesserungen sprechen wir uns aus. Tierschutz in der Nutztierhaltung muss sukzessive ausgebaut werden.

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ebenfalls volle Zustimmung

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Ja, als nicht im Parlament vertretene Partei waren wir in den Gesetzgebungsprozeß nicht involviert, sind aber für ein konsequentes Verbot von Käfighaltung. Wir unterstützen diese Verbesserungsvorschläge.

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6) Mastgeflügelhaltung

Seit 2004 gab es bereits 4 Versuche der Qualitätsgeflügelvereinigung, die Besatzdichten bei der Hühner- und Putenmast um 30% bzw. 50% zu erhöhen. Diese Erhöhungen würden laut eindeutiger EU-Studien eine dramatische Verschlechterung der Lebensqualität für die Tiere mit sich bringen. Einer IFES-Umfrage zufolge sind 91% der Menschen in Österreich gegen diese Verschlechterung. Die wirtschaftliche Situation der Mastgeflügelbetriebe in Österreich ist bei gegebener Gesetzeslage hervorragend, das Produktionsvolumen steigt ständig.

Würde Ihre Partei, wenn sie im Rahmen einer Regierung das für Tierschutz zuständige Ministerium übernimmt, eine Erhöhung der Besatzdichten von Mastgeflügel verhindern?

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Die Versuche der Qualitätsgeflügelvereinigung wurden bis jetzt erfolgreich verhindert. Die FPÖ wird sich auch in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass dieser Standard nicht verschlechtert wird.

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Wir Grünen sind gegen eine Erhöhung der Besatzdichte im Mastgeflügelbereich und würden dieser nicht zustimmen.

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Ja, wir wollen das aber nicht nur verhindern, wenn wir das Tierschutzressort innehaben sollten.

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7) Kennzeichnung der Herkunft von Tierprodukten/staatliches Gütesiegel

Die KonsumentInnen wünschen sich zwar eine Verbesserung der Tierschutzstandards, aber sie können das nur durch erhebliche Zusatzinformationen über die jeweiligen Tierprodukte auch tatsächlich in ihr Kaufverhalten umsetzen.

Würden Sie und Ihre Partei den folgenden Maßnahmen zustimmen, um österreichische Produkte aus besserer Tierhaltung von Konkurrenzprodukten aus schlechterer Tierhaltung zu schützen?

  • Einführung eines bundesweiten staatlichen Gütesiegels für besser Tierhaltung (Tierschutz-Gütesiegel)
  • Kennzeichnungspflicht an allen Tierprodukten oder verarbeiteten Produkten, die Tierprodukte enthalten, insbesondere bei Eiern, über die Haltungsform, aus der diese Tierprodukte stammen

Gesundheitsminister Alois Stöger setzt sich seit seinem Amtsantritt für ein neues Gütezeichengesetz ein, das klare Kriterien für staatlich anerkannte besondere Qualitäten von Waren und Dienstleistungen (nicht nur, aber auch Lebensmittel und Verpflegungsdienstleistungen) festlegt, ein transparentes Anerkennungsverfahren einführt und unabhängige Kontrollen vorgibt. Die SPÖ befürwortet in diesem Zusammenhang ein Gütezeichen „tierschutzgerecht“, um Konsumentinnen und Konsumenten verstärkt zum Griff auf tierschutzgerecht erzeugte Produkte zu bewegen und den Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich ihre vielgepriesene Macht mit dem Einkaufskorb zu geben. Allerdings fehlt dafür die Zustimmung des Koalitionspartners.

Eine österreichische Regelung der verpflichtenden Kennzeichnung der Hennenhaltungsform und Herkunft der Eier bei eihaltigen Produkten ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Das Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist EU-weit harmonisiert. Aus diesem Grund favorisiert die SPÖ eine freiwillige, verlässliche und für VerbraucherInnen auch einfach verständliche Information in Form eines staatlichen Tierschutzgütezeichens, das z.B. in den genannten Fällen garantieren würde, dass keine Käfigeier verwendet wurden.

In einem Entschließungsantrag aller fünf Fraktionen wurden die bessere Kennzeichnung von Fleisch und tierischen Produkten, von Lebensmittelimitaten sowie von Produkten, die verarbeitete Eier enthalten, gefordert. Die Antragsteller forderten darüber hinaus eine bessere Lebensmittelkennzeichnung in der Gastronomie sowie eine Richtlinie für die Positiv-Kennzeichnung für Produkte, die Eier als Zutat enthalten, damit die Angabe der Haltungsform in verarbeitenden Lebensmitteln ersichtlich ist.

