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Mastrinder brauchen Stroh!

Petition

Nein zum Vollspaltenboden in der Rinderhaltung!

noch 287 unterschriften bis zum ziel

19713
20.000

Forderungen

Die Unterzeichnenden der Petition fordern:

  • Ende des Vollspaltenbodens

  • Mehr Platz

  • Verpflichtende Einstreu 

 

Diese Petition richtet sich an den Minister/die Ministerin für Landwirtschaft und den Minister/die Ministerin für Tierschutz.

Formular

Nicht nur Schweine, sondern auch Mastrinder, also in erster Linie Stiere sowie Ochsen und sogenannte Kalbinnen (Kühe, die noch kein Kind geboren haben), müssen in Österreich zu 70 % auf einem Vollspaltenboden leben. Das ist ein Boden aus Beton, der durchgängig mit scharfkantigen Spalten, die 3,5 cm breit sind, im Abstand von 8 cm zueinander durchzogen ist. So werden Kot und Urin durch die Spalten getreten und der Stall wird nie ausgemistet. Deshalb bietet man den Rindern auf Vollspaltenboden auch so wenig Platz. Ein bis 650 kg schwerer Stier hat nur 1,5 m x 1,8 m Bodenfläche für sich, sein gesamtes Leben von 20 Monaten lang! Stroh gibt es keines, weil sonst die Spalten verkleben.

Wir, die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen, fordern die Minister bzw. Ministerinnen von Landwirtschaft und Tierschutz auf, die tierquälerische Haltung von Mastrindern auf engstem Raum auf einstreulosem Vollspaltenboden zu beenden. Die Alternative mit weicher Einstreu, z.B. in einem Tretmiststall, ist auch in Österreich etabliert und wirtschaftlich machbar. In einem Land mit Tierschutz als Staatsziel darf kein Tier mehr auf Vollspaltenboden leben müssen.

Das Leid der Mastrinder auf Vollspaltenboden muss enden!

Wir sind aktiv

Mit unseren Aktionen machen wir auf das Leid der Rinder aufmerksam

Medienaktionen

Mit Medienaktionen wollen wir mit starker Bildsprache in einer Art "Straßentheater" die aktuelle politische Lage und Problematiken in der Rinderhaltung darstellen.

Demonstrationen

Wir demonstrieren vor Politiker:innen - damit die Stimme der Tiere dort gehört wird, wo Entscheidungen getroffen werden!

Infostand-Kundgebungen

Die meisten Menschen in Österreich wissen leider immer noch viel zu wenig über die Realität der Nutztierhaltung in Österreich. Wir informieren deshalb mit Videos, Flyern und Plakaten.

Wir decken auf und zeigen die Realität in österreichischen Tierfabriken

Hintergrundwissen

Mastrinder auf Vollspaltenboden

Grundlagen und Beweggründe für unsere neue Kampagne für bessere Haltungsbedingungen von Rindern, die für die Fleischproduktion gemästet werden.

Was ist mit Mastrinder gemeint?

Mast bedeutet, ein Tier zu halten, um es letztlich zu schlachten und zu Fleisch zu verarbeiten, egal unter welchen Bedingungen. Zur Rindfleischproduktion verwendet man Stiere, Ochsen (kastrierte Stiere) und sogenannte Kalbinnen, d.s. Kühe, die noch kein Kind geboren haben. Statistisch gesehen verteilt sich das unter den Mastrindern so:

  • 66 % Stiere
  • 25 % Kalbinnen
  • 9 % Ochsen

In Österreich gibt es bei Rindern eigene Fleischrassen und eigene Milchrassen, die darauf gezüchtet wurden, entweder den Fleischzuwachs oder die Milchproduktion zu maximieren. Da aber Kühe, um Milch zu geben, jedes Jahr schwanger werden müssen, fällt für jede Milchkuh jährlich ein Kalb an, das aber nicht aus einer Fleischrasse stammt. Etwa 25 % der männlichen Kälber von Milchkühen werden deshalb in Tiertransporten außer Landes gebracht. Ein Kalb einer reinen Milchrasse kann man in Österreich nicht gewinnbringend mästen. Wenn allerdings der Samen eines Fleischstiers zur Befruchtung der Milchkuh herangezogen wird, ist das resultierende Kalb auch für die Mast verwendbar.

