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Wien, am 19.08.2024

Nationalratswahl 2024: Wie stehen die Parteien zum Tierschutz?

Tierschutz ist ein zentrales politisches Thema und hat Einfluss auf die Wahlentscheidung Vieler. Der VGT hat daher alle bundesweit zur Wahl antretenden Parteien nach ihren Standpunkten zu aktuellen Tierschutzthemen befragt.

VGT-Campaigner Georg Prinz analysiert: Aus unserer Sicht haben die GRÜNEN am ehesten im Sinne des Tierschutzes geantwortet. Am wenigsten Zustimmung gab es von der FPÖ bzw. von der ÖVP, die unsere Umfrage generell ignoriert hat. Die Wahlkampfzeit werden wir jedenfalls nutzen, um die Öffentlichkeit intensiv über die Tierschutzpositionen der einzelnen Parteien zu informieren.

Alle Parteien mit Ausnahme der ÖVP haben die Umfrage des VEREINS GEGEN TIERFABRIKEN beantwortet. Behandelt wird eine breite Palette von Themen vom Bundesjagdgesetz über Tiertransporte und Wölfe in Österreich bis hin zu Qualzucht bei Nutztieren. Ein besonders interessantes Ergebnis ist die scheinbar einheitliche Zustimmung zu einem echten Vollspaltenbodenverbot und verpflichtender Stroheinstreu für Schweine und Rinder, während in der Realität immer noch keine politische Einigung zu diesem Thema erreicht wurde. Alle scheinen sich einig zu sein, mit Ausnahme der ÖVP. so Prinz weiter.

Seit dem der Verfassungsgerichtshof beschlossen hatte, dass eine Übergangsfrist für ein bereits beschlossenes Verbot bis 2040 zu lange sei, fordern die GRÜNEN eine Übergangsfrist bis 2030 und einen neuen Mindeststandard, der Stroheinstreu vorschreibt. Der Koalitionspartner ÖVP steht gegen diese Forderung und möchte lediglich für ein Drittel des Bodens um die Hälfte weniger Spalten. Der VGT kritisiert den so betitelten Vollspaltenboden neu scharf.

Übersicht der Antworten

Anmerkung: Die detaillierten Auskünfte der Parteien zu den einzelnen Fragen finden Sie unterhalb der Übersichtstabelle in einem ausklappbaren Bereich. Die Umfrage behandelt ausschließlich Tierschutz-Themen und lässt keine Schlüsse über Parteimeinungen zu anderen politischen Schwerpunkten zu, die für eine Wahlentscheidung ausschlaggebend sein können.

Legende

  • x keine Antwort
  • ? unklar
  • -- nein
  • - eher nein
  • + eher ja
  • ++ ja
ÖVP SPÖ FPÖ NEOS GRÜNE BIER KEINE KPÖ LMP
1) Hitzefrei für Fiaker ab 30°C?
x + + ~ + + + + +
2) Keine Fiaker im Straßenverkehr?
x - - - + + + + +
3) Pelzverkaufsverbot in Österreich?
x + + + + + + + +
4) Haltungskennzeichnung für tierliche Produkte?
x + ? + + + + + +
5) Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände?
x + + - + + + + +
6) Tiere lt. ABGB nicht als Sachen behandeln?
x + + + + + + + +
7) Bessere Verfolgbarkeit von Tierquälerei (StGB)?
x + + + + + + + +
8) Auftrittsverbot aller Tiere im Zirkus?
x - + - + + + + +
9) Verbot von Wassertierfabriken?
x - - - + + + + +
10) Verbot tierquälerischer Fischereipraktiken?
x - - - + - - - +
11) Verbot qualgezüchteter Nutztierrassen
x + - + + + + + +
12) Exportverbot von Zuchttieren in Drittstaaten?
x + - + + + + + +
13) Transportverbot von nicht entwöhnten Jungtieren?
x + - + + + + + +
14) Vollspaltenbodenverbot und Stroh für Mastrinder
x + + + + + + + +
15) Vollspaltenbodenverbot und Stroh für Schweine
x + + + + + + + +
16) Herdenschutz statt Wolfsabschuss
x + - + + + + + +
17) Mehr tierfreie Methoden in der Forschung
x + + + + + + + +
18) Kontrolle der Tierversuche durch Tierschutzombudsschaften
x - + + + + + + +
19) Einheitliches Bundesjagdgesetz
x - - + + + + + +
20) Verbot des Haustierabschusses & bestimmter Jagdpraktiken
x + - + + + + + +
Antworten der Parteien im Detail

Ist Ihre Partei dafür, dass Pferde, die zur kommerziellen Personenbeförderung mit Kutschen (Fiaker) eingesetzt werden, Hitzefrei ab 30 Grad bekommen?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
 