Die Lebensmittelkennzeichnung ist, wie gesagt, eine EU-weit harmonisierte Rechtsmaterie. Österreichische Regelungen, die weitere als die derzeit im EU-Recht vorgegebenen Pflichtangaben auf Lebensmittel vorsehen, sind EU-rechtswidrig. Gesundheitsminister Stöger konnte zahlreiche Verbesserungen im Sinne der oben erwähnten Entschließung im Zuge der Verhandlungen der EU-Verbraucherinformationsverordnung durchsetzen, z.B. verpflichtende Herkunftsangaben bei Fleisch, den verpflichtenden Hinweis, dass, wenn mit Herkunft bei einem Lebensmittel geworben wird und nicht alle Zutaten aus dem beworbenen Land kommen, klar darauf hingewiesen werden muss, klare Imitatkennzeichnung, verpflichtende Nährwerttabellen auf allen verpackten Lebensmitteln oder die verpflichtende Allergeninformation auch bei nicht verpackten Lebensmitteln. Hinsichtlich Kennzeichnung der Hennenhaltungsform bei eihaltigen Produkten wurde vom Gesundheitsministerium ein entsprechender Verordnungsentwurf der EU-Kommission notifiziert und von dieser abgelehnt – ein Erlassen der entsprechenden Verordnung wäre daher EU-rechtswidrig. Da die Käfighaltung von Legehennen mittlerweile EU-weit verboten ist, setzt sich die SPÖ auch dafür ein, dass auf EU-Ebene für Importe von Eiern bzw. eihaltigen Produkten aus Drittländern das gleiche Maß an Tierschutz gelten muss, wie für Eier, die innerhalb der EU produziert werden.

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Wiederholt haben wir Freiheitlichen aufgezeigt, dass das AMA-Gütesiegel leider kein österreichisches Qualitätssiegel ist (wie von der ÖVP stets behauptet). Zusammen mit dem Gesundheitsminister haben wir vergeblich versucht, ein Tierschutz-Gütesiegel einzuführen, was stets am Widerstand der ÖVP gescheitert ist. Dabei könnte dieses Gütesiegel die qualitativ höherwertigen österreichischen Produkte auszeichnen, und somit den Bauern helfen, höhere Preise zu erzielen. Die Haltung der ÖVP gefährdet daher einmal mehr den österreichischen Bauernstand.

Die Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln ist in der Produktion sicherlich möglich, allerdings im Bereich der Gastronomie ist diese Kennzeichnung praktisch nicht durchführbar, weil der Wirt oftmals von 3. Lieferanten (zB Einkauf im Metro) abhängig ist.

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Das entspricht der Position der Grünen, selbiges haben wir auch in der vergangenen Legislaturperiode im Parlament beantragt.

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Ja. Die KPÖ ist grundsätzlich um nachvollziehbare und glaubwürdige Informationen über Lebensmittel.

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Wir fordern die Einführung eines EU-weiten Siegels, welches sich auf die nachhaltige und biologische Herstellung eines Produkts bezieht. Es soll eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, bei der Produkte, die die Kriterien nicht erfüllen, entsprechend gekennzeichnet sein müssen.

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Ja, außer in der Direktvermarktung

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8) Singvogelfang

Im oö Salzkammergut werden aus rein traditionellen Gründen jährlich 35.000 Singvögel mit Schnappfallen gefangen. In der Artenschutzverordnung dieses Landes wird diese Tradition bzgl. Artenschutz geregelt. Tierschutz ist aber Bundessache.

Würden Sie und Ihre Partei einem absoluten Verbot des Fanges von Vögeln mit Schnappfallen, außer aus wissenschaftlichen oder veterinärmedizinischen Gründen, zustimmen?

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Der oö. Singvogelfang ist aufgrund der Tradition für Tierschützer leider eine Ausnahme im Tierschutzgesetz. Um ein bundesweites Tierschutzgesetz zu erhalten, waren 2005 zahlreiche Kompromisse erforderlich (wie zB auch das religiöse Schächten). Diesbezügliche Änderungen werden noch lange nicht durchsetzbar sein.

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Obwohl die bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Verbot nahelegen, wird unter der Berufung auf Brauchtum, das Fangen mit Netzfallen und das anschließende Ausstellen der Singvögel, denen Schaden zugefügt wird, fortgesetzt. Daher spricht sich auch die KPÖ für ein explizites Singvogelfangverbot aus.