Was ist ein Vollspaltenboden?

Durch die Kampagne gegen den Vollspaltenboden in der Schweinemast, die der VGT im Jahr 2019 begonnen hat, wurde diese Haltungsform – für Schweine! – der Öffentlichkeit bekannt. Weniger bekannt ist, dass auch Rinder für die Mast auf diesem Boden leben müssen. Es handelt sich i.a. um einen Betonboden (viel seltener auch Holz), der mit scharfkantigen Spalten durchzogen ist. Diese sind 3,5 cm breit und überdecken im Abstand von 8 cm den gesamten Boden. Der Sinn dieser Haltungsform ist es, bei Rindern wie bei Schweinen, dass man sich nicht mehr um das Ausmisten der Stallungen kümmern muss. Die Tiere treten durch ihre Bewegungen selbst den Kot durch die Spalten durch und der Urin fließt ab. Dafür ist es aber nicht möglich, auf Vollspaltenboden Stroh oder eine andere weiche Einstreu zu verwenden, weil diese die Spalten verkleben und erst wieder ein Ausmisten nötig machen würde.

Der VGT fordert ein Ende des Vollspaltenbodens für alle Tiere

Bei Schweinen hat der Vollspaltenboden dank der Kampagne des VGT ein Ablaufdatum. Die Rinder aber wurden vergessen. Dabei leiden Stiere, Kalbinnen und Ochsen auf Vollspaltenboden genauso, wenn nicht sogar mehr, als Schweine. Das deswegen, weil sie schwerer sind, weil ihre Spalten breiter sind, und weil sie viel länger auf diesen Spalten leben müssen:

  • Die Stiermast beträgt 20 Monate
  • Die Kalbinnenmast beträgt 24 Monate
  • Die Ochsenmast beträgt 30 Monate

Die Mastrinder müssen also bis zu 2 ½ Jahre die Qual des Vollspaltenbodens ertragen. Und das in einem Land wie Österreich, in dem der Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung verankert ist!

Das Leid der Mastrinder auf Vollspaltenboden muss enden! Auch bei Rindern muss der Vollspaltenboden ein Ablaufdatum bekommen!

Mastrinder: gesetzliche Lage

Im Gegensatz zu Mastschweinen gibt es bei Mastrindern keine EU-Richtlinie, die von den Nationalstaaten in der EU hätte umgesetzt werden müssen. Insofern sind auch keine EU-weiten Mindesthaltungsbedingungen für Mastrinder vorgeschrieben.

Das Tierschutzgesetz

Die Haltung von Mastrindern in Österreich wird zunächst durch das Tierschutzgesetz festgelegt. Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz des Wohlbefindens der Tiere. So steht es in § 1 dieses Gesetzestextes, der seit 2005 gilt. Auf einem Vollspaltenboden kann man sich aber nicht wohlfühlen.

Expliziter wird das Tierschutzgesetz in § 5 Absatz (2). Dort zählt es all das auf, was als Tierquälerei anzusehen und deshalb verboten ist. Auf den Vollspaltenboden angewandt kann insbesondere Ziffer 13 werden:

§ 5 (2) 13: [Tierquälerei begeht] insbesondere, wer die Unterbringung […] eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise […] gestaltet, dass für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind

Da fast 100 % der Mastrinder auf Vollspaltenboden schmerzhafte Verletzungen ihrer Karpalgelenke (Handgelenke) haben, ist diese Haltung zweifellos mit Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden – und damit eigentlich verboten!

§ 13 definiert darüber hinaus die Grundsätze erlaubter Tierhaltung:

§ 13 (2) Wer ein Tier hält, hat dafür zu sorgen, dass […] die Bodenbeschaffenheit […] unter Berücksichtigung der Art […] der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind

§ 13 (3) Tiere sind so zu halten, dass […] ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassung nicht überfordert wird

Wie kann es sein, dass trotz dieser Bestimmungen die Haltung auf Vollspaltenboden als erlaubt bezeichnet wird?

