Verein gegen Tierfabriken
Verein gegen Tierfabriken
Über das Leben hinaus.
An der Arbeit des VGT fasziniert mich, dass sich der VGT auch um sogenannte „Nutztiere“ kümmert. Tierschutzorganisationen gibt es einige, aber dies ist zumindest meines Wissens nach ein Alleinstellungsmerkmal. Deswegen ziehe ich eine testamentarische Berücksichtigung des VGT in Betracht.
Mit Ihrem Testament können Sie Großes bewirken.
Es ist nie zu früh, sich Gedanken über das eigene Vermächtnis zu machen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr kann jede Person ein Testament verfassen. Mit einer Testamentsspende an den VGT hinterlassen Sie ein starkes Zeichen für den Tierschutz und helfen, Tiere nachhaltig zu schützen.
Viele Menschen möchten sicherstellen, dass ihr Erbe nach ihren eigenen Werten weiterwirkt – sei es für Familie, Freund:innen oder für einen guten Zweck. Ein Vermächtnis beziehungsweise Erbe zugunsten einer wohltätigen Organisation ist eine Möglichkeit, auch über das Leben hinaus Gutes zu tun; eine Möglichkeit, die immer mehr Menschen als sehr sinnvoll betrachten.
Der VGT finanziert sich ausschließlich durch private Mittel und setzt als gemeinnütziger Verein alle Spenden direkt für Tierschutzprojekte und den Erhalt seiner wichtigen Arbeit ein.
Ihr Vermächtnis kann Spuren hinterlassen – entscheidend für die Zukunft aller Tiere.
Ihre Unterstützung ermöglicht es, für echtes Tierwohl zu kämpfen und nachhaltige Veränderungen zu bewirken.
Setzen Sie sich über Ihr Leben hinaus für bessere Haltungsbedingungen und die Rechte von Tieren ein.
Helfen Sie dabei, Missstände sichtbar zu machen und gegen Tierleid vorzugehen.
Es gibt verschiedene Wege, ein Testament zu verfassen. Unterschieden wird zwischen dem eigenhändigen, fremdhändigen und dem öffentlichen Testament.
Das eigenhändige Testament ist von Ihnen handgeschrieben.
Das fremdhändige Testament wird von einer anderen Person per Hand oder maschinell verfasst und von Ihnen sowie drei Zeug:innen unterschrieben.
Das öffentliche Testament wird mit Hilfe eines Notars oder bei Gericht errichtet.
In Ihrem Testament können Sie festlegen, wer wie viel erben soll. Sie können eine oder mehrere Personen oder Organisationen als Erben einsetzen. Ihr Erbe können Sie so prozentuell unter den Begünstigten aufteilen. Auch wenn Sie ein Testament verfassen, gibt es sogenannte Pflichtteile, die Ihren Verwandten zustehen.
Um diese zu berechnen, nutzen Sie gerne unseren Online-Testamentservice und erstellen Sie dabei Ihre Testamentsvorlage zum Download. Diskret und unkompliziert.
Schritt für Schritt Anleitung:
Erstellen Sie eine kostenlose Testamentsvorlage und lassen Sie die gesetzlichen Pflichtteile berechnen. So wissen Sie genau, welcher Teil Ihres Erbes frei verfügbar ist.
Danach können Sie Ihre persönliche Testamentsvorlage als PDF-Dokument herunterladen. Schreiben Sie den Text eigenhändig ab und versehen Sie ihn mit Datum sowie Ihrer Unterschrift.
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf oder hinterlegen Sie es bei einer Rechtsanwaltskanzlei oder dem zuständigen Nachlassgericht.
Der VGT ist Teil der Vergissmeinnicht-Initiative, bei der sich über 100 gemeinnützige Organisationen zusammengeschlossen haben, um Menschen über Erbrecht und Vorsorge aufzuklären.
Transparenz und Ehrlichkeit wird bei uns groß geschrieben. Wir sind seit über zwanzig Jahren Träger des österreichischen Spendengütesiegels. Das bedeutet, die Einnahmen und Ausgaben werden laufend kontrolliert. Wir legen jährlich unsere Einnahmen und Ausgaben offen. Ebenso legen wir jährlich einen Leistungsbericht vor. Gerne senden wir Ihnen diesen zu, damit Sie eine Vorstellung davon haben, was genau mit Ihrem Nachlass passiert. Wir sind außerdem jederzeit für Fragen oder Anregungen für Sie da.
Im untenstehenden Diagramm sehen Sie ein Beispiel unserer Mittelverwendung eines Jahres. Wir bemühen uns, Verwaltungsausgaben auf ein Minimum zu beschränken, diese waren im Jahr 2023 bei nur 7,25 %.
…Ihr gesamtes Vermögen an den Staat fällt, wenn Sie keine Angehörigen haben und kein Testament hinterlassen? Zwischen 2012 und 2015 gingen in Österreich über 12 Millionen Euro an den Staat, weil Verstorbene weder gesetzliche Erb:innen noch eine letztwillige Verfügung hatten.
…der VGT mit 600 Kundgebungen und Aktionen zu den aktivsten Vereinen in Österreich und sogar europaweit zählt?
…zu jeder Forderung, die der VGT an die Politik stellt, eine wissenschaftliche Grundlage vorliegt?
…der VGT seit 1994/95 Tierschutzunterricht an österreichischen Schulen durchführt?