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9) Abschuss von Hunden und Katzen durch die Jägerschaft

Jährlich werden in Österreich Extrapolationen von Zahlen aus Deutschland zufolge ca. 30.000 Katzen und 5.000 Hunde von Jägern und Jägerinnen erschossen. Die Ausübung der Jagd ist zwar aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen und deshalb Landessache, aber da weder Hunde noch Katzen zum jagdbaren Wild zählen, wäre ein absolutes Abschussverbot für Haustiere durch die Jägerschaft im bundesweiten Tierschutzgesetz zu verankern.

Würden Sie und Ihre Partei einem absoluten Abschussverbot von Hunden und Katzen durch Jäger und Jägerinnen zustimmen?

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Leider gibt es auch rücksichtslose Hundehalter, die ihre Tiere weder anleinen, noch durch Kommandos im Griff haben. Höhere Verwaltungsstrafen sollten hier das Bewusstsein fördern. Die Erlaubnis des Abschusses sollte jedoch darauf beschränkt werden, wenn Gefahr im Verzug ist, dh wenn ein Hund tatsächlich beim Wildern erwischt wird (eine Art Notwehrparagraph). Man sollte nicht vergessen, dass durch den Abschuss auch die Hundehalter (die hoffentlich in der Nähe des Hundes sind) gefährdet werden.

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Ja. Ich verweise allerdings darauf, dass dies Landeskomepetenz ist und in den jeweiligen Landesjagdgesetzen zu regeln ist.

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Abschussverbot von Hunden und Katzen ist zuzustimmen, aber nicht dem Absoluten. Sollten sich Hunde zusammenrotten und Wild jagen oder aus Lust am Töten umbringen, muss es möglich sein, diese Hunde zu erschießen.

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10) Private Wildtierhaltung

In Österreich steigt in den letzten Jahren die Anzahl an privaten Wildtierhaltungen stark an. Insbesondere Amphibien und Reptilien werden als „exotische“ Heimtiere immer beliebter. Wildtiere aber haben spezielle Bedürfnisse bzgl. ihrer Haltung. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Bodensubstrat, Tag-Nacht- und jahreszeitliche Rhythmen sind essentiell für eine gute Unterbringung dieser Tiere. Oft fehlt das Wissen über Verhaltensweisen, Sozialleben und Krankheiten und das Erkennen derselben. Dies hat zur Folge, dass bei der Haltung von Wildtieren in Privathaushalten immer mehr tierschutzrelevante Mängel auftreten, was für die betroffenen Tiere oft sogar tödlich enden kann.

  • Wie steht Ihre Partei zu einer Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für die Haltung von Wildtieren?
  • Soll die Sachkunde vor dem Kauf des Wildtieres abgelegt werden?
  • Welchen Umfang (Stundenausmaß) sollte eine Sachkunde haben und welche Lehrinhalte sind für Sie relevant?
  • Würde Ihre Partei einer Auflistung von Tieren, die eine Sachkunde benötigen, zustimmen?
  • Was sagt Ihre Partei zur Einführung von Positivlisten (Tiere, die gehalten werden dürfen), wie es in den Niederlanden und in Belgien im Bereich Säugetiere geschehen ist?

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besonders die Haltung von Exoten: Die Anträge von NR Bernhard VOCK, Tierschutzsprecher der FPÖ, bezüglich Schaffung einer Sachkundeverordnung für die Haltung von exotischen Tieren (1216 A/E), Verbot der Haltung von Riesen- und Giftschlangen (1274 A/E) im Sinne der bestehenden Verordnungen (Wien und NÖ), sowie das Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen (1215 A/E) wurden im Nationalrat einstimmig beschlossen. Über den Tierschutzbeirat sind nun Experten mit der Erstellung einer Positivliste für die Haltung von Wildtieren und der Erstellung einer mehrstufigen Sachkundeverordnung betraut. Diese Sachkundeverordnung muss natürlich grundsätzlich vor der Anschaffung eines Tieres abgelegt werden (ähnlich dem Hundehaltegesetz in Oberösterreich). Wir können nur hoffen, dass diese freiheitlichen Anträge durch den zuständigen Minister rasch umgesetzt werden.

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Wir Grünen sind für einen Sachkundenachweis für die Haltung von Wildtieren, eine demenstrechende Initaitive des BMG ist mit unsrer Unterstützung derzeit im Gang. Dieser Nachweis ist vor dem Erwerb des Wildtieres abzulegen. Das Ausmaß ist von der Art des Wildtieres abhängig zu machen. Wir Grünen sind für eine Positivliste der Wildtiere, die gehalten werden dürfen und für eine Kategrorisierung für die Auflagen. Bei einem Meerschweinchen ist sicherlich eine andere Anforderung an den Halter/die Halterin zu stellen, als dies im Falle einer Schlange angebracht ist.

