Verein gegen Tierfabriken
Verein gegen Tierfabriken
23.05.2025
SPAR erreichte eine umfassende Einstweilige Verfügung, die es dem VGT tatsächlich verboten hat, SPAR in auch nur irgendeiner Weise mit Schweineleid in Verbindung zu bringen.
1 1/2 Jahre später hat der Oberste Gerichtshof diese Verfügung weitgehend aufgehoben.
Jetzt läuft der Hauptprozess, am 19. Mai 2025 hat der dritte Verhandlungstag stattgefunden. Insbesondere wurde Dr. Johann Schlederer, Geschäftsführer der Schweinebörse, als Zeuge von SPAR dazu einvernommen, ob der Vollspaltenboden überhaupt eine Tierquälerei sei. Wenig überraschend meinte er: nein. Vielmehr sei Stroh eine Quälerei, weil die Tiere dann Strohstaub einatmen, möglicherweise Pilzsporen oder sogar Erreger der Afrikanischen Schweinepest in die Tierfabrik eingetragen bekommen.