Verein gegen Tierfabriken
Verein gegen Tierfabriken
04.06.2021
In Wien, Graz und Villach werden Tierschutzdemos mit der Begründung verdrängt, sie müssten mindestens 50 bis 150 m weit weg vor von anderen Kundgebungen stattfinden. Auch hier missbraucht die Behörde die Schutzzonenbestimmung im Versammlungsgesetz.
Jurist Michi, der NGOs und die Zivilgesellschaft in Versammlungsverfahren berät und vertritt, erzählt von seinen Erfahrungen und Erfolgen. Eine Kundgebung muss in Österreich nicht genehmigt werden, es genügt, die Polizei mehr als 48 Stunden vor Beginn darauf hinzuweisen.