FPÖ + ja
Kutschfahrten unter bestimmten Rahmenbedingungen, wie Hitzefrei ab einer gewissen Temperatur für die eingesetzten Pferden (derzeit in Wien noch 35°C) , Begrenzter monatlicher Einsatz der Pferde und Tageshöchsteinsatzzeiten sowie Beschattungsmöglichkeiten und Wassersprinkler bei Standplätzen sowie regelmäßige tierärztliche Kontrollen des Betriebseinsatzes.
NEOS ~ eher ja
Evidenzbasierte Daten fehlen noch immer. Wir haben deshalb bereits im Juni 2022 einen Antrag zur Beauftragung einer Studie für evidenzbasierte Maßnahmen für den Einsatz von Arbeitspferden ab 30 Grad Lufttemperatur eingebracht, die die physiologischen Folgen des Einsatzes von Arbeits-, und insbesondere Fiakerpferden unter klimatisch herausfordernden Bedingungen auf die Tiergesundheit erforschen und geeignete evidenzbasierte Maßnahmen für den zukünftigen Einsatz empfehlen soll, um ggf. Handlungsempfehlungen abzuleiten.
GRÜNE + ja
Eine laute, hektische Stadt voller Reize ist schon grundsätzlich nicht der richtige Ort für sensible Fluchttiere wie Pferde. Die zusätzliche Glut der Sommerhitze kommt da noch erschwerend hinzu. Deshalb braucht es unserer Meinung nach hitzefrei bereits ab 30 Grad Celsius und Einsatzgebiete außerhalb der Innenstadt.
BIER + ja
 
KEINE + ja
JA. Freizeit-Reiter:innen wird davon abgeraten, ihre Pferde ab Temperaturen über 25° zu viel zu beanspruchen. Warum sollten also Arbeitspferde bei deutlich höheren Temperaturen aus reinem Profit-Interesse weiter eingesetzt werden? Weil für uns das Wohl Mensch, Tier und Umwelt über Profit steht, sind wir für ein Hitzefrei für Pferde sowie für die Abschaffung der Fiaker.
KPÖ + ja
Ja, weil es neben vielen anderen Faktoren eine Zumutung für die Tiere ist, bei großer Hitze durch die aufgeheizte Stadt laufen zu müssen.
LMP + ja
 

Ist Ihre Partei dafür, dass Pferde, die zur kommerziellen Personenbeförderung mit Kutschen (Fiaker) eingesetzt werden, nur mehr auf Wegen innerhalb von Grünflächen und nicht mehr im Straßenverkehr fahren dürfen?)

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ ~ eher nein
 
FPÖ - nein
Kutschfahrten unter bestimmten Rahmenbedingungen, wie Hitzefrei ab einer gewissen Temperatur für die eingesetzten Pferden (derzeit in Wien noch 35°C) , Begrenzter monatlicher Einsatz der Pferde und Tageshöchsteinsatzzeiten sowie Beschattungsmöglichkeiten und Wassersprinkler bei Standplätzen sowie regelmäßige tierärztliche Kontrollen des Betriebseinsatzes.
NEOS ~ eher nein
Dass Fiaker nur noch innerhalb von Grünflächen und nicht mehr im Straßenverkehr fahren, ist in der Praxis nicht umsetzbar, um von A nach B zu kommen. Wir würden aber befürworten, dass dort wo möglich auf ruhige Strassenabschnitte ausgewichen wird.
GRÜNE + ja
Das Einsatzgebiet von Fiakerpferden soll auf Wege auf Grünflächen beschränkt sein. Für die Zufahrt zu diesen Grünflächen kann eine Straßennutzung notwendig sein, dies soll jedoch auf verkehrsarme Nebenstraßen beschränkt sein. Zusätzlich fordern wir Verbesserungen wie Sonnenschutz auf den Standplätzen, und setzen uns für Anreize ein, die Fiakerbetrieben den Umstieg auf alternative Touristenattraktionen oder Erwerbsmöglichkeiten in der Arbeit mit Pferden außerhalb der dicht bebauten Stadt ermöglichen.
BIER + eher ja
In Städten gehören Fiaker-Kutschen generell verboten.
KEINE + ja
JA. Generell halten wir Fiaker für obsolet im 21. Jahrhundert und sind für ihre Abschaffung.
KPÖ + ja
Ja, denn der stressige Straßenverkehr einer Stadt ist keine geeignete Umgebung für Fluchttiere, wie es Pferde sind. Es gibt genügend alternative Fortbewegungsmittel, auch für Touristen.
LMP + eher ja
Die Anfahrt von den Stallungen (z.B. in Wien 11) zum Lainzer Tiergarten oder zum Grünen Prater müssten zulässig sein!