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Das BZÖ ist für ein generelles Verbot der privaten Haltung von Wildtieren. Dies wird mit seinen Entschließungsanträgen dokumentiert

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Die KPÖ befürwortet das. Die konkrete Ausarbeitung muss unter Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen AkteurInnen wie NGOs, Tierschutzverbänden, ExpertInnen geschehen. Eine Positivliste mit konkreten Kriterien wird unterstützt.

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Ja. Welchen Umfang ein Sachkundenachweis haben sollte und welche Lehrinhalte dafiniert werden muss mit Expert_innen erarbeitet werden und wird wohl von den betreffenden Tieren abhängen.

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11) Wahlprogramm

Bietet Ihre Partei in ihrem Wahlprogramm ihren WählerInnen Verbesserungen im Tierschutzbereich an? Wenn ja, können Sie das bitte näher ausführen?

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Der Tierschutz ist in unserem Wahlprogramm nicht detailliert angeführt, aber die FPÖ ist stolz, dass es uns gelungen ist, die ÖVP zu überzeugen, dass der Tierschutz noch vor der Wahl in den Verfassungsrang gehoben wurde. SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach haben dies – gegen die Stimmen der Grünen und des BZÖs beschlossen. Hier danken wir vor allem der Mithilfe des Vereines gegen Tierfabriken (VGT) und des Vereines Vier Pfoten, die hier ebenfalls erfolgreich Druck auf die Regierungsparteien ausgeübt haben. Somit haben wir Freiheitliche 1996 das Tierschutzvolksbegehren mitinitiiert, mit dem Beschluss des Tierschutzgesetzes (2004) und der Hebung in den Verfassungsrang (2013) dieses Volksbegehren erfolgreich umgesetzt. Es zeigt also, dass die FPÖ seit Jahren im Tierschutzbereich erfolgreich aktiv ist.

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Da uns Grünen der Tiierschutz ein Anliegen ist, findet sich selbstverständlich im Wahlprogramm auch ein Kapitel Tierschutz: Es findet sich auf S. 24 und hat folgende Überschriften:

  • Tierschutz ernst nehmen: Konkrete Staatszielbestimmung in die Verfassung
  • Unnötige Tierversuche einstellen
  • Stopp der Massentierhaltung
  • Tierschutz auf EU-Ebene
  • Ohne Fleisch ist auch ok

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Tierschutz wird in unserem Wahlprogramm nicht extra erwähnt, das BZÖ lebt den Tierschutz.

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Die KPÖ als Kleinpartei, die sich vor allem sozialen Fragen widmet, muss inhaltliche Schwerpunkte setzen. In unseren Positionen für die Nationalratswahl 2013 wird dieser Schwerpunkt auf soziale Fragen und Menschenrechte gelegt. Viele Fragen des Tierschutz betreffen allerdings die Art und Weise wie produziert wird. Im Kapitalismus geht Profit nicht nur vor den Interessen von Menschen, sondern auch von Klima, Natur und Tierschutz. Als antikapitalistische Partei wollen wir die demokratische Mitbestimmung im Wirtschaftsleben vorantreiben und kurzfristiger das Primat der Politik über die Wirtschaft wieder herstellen. Das ist aus unserer Sicht auch notwendig, um konsequent Verbesserungen im Tierschutz erreichen zu können.

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In unerem Grundsatzprogramm steht: Tierleid wollen wir verhindern. – spezifische Programmteile, die sich auf Tierschutz beziehen, haben wir leider noch nicht ausgearbeitet, dazu fehlte bislang leider noch die Zeit. Vor einiger Zeit hat sich eine Abeitsgruppe, die sich genau dieses Themas annehmen will, gebildet. Wir planen, die Sache nach der Wahl wieder anzugehen und detaillierte Positionen zum Thema Tierschutz für unser Parteiprogramm zu entwerfen.

Hilfe und produktiver Input ist stets willkommen, wir werden wohl auch diesen Fragebogen zur Hand nehmen und die einzelnen Punkte durcharbeiten.

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Im Folgenden Auszüge aus unserem Wahlprogramm. Sie fokussieren nicht ausschließlich auf den Tier-, sondern insgesamt auf den Umweltschutz, weil die komplexen Zusammenhänge aus unserer Sicht eine Gesamtschau erfordern:

Volltext des Schreibens der Neos anzeigen

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