Im österreichischen Erbrecht werden Tiere als Gegenstände behandelt. Leider spielt es bei der Vererbung eines Tieres keine Rolle, wer eine emotionale Bindung zum Tier hat, oder wer sich am Besten darum kümmern kann.
Wenn sich kein:e Erb:in dem Tier annehmen will, wird es verkauft oder verschenkt und der Erlös wird unter den Erben aufgeteilt. Sollte es hier keine zusätzlichen Vorkehrungen geben, kann es sein, dass das Tier einem Tierheim übergeben wird.
Zwischen dem Tod einer Person und der Bearbeitung ihres Testaments können einige Wochen vergehen. Deshalb ist es zwar gut, seine Tiere im Testament festzuhalten, doch dadurch wird nicht sichergestellt was mit den Tieren direkt nach dem Todesfall passiert.
Die wohl beste Lösung ist eine Schenkung auf Todesfall. Diesen Vertrag schließen Sie zu Lebzeiten mit der Person ab, die sich danach um das Tier kümmern wird. Er wird meist durch Anwält:innen aufgesetzt und kann fast nicht widerrufen werden. Man sollte sich also sicher sein, mit wem man diesen Vertrag aufsetzt.
Um das Tier im Testament festzuhalten, müssen Name, Rasse, Alter und Farbe des Tieres beschrieben werden. Die Erben müssen das Tier verpflichtend bis zu seinem Tod pflegen und versorgen. Gegebenenfalls nach den genauen Auflagen des Testaments.
Um sicherzustellen, dass das Tier nicht frühzeitig eingeschläfert wird, hat die verstorbene Person die Möglichkeit, einen bestimmten behandelnden Tierarzt zu bestimmen. Außerdem ist es möglich eine Strafklausel im Testament aufzunehmen, die die erbende Person bei Nichteinhaltung der Testamentsauflagen zu einer Strafzahlung zwingt. Zur Sicherstellung der Auflagenerfüllung kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der die Auflage der Obsorge des Erben über das Tier regelmäßig überprüft.
Es kann nicht nur ein:e Erb:in eingesetzt werden, sondern zugleich ein:e Pfleger:in, welche:r für das Tier zu sorgen hat. Die pflegende Person kann dann für Unterbringung, Betreuung und Pflege einen festgesetzten Betrag von der erbenden Person verlangen, wenn dies so im Testament vermerkt wurde.
Die Person, der das Tier vermacht wird, muss kein:e Erb:in sein. Das Tier kann auch als Legat vermacht werden. Das bedeutet, dass eine bestimmte Sache oder ein bestimmter Betrag vermacht wird. Zum Beispiel eben ein bestimmtes Tier.
Nicht nur das, was auf Ihrem Konto ist, ist Teil Ihres Erbes. Bargeld, Lebensversicherungen, Sparbücher, Wertpapiere, Möbel, Schmuck, Kunst, Immobilien und auch Tiere können vererbt werden.
Sie können nicht nur Immobilien, sondern auch Grundstücke vererben. Sollten Sie ein Stück Wald besitzen und dem VGT vermachen, wird dieses für das Projekt Zum Urwald Zurück genutzt.
Das bedeutet, dass in diesem Wald keine Bäume mehr gefällt werden, keine Flächen gerodet werden, keine Tiere gejagt werden und die Fläche nicht zu Ackerland, Weidewiesen oder Tourismuszentren, wie Schipisten, umgewidmet werden. Alle menschlichen Spuren, wie Forststraßen, Zäune und Hütten werden entfernt. Ihr Wald wird dann zum Rückzugsgebiet für Wildtiere und hilft, das Artensterben zu stoppen.
Wenn Sie sich entschlossen haben, den VGT in Ihrem Testament zu bedenken, können Sie sich damit gerne jederzeit an uns wenden, um etwaige Fragen abzuklären. Ob Sie das telefonisch, per E-Mail oder Post machen wollen, bleibt Ihnen überlassen.
Es gibt verschiedene Wege, ein Testament zu verfassen. Unterschieden wird zwischen dem eigenhändigen, fremdhändigen und dem öffentlichen Testament.
Das eigenhändige Testament ist von Ihnen handgeschrieben.
Das fremdhändige Testament wird von einer anderen Person per Hand oder maschinell verfasst und von Ihnen sowie drei Zeug:innen unterschrieben.
Das öffentliche Testament wird mit Hilfe eines Notars oder bei Gericht errichtet.
Wer sein Testament zu Hause aufbewahren möchte, sollte dies an einem sicheren Ort, wie einem Tresor, tun. Am sichersten ist jedoch die Hinterlegung beim Notar oder Rechtsanwalt im Zentralen österreichischen Testamentsregister. Ein Testament, das privat verwahrt wird – etwa unter der Matratze oder bei Bekannten – kann verloren gehen oder unterschlagen werden.
Testamente sind einseitige letztwillige Verfügungen und können jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. Dies kann ausdrücklich in Testamentsform, stillschweigend durch ein neues Testament, oder durch Vernichten der Urkunde geschehen.
Der VGT finanziert sich ausschließlich durch private Mittel und setzt als gemeinnütziger Verein alle Spenden direkt für Tierschutzprojekte und den Erhalt seiner wichtigen Arbeit ein. Ihre Unterstützung trägt dazu bei:
Tierschutz in Österreich langfristig zu sichern
Lebensbedingungen für sogenannte Nutztiere zu verbessern
Aufdeckungsarbeit und Anzeigen von Tierquälerei zu fördern
Sie haben noch Fragen zum Thema Testament? Kontaktieren Sie uns gerne!