Teilen:

E-Mail-Appell gegen den Singvogelfang

Österreich, 05.03.2026

Singvogelfang soll kein "immaterielles Kulturerbe" sein

Im oberösterreichischen Salzkammergut ist der Singvogelfang noch immer erlaubt. Erschreckenderweise ist er 2010 von der UNESCO zu einem "immateriellen Kulturerbe" erklärt worden. Doch jetzt gibt es eine Überprüfung dieser damaligen Entscheidung. Proteste aus der Bevölkerung könnten den Ausschlag geben, dass der Singvogelfang wieder aus dieser Liste des Kulturerbes gestrichen wird. Das könnte sehr relevant werden, weil z.B. die Bundesforste den Vogelfang auf ihrem Grund und Boden erlauben, indem sie auf den Status als Kulturerbe verweisen. Ohne Zustimmung der Bundesforste, die im Salzkammergut die meisten Wälder besitzen, könnte der Singvogelfang nicht mehr stattfinden.

Wenn Sie der UNESCO schreiben wollen, ist es sehr wichtig, das mit eigenen Worten zu tun. Wenn alle denselben Text schicken, wird das von der UNESCO nicht ernst genommen. Ihr E-Mail muss nicht lange sein. Es reicht, wenn Sie mit Ihren eigenen Worten betonen, dass Sie den Singvogelfang ablehnen.

Der E-Mail-Appell richtet sich an die UNESCO-Kommission in Österreich: oeuk@unesco.at

Jetzt E-Mail an die UNESCO schreiben!

Ihre Unterstützung hilft den Tieren!

Gründe gegen den Singvogelfang

  • Beim Singvogelfang im oberösterr. Salzkammergut werden etwa 35.000 Vögel pro Fangsaison mit Fallen gefangen. Dabei geht der Bestand an Singvögeln in ganz Österreich zurück.

  • Die Fallen beim Singvogelfang bestehen aus Metallbügeln, zwischen denen Netze gespannt sind. Gerät ein Vogel in die Falle, schnappen die Bügel zu und quetschen den Vogel ein. Das Tier leidet extreme Todesangst. Das ist eine fürchterliche und völlig sinnlose Tierquälerei.

  • Die gefangenen Singvögel werden in der Öffentlichkeit ausgestellt. Da wird ein Wildtier in einen winzigen Käfig gesperrt und an die Wand gehängt, während hunderte Besucher und Besucherinnen das Tier anstarren. Das muss eine große Panik auslösen und den gefangenen Vogel in Todesangst versetzen!

  • Jeder Vogelfänger und jede Vogelfängerin darf 10 Singvögel als Lockvögel deren ganzes Leben in Gefangenschaft halten. Diese Vögel sind ebenfalls aus der freien Wildbahn entnommen und dürfen nie mehr in die Freiheit zurückkehren!

  • Die gefangenen Vögel, die nicht als Lockvögel behalten werden, dürfen vom Herbst bis zum 10. April des nächsten Jahres zu Hause gehalten werden. Die Tiere können aber in dieser Zeit nicht richtig fliegen, sodass ihre Flugmuskulatur verkümmert. Werden sie dann wieder freigelassen, sind sie u.U. nicht mehr in der Lage, Beutegreifern und Greifvögeln zu entkommen.

  • Der Gimpel bildet monogame Partnerschaften fürs ganze Leben. Wird ein Partner gefangen und mitgenommen, bleibt der andere todunglücklich zurück! Das Pärchen findet nie mehr zusammen.

  • Die Tiere werden in winzigen Käfigen in einen geschlossenen Rucksack gepackt und mit einem Motorrad transportiert, wenn es mit den Lockvögeln zu den Fangplätzen und mit den gefangenen Vögeln wieder nach Hause geht. Diese Form des Tiertransports ist eine Tierquälerei.

  • Die Fallen zum Singvogelfang unterscheiden nicht zwischen den Arten. Deshalb kommt es häufig zum Beifang, wenn z.B. Meisen in die Fallen geraten. Auch diese Tiere erleiden extreme Todesangst, wenn sie der Mensch in der Falle angreift und sie können nicht entkommen. 

Singvogelfang ist Tierqual und kein "Brauchtum"

Was ist das "immaterielle Kulturerbe" der UNESCO?

Das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO soll Traditionen, Handwerkskunst und andere Bräuche sichtbar machen und schützen, die Gesellschaften auszeichnen. So soll Vielfalt und Wissen erhalten bleiben. Zu diesem immateriellen Kulturerbe können regionale Dialekte, Musik und Theater, oder auch Praktiken im Umgang mit der Natur zählen. Diese Kulturgüter sind nicht-materiell, sprich nicht greifbar. So unterscheiden sie sich vom UNESCO-Welterbe, das z.B. Bauwerke schützt, und dem Weltnaturerbe, das sich auf Naturlandschaften bezieht.

UNESCO-Erbe soll "erhalten bleiben" - das ist das Ziel bei der Ernennung einer Praxis oder eines Bauwerks zum UNESCO-Erbe.

Der Singvogelfang wurde 2010 von der UNESCO ins Register des nationalen immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Doch bis heute kritisieren Tierschutzvereine wie der VGT, dass Praktiken, die gegen geltendes EU-Artenschutzrecht verstoßen und unter denen Tiere so sehr leiden, ein Kulturerbe sein sollten.

Singvogelfang ist grausam.

Schließen Sie sich unserem E-Mail-Appell für die Tiere an!