Verordnung zur Haltung von Rindern

Das Tierschutzgesetz wird durch zahlreiche Verordnungen konkretisiert. Die Mindesthaltungsvorschriften für Rinder finden sich in der Anlage 2 der 1. Tierhaltungsverordnung.

Darin steht zunächst, dass der Boden so beschaffen sein muss, dass die Tiere keine Schmerzen erleiden:

Pkt 2.1.1 Die Böden müssen rutschfest sein und so gestaltet und unterhalten werden, dass die Rinder keine Schmerzen oder Verletzungen erleiden.

Man meint, dass dadurch der Vollspaltenboden gesetzlich ausgeschlossen sein müsste. Ist er aber nicht. Der Holzvollspaltenboden darf nicht mehr neu eingebaut werden, aber der Betonvollspaltenboden bleibt erlaubt, wenn auch nur implizit, weil er explizit nirgends verboten ist.

Kälber bis 150 kg (also ca. bis zum Alter von 5 Monaten) dürfen nicht auf Vollspaltenboden gehalten werden (außer vielleicht mit Gummimatten):

Pkt 3.1 Für Kälber bis 150 kg muss eine trockene, weiche und verformbare Liegefläche vorhanden sein. Für Kälber unter 2 Wochen muss eine geeignete Einstreu zur Verfügung stehen.

Auch für Milchkühe, hochschwangere Kühe und Zuchtstiere ist die Haltung auf Vollspaltenboden verboten:

Pkt 4.1 Die Haltung von Kühen, hochträchtigen Kalbinnen und Zuchtstieren in Buchten mit vollperforierten Böden ist verboten.

Die Spaltenbreite wird auch festgelegt, nicht aber der Abstand zwischen den Spalten, der nach AMA-Vorschrift, an die sich praktisch alle Mastrinderbetriebe halten, 8 cm betragen muss:

Pkt 2.1.2 Bei Verwendung von Betonspaltenböden, Kunststoff- oder Metallrosten dürfen folgende Spaltenbreiten nicht überschritten werden:

  • Rinder bis 200 kg: 25 mm
  • Rinder über 200 kg: 35 mm

Es wird auch indirekt auf den Vollspaltenboden eingegangen: er braucht keine ausreichend dimensionierte Liegefläche.

Pkt 4.2.2.2 Buchten ohne vollperforierte Böden müssen jedenfalls eine trockene und ausreichend groß dimensionierte Liegefläche aufweisen.

Im Übrigen darf man den Rindern – unter Betäubung und Schmerzausschaltung – die Hörner abbrennen und die Schwänze kupieren:

Pkt 2.8 Zulässige Eingriffe sind

  1. Die Enthornung oder das Zerstören der Hornanlage, wenn
    • der Eingriff bei Kälbern unter 6 Wochen durch eine sachkundige Person und unter Einsatz von Sedierung, Lokalanästhesie und postoperativ wirksamer Schmerzmittel durchgeführt wird oder
    • der Eingriff durch einen Tierarzt unter Einsatz von Sedierung, Lokalanästhesie und postoperativ wirksamer Schmerzmittel durchgeführt wird.
  2. Das Kupieren des Schwanzes von Kälbern im Ausmaß von höchstens 5,00 cm, wenn dies zur Minderung der Verletzungsgefahr für die Tiere unbedingt erforderlich ist und durch andere betriebliche Maßnahmen die Verletzungsgefahr nicht beseitigt werden kann sowie der Eingriff durch einen Tierarzt nach wirksamer Betäubung und postoperativ wirksamer Schmerzbehandlung durchgeführt wird.

Mastrinder in Österreich

Im Juni 2023 ist die VGT Rinder Vollspalten-Kampagne gestartet. Wichtig für diese Kampagne sind aktuelle Zahlen darüber, wie viele Mastrinder in Österreich gehalten werden.

Im Juni 2023 wurde die VGT Rinder Vollspalten-Kampagne gestartet. Wichtig für diese Kampagne sind aktuelle Zahlen darüber, wie viele Mastrinder in Österreich gehalten werden.

