Vogelgrippe: Hennen unter Hausarrest - vgt

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Vogelgrippe: Hennen unter Hausarrest

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.01.2017)

Wien, 27.01.2017

Seit Jänner 2017 gilt nach Anordnung des Gesundheitsministeriums in ganz Österreich bundesweit eine Geflügelstallpflicht. Dadurch soll die Verbreitung der hochansteckenden Vogelgrippe eingedämmt werden. Eine große Belastung für Bio- bzw. Freilandhaltungen.

Seit November 2016 gab es mehrere gemeldete Fälle der Vogelgrippe in Österreich. Die ersten Infektionen wurden bei Wildvögeln in Vorarlberg festgestellt, weshalb es dort bereits 2016 eine Stallpflicht für Geflügel gab, um die Ansteckung und Ausbreitung des Virus H5N8 zu vermeiden. Im Jänner wurde diese Geflügelstallpflicht vorsorglich auf ganz Österreich ausgedehnt, da noch mehr Fälle der Krankheit aufgetreten waren.

Bei Toni‘s Freilandeiern bleibt man noch zuversichtlich. Den Hühnern stehen überdachte Wintergärten zur Verfügung, welche bei niedrigen Temperaturen und schlechter Witterung, wie sie zur Zeit in Österreich vorherrscht, ohnehin von den Tieren präferiert werden. Ohne diese Möglichkeit wäre die Umsetzung der Stallpflicht für die freilaufgewohnten Hennen laut eigenen Angaben allerdings kaum umsetzbar, denn diese widerstrebt natürlich der grundlegenden Einstellung zur Freilandhaltung bei Toni‘s. Der Betrieb hofft jetzt, dass die Situation weiterhin objektiviert und nach tatsächlicher Risikobeurteilung gehandhabt wird. Denn der Eintrag über Wildvögel ist nur eine der Möglichkeiten, wie der Influenzavirus in den Stall gelangen kann. Auch Verschleppungen über den Tiertransport und über den Menschen sind als maßgebliche Eintragsquellen relevant. Dies zeigt sich auch dadurch, dass der Virus in der Vergangenheit ebenfalls in reinen Stallhaltungen aufgetreten ist.

Doch nicht jeder Betrieb hat die Möglichkeit, seinen Tieren eine überdachte Freilaufmöglichkeit zu bieten. Manche Hühner müssen bis auf weiteres im Stall ausharren. Für Tiere aus Freilandhaltungen bedeutet dies eine ganz neue Situation. Sie sind nicht an eine dauernde Haltung im Stall gewohnt. Unter Stress neigen Hühner mitunter zu Kannibalismus, sie rupfen ihren Artgenossen Federn aus und bepicken die Haut, wobei sie einander ernsthafte Verletzungen zufügen können. Einige Betriebe in Österreich leiden schon unter Problemen, da die Tiere sich fast gegenseitig auffressen. Diese Verhaltensstörung der Tiere ist ein Hinweis auf die veränderten Haltungsbedingungen. Federpicken im Besonderen ist oft auf zu geringes Raumangebot zurückzuführen (FÖLSCH und HOFFMANN, 1993, S. 66f).

Bei einem aktuellen Geflügelpestfall im Burgenland müssen nun alle Tiere getötet werden. Der Veterinärdirektor Robert Fink erklärt das Auftreten der Geflügelpest trotz Stallpflicht durch die längere Inkubationszeit (Quelle: http://burgenland.orf.at/news/stories/2820485). Fakt ist allerdings auch, dass Stressfaktoren, wie etwa ungewohnte Einflüsse (z.B. durch veränderte Haltungsbedingungen), sehr belastend für die Hühner sein können. Dabei kann ihre Widerstandskraft gegen Krankheitserreger so weit herabgesetzt werden, dass sie diese dann nicht mehr abwehren können (BIERSCHENK et al., 1991, S. 159). Man darf die Möglichkeit also nicht ausschließen, dass die Tiere einer Infektion, welche sie unter normalen Umständen hätten abwehren können, durch den Stress wegen der Stallpflicht erlegen sind.

Der Bio- bzw. Freiland-Status der Eier bleibt bis zu drei Monaten erhalten, auch wenn die Tiere in dieser Zeit kein einziges Mal an die frische Luft durften. Danach stehen den Bauern Gewinneinbußen von drei bis vier Cent pro Ei bevor, da sie nur noch als Bodenhaltung kennzeichnen dürfen. Es bleibt zu hoffen, dass die Stallpflicht nicht mehr allzu lange anhält und die Tiere bald wieder ins Freie dürfen.

Der VGT bestätigt: Durch die Enge im Stall kann sich ein eingeschleppter Virus viel schneller ausbreiten. Wenn nur ein einziger Fall der Vogelgrippe in einem Betrieb auftritt, müssen alle Tiere vorsorglich getötet werden. Diese Keulungen bedeuten unheimliches Tierleid, denn die Tiere werden in Massen umgebracht - mittels Strombad oder Ersticken. Seit dem Auftreten des Virustyps H5N8 im Jahr 2014 wurden Milliarden Tiere weltweit grausam notgeschlachtet".

Quellen:

Fölsch, D.W.; Hoffmann, R. (1993): Artgemäße Hühnerhaltung: Grundlagen und Beispiele aus der Praxis. Verlag C. F. Müller, Karlsruhe. [S. 66f]

Bierschenk, F.; Gerth, C.; Münter, R.; Nordhues, P. (1991): Hühner und Puten: Der praktische Ratgeber für den Nebenerwerb. Verlagsunion Agrar, Münster-Hiltrup. [S. 159]

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