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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.01.2017)

Wien, am 27.01.2017

Fast veganer Grundstücksbesitzer reicht Beschwerde gegen Zwangsbejagung beim EGMR ein

VfGH in Österreich hatte trotz dreier gegenteiliger Präzedenzurteile des EGMR gegen die Möglichkeit einer Jagdfreistellung entschieden – Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzung

Ende Oktober 2014 hatte ein fast veganer Waldbesitzer in Kärnten das Verfahren mit einem Antrag auf Jagdfreistellung seines Grundstücks ins Rollen gebracht. Anfang November 2016 hat der Verfassungsgerichtshof nach einer öffentlichen Sitzung im September diesen Antrag in letzter Instanz abgelehnt. Und das, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in bereits 3 ganz ähnlich gelagerten Präzedenzfällen für die Waldbesitzer und gegen die Zwangsbejagung entschieden hat. Nun wurde deshalb nach Luxemburg, Frankreich und Deutschland auch in Österreich Beschwerde beim EGMR eingelegt, dass der Zwang gegen einen ethisch tierschutzaffinen Menschen, auf seinem Grund das Quälen und Töten harmloser Wildtiere zulassen zu müssen, gegen die Menschenrechte verstößt. Die Beschwerde im Wortlaut: Martin Balluch's Blog

Jagd in Österreich bedeutet momentan jedenfalls: Überpopulation an Wildtieren durch Überfütterung und damit einhergehend dramatische Waldschäden, Abschüsse von Hunden und Katzen, Dezimierung ökologisch wichtiger Raubtierpopulationen, Aussetzen gezüchteter Wildtiere zum Abschuss die in der freien Wildbahn völlig hilflos sind, Abschuss von Individuen seltener Tierarten und das Nachstellen und Beschießen von Tieren ohne jede ökologische Notwendigkeit. Die Jagd in der heutigen Form ist daher kein öffentliches Interesse, sondern ein Privatvergnügen. Das zeigt sich auch daran, dass die Anzahl der BerufsjägerInnen im Vergleich zu den Hobby- und SonntagsjägerInnen im Promillebereich liegt. Deshalb wollen WaldbesitzerInnen, die ein Mitgefühl für Tiere und ein Verständnis für die Natur haben, die Jagd auf ihrem Grund verbieten. Überall in Österreich sind nun bereits zahlreiche solche Anträge eingegangen. Auch beim Verfassungsgerichtshof liegen mehrere Anträge auf Jagdfreistellung zur Bearbeitung vor.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Die Stadt Wien besitzt zigtausende Hektar Waldgrund in der Steiermark und in Niederösterreich, wo weder Raubtiere wie Füchse noch Vögel wie Schnepfen, Auerhähne oder Birkhähne, bejagt werden. Dadurch gibt es keine ökologischen Nachteile sondern, im Gegenteil, die Natur profitiert – abgesehen von dem Leiden und dem Tod, die vielen Tieren erspart werden. Wie kann es also im öffentlichen Interesse sein, dass GrundbesitzerInnen dazu gezwungen werden können sollen, derartige Tierquälereien ohne ökologische Notwendigkeit zu dulden? Alle Menschen mit einem Herz für Tiere hoffen jetzt auf den EGMR, damit die Zwangsbejagung in Österreich endlich abgeschafft wird.“

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