Zweimal jährlich erhebt die Statistik Austria Daten über Rinder in landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich. Stichtage sind immer der erste Juni und der erste Dezember eines Jahres. Veröffentlicht werden die Zahlen einige Monate nach den Zählungen auf der Webseite der Statistik Austria.

Aktuell liegen nun die Bestandszahlen für Rinder am Stichtag 1. Juni 2024 vor. Aus der Tabelle Rinderbestand am 1. Juni 2024 nach Bundesland hat der VGT die Anzahl von Mastrindern errechnet.

Demzufolge wurden am 1. Juni 2024 in Österreich insgesamt 575.480 Mastrinder gehalten. Im Vergleich waren es am 1. Juni 2023 insgesamt 576.096 Mastrinder.

Männliche Mastrinder gab es am 1. Juni 2024 laut Statistik insgesamt 422.561. Das sind 9.737 Stiere und Ochsen weniger als am 1. Juni 2023. Laut Statistik waren es am 1. Juni 2023 insgesamt 432.298 männliche Tiere.

Weibliche Mastrinder wurden am 1. Juni 2024 insgesamt 152.919 gezählt. Am 1. Juni 2023 waren es 143.798 Kalbinnen. Innerhalb eines Jahres ist die Zahl der weiblichen Mastrinder um 9.121 Tiere gestiegen.

Als Mastrinder in der Statistik werden folgende Tiere verstanden:

  • Andere Kälber und Jungrinder männlich unter 1 Jahr alt
  • Stiere und Ochsen 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt
  • Schlachtkalbinnen 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt
  • Stiere und Ochsen 2 Jahre und älter
  • Schlachtkalbinnen 2 Jahre und älter

Die hier verwendeten Begriffe Mastrinder und Schlachtkalbinnen sind Bezeichnungen, die sich auf die Nutzungsform der Tiere bezieht. In der Branche und Statistik sind es übliche Begriffe. Aus Gründen der Verständlichkeit und Lesbarkeit haben wir diese Begriffe übernommen. Grundsätzlich sehen wir Rinder (Kälber, Jungrinder, Stiere, Ochsen und Kalbinnen) nicht als Nutztiere, sondern als außergewöhnliche und faszinierende Tiere.

Mastrinder in Bundesländern

Eine Reihung der Bundesländer nach Anzahl der gehaltenen Mastrinder ergibt folgende Liste:

% Bundesland Rinder
34 Oberösterreich 197.543
32 Niederösterreich 186.832
16 Steiermark 90.794
7 Kärnten 42.545
4 Tirol 22.001
4 Salzburg 20.378
1 Vorarlberg 8.154
1 Burgenland 7.214
0 Wien 19
100 Österreich gesamt 575.480

Die meisten Mastrinder werden in OÖ und NÖ gehalten. Mehr als die Hälfte aller Mastrinder in Österreich leben in diesen zwei Bundesländern.

Agrarstrukturerhebung 2020

Laut Agrarstrukturerhebung von 2020 gibt es in Österreich 15.000 Betriebe mit Rindern und einem Güllesystem ohne Anbindehaltung.

Die Anzahl der Betriebe mit Vollspaltenboden wird nicht extra angeführt, aber die meisten, wenn nicht alle, dieser 15.000 Betriebe werden einen Vollspaltenboden haben. Oberösterreich hat die meisten Mastrinder, gefolgt von Niederösterreich und der Steiermark, ähnlich wie bei Mastschweinen.

70 % der Mastrinder auf Vollspaltenboden

Das bedeutet, dass ca. 30 % aller Rinder in Österreich auf Vollspaltenboden leben. Da aber Kälber bis 150 kg, Zuchtstiere, Milchkühe und hochschwangere Kalbinnen nicht auf einem Beton-Vollspaltenboden gehalten werden dürfen, kann man folgern, dass ca. 70 % der Mastrinder auf Vollspaltenboden leben müssen.

