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Weltkatzentag: Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz fordert Verbot des Katzenabschusses in Österreich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.08.2023)

Wien, 08.08.2023

Derzeit sind Jäger:innen in manchen Bundesländern berechtigt, Hunde und Katzen bereits in wenigen 100 Metern Entfernung vom nächsten Wohnhaus zu töten

Heute, am 8. August, ist Weltkatzentag – viele Katzenfreund:innen können diesen Tag allerdings nicht mehr mit ihren geliebten Samtpfoten feiern, da diese von Jäger:innen abgeschossen wurden, in vielen Fällen ganz legal. Erst im Mai betrauert eine Melkerin den Tod von Kater Mr. Blue, der durch 20 Schrotkugeln aus der Flinte eines Jägers  regelrecht durchsiebt war und schließlich eingeschläfert werden musste.

In Niederösterreich besteht für Jagdaufseher:innen sogar eine Verpflichtung, Katzen, die mehr als 300 m von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden umherstreifen, zu töten. Ein Nachweis, dass die Katze tatsächlich Wild getötet hat, muss dabei nicht erbracht werden. Vor Gericht lassen sich die genauen Distanzen nicht mehr nachweisen, oft vermissen Katzeneltern ihre Haustiere und erfahren nie ihren wahren Verbleib. Eine Meldepflicht für die erschossenen Katzen sowie einen Schadenersatzanspruch gegenüber den oft verzweifelten Tierhalter:innen gibt es nicht.

Die Abschussfreigabe für Hauskatzen macht auch Wildkatzen zu schaffen: Selbst laut Oberösterreichischem Landesjagdverband besteht Verwechslungsgefahr zwischen Haus- und Wildkatzen.

Für Freigängerkatzen gilt im Tierschutzrecht eine Kastrationsverpflichtung. Herrenlose Hunde und Katzen sind in Österreich Ziel von Kastrationsprogrammen, Streunerhunde gibt es in Österreich kaum. Die Beeinträchtigung von Wildtieren durch Haustiere könnte auch durch entsprechende Aufklärung und in Härtefällen durch Verwaltungsstrafen sanktioniert werden, eine Todesstrafe für umherziehende Katzen ist allerdings völlig überzogen und unverhältnismäßig.​​​​​​​

Der VGT fordert als Teil des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz ein Verbot des Abschusses von Katzen (und auch Hunden) durch Jäger:innen.

Jetzt unterschreiben

VGT-Campaigner-Georg Prinz dazu: Der Haustierabschuss kommt aus einer Zeit,  als die Jagdstrecken adeliger Jagdherren über alles gingen, bevor ein modernes Tierschutzverständnis ausgebildet war. Freigängerkatzen einfach abzuschießen und damit auch Kinder und trauernde Familien zurückzulassen, ist heutzutage völlig aus der Zeit gefallen und untragbar. Wenn die Jagd im 21. Jahrhundert ankommen will, muss sie sich von solchen Praktiken sofort trennen!

Der VGT ist Teil der Initiative für ein Bundesjagdgesetz, die in 14 Punkten eine bundeseinheitliche Reform der Jagd auf Basis von Ökologie und Tierschutz fordert. Neben dem VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN sind Tierschutz Austria, der Ökologische Jagdverband und die AG Wildtiere Träger:innen des Volksbegehrens.

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