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Österreich, 05.03.2026
Singvogelfang soll kein "immaterielles Kulturerbe" sein
Im oberösterreichischen Salzkammergut ist der Singvogelfang noch immer erlaubt. Erschreckenderweise ist er 2010 von der UNESCO zu einem "immateriellen Kulturerbe" erklärt worden. Doch jetzt gibt es eine Überprüfung dieser damaligen Entscheidung. Proteste aus der Bevölkerung könnten den Ausschlag geben, dass der Singvogelfang wieder aus dieser Liste des Kulturerbes gestrichen wird. Das könnte sehr relevant werden, weil z.B. die Bundesforste den Vogelfang auf ihrem Grund und Boden erlauben, indem sie auf den Status als Kulturerbe verweisen. Ohne Zustimmung der Bundesforste, die im Salzkammergut die meisten Wälder besitzen, könnte der Singvogelfang nicht mehr stattfinden.
Wenn Sie der UNESCO schreiben wollen, ist es sehr wichtig, das mit eigenen Worten zu tun. Wenn alle denselben Text schicken, wird das von der UNESCO nicht ernst genommen. Ihr E-Mail muss nicht lange sein. Es reicht, wenn Sie mit Ihren eigenen Worten betonen, dass Sie den Singvogelfang ablehnen.
Der E-Mail-Appell richtet sich an die UNESCO-Kommission in Österreich: oeuk@unesco.at
Gründe gegen den Singvogelfang
Was ist das "immaterielle Kulturerbe" der UNESCO?
Das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO soll Traditionen, Handwerkskunst und andere Bräuche sichtbar machen und schützen, die Gesellschaften auszeichnen. So soll Vielfalt und Wissen erhalten bleiben. Zu diesem immateriellen Kulturerbe können regionale Dialekte, Musik und Theater, oder auch Praktiken im Umgang mit der Natur zählen. Diese Kulturgüter sind nicht-materiell, sprich nicht greifbar. So unterscheiden sie sich vom UNESCO-Welterbe, das z.B. Bauwerke schützt, und dem Weltnaturerbe, das sich auf Naturlandschaften bezieht.
UNESCO-Erbe soll "erhalten bleiben" - das ist das Ziel bei der Ernennung einer Praxis oder eines Bauwerks zum UNESCO-Erbe.
Der Singvogelfang wurde 2010 von der UNESCO ins Register des nationalen immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Doch bis heute kritisieren Tierschutzvereine wie der VGT, dass Praktiken, die gegen geltendes EU-Artenschutzrecht verstoßen und unter denen Tiere so sehr leiden, ein Kulturerbe sein sollten.