Die Mastrinder teilen sich auf in:

  • 66 % Stiere
  • 25 % Kalbinnen
  • 9 % Ochsen

Die meisten Mastrinder haben ein AMA-Gütesiegel. Die AMA gibt folgende maximale Mastdauer vor:

  • 20 Monate für Stiere
  • 24 Monate für Kalbinnen
  • 30 Monate für Ochsen

Die Schlachtgewichte unterscheiden sich einerseits durch die Mastdauer und andererseits dadurch, dass Stiere viel schneller Gewicht zulegen. Zum Schlachtzeitpunkt haben

  • Stiere ca. 700 kg
  • Kalbinnen ca. 600 kg
  • Ochsen ca. 900 kg

 

Die Nahrung von Mastrindern

Rinder, so behauptet die Fleischpropaganda, würden die großen Wiesenflächen der Erde für den Menschen verwertbar machen. Der Mensch könne nun mal kein Gras essen, über das Rind lässt sich Gras in Form von Rindfleisch (und Milch) verwertbar machen.

Was zunächst einleuchtend klingt, hat aber neben vielen anderen Problemen einen besonderen Haken. Die Rinderrassen sind in Österreich so überzüchtet, dass sie einen derart hohen Energiebedarf haben, der sich mit Gras überhaupt nicht befriedigen lässt. Würden Österreichs Hochleistungsrinder nur Gras essen, würden sie kollabieren. Vielmehr wird ihnen auch für den Menschen verwertbares Essen, wie Getreide und Mais, verabreicht, obwohl ihr Verdauungssystem dafür gar nicht geeignet ist. Die Mastrinder werden artwidrig ernährt.

Auf der Seite der Landwirtschaftskammer Steiermark findet sich die Nahrungszusammensetzung eines Vorzeigebetriebs mit Mastrindern:

  • Die Ration für die Kalbinnen setzt sich wie folgt zusammen: 50 % Maissilage und 50 % Grassilage mit zusätzlich 2,4 kg Kraftfutter [Getreide] pro Tier pro Tag. Dem Kraftfutter werden Salz, Kalk und eine Mineralstoffmischung beigemengt.
  • Die Nahrung der Stiere ist maisbetonter: Die Stiere erhalten 70 % Maissilage, 30 % Grassilage und 2,4 kg Kraftfutter pro Tier und Tag.

Das Gras hat also nur einen geringen Anteil an der Nahrung der Mastrinder, und wenn, dann nicht einmal im frischen Zustand, sondern nur fermentiert.

Da die Nahrung der Mastrinder so maislastig ist, befinden sich die meisten spezialisierten Mastrinderbetriebe außerhalb der Alpen, wo Mais im großen Stil angebaut werden kann.

Mastrinder auf Vollspaltenboden ohne Platz!

Rinder haben das Bedürfnis viel zu gehen. Auf Weiden ist das möglich. Die aktuell übliche Haltungsform in Mastställen gibt ihnen keine Gelegenheit dazu.

Der Auerochse, der seit 1627 ausgerottet ist, war die Wildform der Rinder. Es handelte sich um ein Tier, das ständig weiterzog und einen Großteil seiner Zeit mit Grasen und mit Wiederkäuen im Liegen verbrachte. Beides ist auf Vollspaltenboden gar nicht oder nicht schmerzfrei möglich.

Die Verordnung zur Haltung von Mastrindern gibt in der Anlage 2 der 1. Tierhaltungsverordnung unter Pkt 4.2.2.2 das Mindestplatzangebot vor:

  • Rinder bis 350 kg: 2 m²/Tier
  • Rinder bis 500 kg: 2,4 m²/Tier
  • Rinder bis 650 kg: 2,7 m²/Tier
  • Rinder über 650 kg: 3 m²/Tier

Für die Größe der Rinder und ihr ständiges Bedürfnis zu gehen, ist diese Enge eine furchtbare Tierquälerei und echte Katastrophe. Immerhin müssen die Tiere bis zu 2 ½ Jahre mit dieser winzigen Fläche auskommen. Für einen Stier mit 650 kg bedeutet das 1,5 m x 1,8 m Bodenfläche. Das ist zu wenig, um sich umzudrehen, da kann das Tier gerade noch still stehen – ein Leben lang.

