Verein gegen Tierfabriken
Verein gegen Tierfabriken
20.12.2024
Die Tierschutzombudsschaften der Länder haben volle Vertretungsbefugnis der Tiere in allen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz und dem Tiertransportgesetz. Sie werden auch über alle Verfahren nach § 222 Strafgesetzbuch Tierquälerei informiert. Sie sollten zusätzlich über die Kontrollen im Tierversuchsbereich informiert werden, da funktioniert das aber noch nicht.