Fast schon höhnisch klingt der Satz in der Verordnung unter diesem Mindestplatzangebot: Diese Mindestflächen beziehen sich auf vollperforierte Böden. Mit anderen Worten: ist der Boden tierfreundlicher gestaltet und mit Stroh eingestreut, dann müssen die Tiere auch mehr Platz haben, nämlich zusätzlich eine trockene, ausreichend groß dimensionierte Liegefläche.

Vollspaltenboden ist Tierquälerei

Die Haltung von Rindern auf Vollspaltenboden muss als Tierquälerei bezeichnet werden, da sie nicht einmal ansatzweise den Bedürfnissen dieser Tiere gerecht werden kann.

Zahlreiche Studien beweisen, dass die Haltung von Stieren, Kalbinnen und Ochsen auf einem Vollspaltenboden zu verschiedenen Formen von Schmerzen, Schäden und Leid führt. Besonders relevant erscheint in diesem Zusammenhang eine Untersuchung des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung der Vet Uni Wien aus dem Jahr 2008, weil sich sämtliche untersuchten Betriebe in Österreich befanden.

Quelle: Mülleder et al. 2008, Alternative Haltungssysteme für die Rindermast unter österreichischen Verhältnissen unter besonderer Berücksichtigung von Betonspaltenböden mit Gummiauflagen. Endbericht zum Forschungsprojekt 1447, Eigenverlag des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung, Wien, 174 Seiten.

Bei dieser Studie wurden Maststiere auf Beton-Vollspaltenboden mit den gleichen Tieren auf Spaltenboden mit Gummimatten oder in der Strohhaltung verglichen.

Aufgrund der Härte des Vollspaltenbodens und dem großen Gewicht der Tiere entwickeln sich Verletzungen an den Fußgelenken. Die Studie ergab, dass fast 100 % der Stiere auf Vollspaltenboden eine geringgradige Schädigung des Vorderfußgelenks hatten und 84 % eine hochgradige. Im Gegensatz dazu war diese Schädigung in der Strohhaltung nicht existent.

Schäden am Sprunggelenk (Tarsalgelenk)

Stiere auf Vollspaltenboden hatten 30 % geringgradige und mehr als 15 % hochgradige Schäden am Sprunggelenk. Dagegen blieben diese Schäden in der Strohhaltung unter 8 %.

Verletzungen am Schwanz

Rinder haben Schwänze, die fast bis zum Boden reichen. Aufgrund der großen Enge, der Härte des Betonbodens und der scharfen Kanten der Spalten kommt es vermehrt zu Verletzungen der Schwanzspitze, wenn andere Tiere mit ihrem großen Gewicht auf den Schwanz eines am Boden liegenden Rinds steigen. Auf Vollspaltenboden fanden sich bei über 60 % der Tiere Krusten auf der gesamten Schwanzspitze, bei 45 % Wunden auf der gesamten Schwanzspitze und bei über 20 % schwere Verletzungen der Schwanzspitze. Im Gegensatz dazu waren diese Verletzungen in der Strohhaltung nicht vorhanden.

Ruheverhalten, Aufstehen und Niederlegen

Das Ruheverhalten der Maststiere auf Vollspaltenboden ist gestört. Im Vergleich zur Strohhaltung sind die Anzahl der Liegeperioden und die Gesamtliegedauer stark verringert. Schwierigkeiten beim Niederlegen und beim Aufstehen waren in den Strohbuchten signifikant seltener. Diese äußerten sich bei 63 % der Tiere in den Vollspaltenbodenbuchten durch eine atypische Art und eine längere Zeitdauer der Bewegung.

Klauenverletzungen

Zwischenklauenentzündungen und Blutungen an den Klauen, die häufig zu Nekrosen und Infektionen tieferer Schichten führten, traten in den Vollspaltenbodenbuchten häufiger auf. Zudem wurden die meisten Einziehungen der Klauenlederhaut in diesem Haltungssystem gefunden.

Lahmheiten

Schwere Lahmheiten wurden in den Vollspaltenbuchten bei 17 % der Maststiere beobachtet, während in der Strohhaltung kein einziges Tier lahmte.

Mehr Antibiotika

Die Aufzeichnungen zur Tiergesundheit zeigten, dass auf Vollspaltenboden signifikant mehr Antibiotika zur Behandlung von Gelenks-, Klauen- oder Schwanzspitzenverletzungen eingesetzt wurden. Auch die Anzahl der Todesfälle war in der Vollspaltenbodenhaltung höher.

Zusammenfassung

Die Studie schließt mit den folgenden Feststellungen:

Aufgrund der hohen Anzahl an Schäden und Verhaltensabweichungen ist die Haltung von Maststieren in Vollspaltenbuchten als nicht tiergerecht zu bewerten.
[...]
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Strohsystem als tiergerechter als die anderen untersuchten Systeme bezeichnet werden kann.

Alternativen zum Vollspaltenboden

Es gibt viele praxistaugliche Alternativen zum Beton-Vollspaltenboden in der Rindermast. Alle sind in Österreich etabliert.

Teilspaltenboden

Bei dieser Haltungsform gibt es weiterhin einen Bereich mit Spaltenboden, der sich meistens direkt bei den Futtertrögen und Tränken der Tiere befindet. Das deshalb, weil die Rinder oftmals bei der Nahrungsaufnahme urinieren und der Urin aus dem Auffangkanal unter den Spalten leicht abgelassen werden kann. Auf dem Betonspaltenboden schleifen sich die Tiere auch ihre Klauen ab, sodass diese nicht extra behandelt werden müssen.

Zusätzlich gibt es aber auch einen planbefestigten Bereich mit tiefer Stroheinstreu, der groß genug ist, sodass dort alle Tiere liegen können. Der Kot, der dort anfällt, wird dann zusammen mit dem Stroh entmistet. Da er aber vom Urin getrennt ist, fällt die Kompostierung wesentlich leichter.

Tretmiststall

Bei diesem Haltungssystem befinden sich auf den beiden Längsseiten des Stalles tief mit Stroh eingestreute Flächen, die leicht zu 5 % in Richtung Stallmitte geneigt sind. Durch das Liegen und Herumgehen der Tiere auf dieser Strohunterlage wandert die Einstreu aufgrund der Neigung langsam in den betonierten Gang in der Stallmitte, von wo der Mist automatisch mit einem Schieber entfernt werden kann. Auf dem Betonboden im Mittelgang, der auch mit Spalten ausgeführt sein kann, schleifen sich die Rinder ihre Klauen ab.

Beim Tretmiststall muss täglich Stroh von der Wandseite des Stalles, also auf die höchste Seite der geneigten Fläche, nachgestreut werden. Von Vorteil ist eine gute Lüftung, um die Luftqualität trotz der Strohmenge zu gewährleisten. Rinder haben eine niedrige Wohlfühltemperatur von -5 °C - +18 °C, die Lüftung ist also allgemein auch im Winter kein Problem.

Tiefstreustall

In diesem Haltungssystem ist die gesamte Stallfläche für die Mastrinder tief mit Stroh oder einer anderen weichen organischen Substanz eingestreut.

Stall mit Auslauf

Die obigen Haltungsformen können auch mit einem Auslauf ins Freie ausgeführt sein. Dieser ist meist betoniert und Sommer wie Winter zugänglich. Manchmal wird der Auslauf überdacht. Die Rinder genießen es aber sehr, sich abregnen zu lassen, weshalb gerade für diese Tiere ein Auslauf unter freiem Himmel wichtig ist. Deshalb sollten maximal 50 % des Auslaufs überdacht sein.

Weidehaltung

Am besten ist es natürlich, wenn die Rinder einen Ausgang auf eine Weide haben. Weidezeit ist üblicherweise Anfang April bis Ende Oktober. Solange es die Witterung und der Zustand des Bodens zulassen, muss es immer einen Weidezugang geben. Für die Biohaltung von Mastrindern ist die Weidehaltung vorgeschrieben. In Österreich befinden sich etwa 22 % der Rinder in Biobetrieben.

Die beste Haltungsform für Rinder ist die ganzjährige Weidehaltung. Bevorzugt werden dafür schottische Hochlandrinder verwendet. Diese Tiere sind ständig auf der Weide, wo sie einen Unterstand, aber keinen richtigen Stall haben.

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