Ist Ihre Partei dafür, dass Österreich den Verkauf von Pelzprodukten auf nationaler Ebene verbietet?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
 
FPÖ + ja
Das sollte EU-weit so geregelte werden. Pelztierfarmen in Österreich sind in Österreich ohnehin verboten.
NEOS ~ eher ja
Solche Verbote sind nur zielführend, wenn sie auf EU-Ebene stattfinden. Wir setzen uns dafür ein, dass eine transparente und verbraucher:innenfreundliche Kennzeichnungsregelung für tierische Teile in Kleidungsstücken samt Accessoires erlassen wird und die Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften häufiger sowie genauer kontrolliert und Verstöße dagegen strenger sanktioniert werden und haben dahingehend bereits einen Antrag eingebracht.
GRÜNE + ja
Wir kämpfen dafür, den Verkauf von Pelzprodukten zu verbieten. Das Ziel kann am wirkungsvollsten auf europäischer Ebene erreicht werden. Der Grüne Tierschutzminister Johannes Rauch hat deswegen nicht nur die Bürger:innen-Initiative Fur-free Europe unterstützt, sondern auch eine Debatte dazu beim Agrarministerrat im Juni 2023 zu dem Anliegen angestoßen. Eine nationale Regelung ist binnenmarkttechnisch schwierig – wenn es auf EU-Ebene zu keiner Einigung kommt, setzen wir uns jedoch dafür ein, die nationalstaatliche Umsetzung des Verkaufsverbots zu prüfen und alle rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot zu nutzen.
BIER + ja
 
KEINE + ja
JA. Auch hier muss Tierwohl über Profit stehen. Tiere für Modetrends zu züchten und zu töten ist für uns inakzeptabel. Ausnahme: Second-Hand.
KPÖ + ja
Ja, es gibt im 21. Jahrhundert keinerlei Notwendigkeit mehr für das Tragen von Pelzprodukten.
LMP + ja
 

Ist Ihre Partei für eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für tierliche Produkte im Supermarkt?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
 
FPÖ ? unklar
Wir fordern seit langem Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln in der Gastronomie und im Handel. Die Herkunftsbezeichnung dient auch der Kontrolle der Tierschutzstandards bei der Aufzucht und Haltung. (Anmerkung: Diese Frage wurde aus unserer Sicht unzureichend beantwortet, auf unsere Rückfrage hat die Partei nicht reagiert. In der Anmerkung spricht sich die FPÖ lediglich für eine Herkunftskennzeichnung aus. Die Herkunftskennzeichnung entspricht nicht der geforderten Haltungskennzeichnung. Auch innerhalb Österreichs gibt es gravierende Unterschiede zwischen Haltungssystemen, die beim Einkauf sichtbar sein müssen.)
NEOS + ja
Nur wenn die Konsument:innen wissen, aus welcher Haltung das Produkt in ihrer Hand stammt, können sie dementsprechend entscheiden. Konsument:innen können bewusstere Kaufentscheidungen treffen, dadurch könnte sich auch das Bewusstsein für artgerechte Tierhaltung insgesamt verbessern. Man muss aber anmerken, dass es gilt, einheitliche Standards für die Kennzeichnung festzulegen und zu kontrollieren und diese zu etablieren. Es muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu unübersichtlichen Siegeln kommt und die Kennzeichnung für Betriebe keinen zu hohen Mehraufwand darstellt.
GRÜNE + ja
Wir setzen uns auf allen Ebenen für eine Haltungskennzeichnung für alle tierischen Produkte ein – sowohl im Supermarkt als auch in der Gastronomie. Aufgrund der Regeln des EU-Binnenmarkts ist eine verpflichtende, umfassende Haltungskennzeichnung nur auf europäischer Ebene möglich. Darauf fokussieren wir uns. Gleichzeitig wollen wir aber auch alle nationalen Möglichkeiten nutzen. Der Grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch hat daher eine gesetzliche Grundlage für eine Tierhaltungskennzeichnung ausarbeiten lassen, die eine bestimmte Form der Kennzeichnung vorschreibt, für den Fall dass Angaben zu Tierhaltung oder Tierwohl freiwillig gemacht werden.
BIER + ja
Es hilft dem Verbraucher / der Verbraucherin sich bewusster für oder gegen ein Produkt zu entscheiden und bestärkt einen besseren und höheren Standard in der Haltung.
KEINE + ja
JA. Gerade im industriellen Umfeld werden Tiere unter absolut untragbaren Umständen gehalten, transportiert und getötet. Verbraucher:innen sollten sich beim Kauf darüber klar sein, dass bei der Erzeugung von billigstem Industriefleisch niemand in der Herstellungskette – weder Mensch noch Tier – ein gutes Leben hat(te) außer denen, die die Profite einstreichen. Aufklärung ist der erste Schritt. Langfristig sind wir für ein Verbot von Industriefleisch.
KPÖ + ja
Ja, denn die Haltung von Tieren ist für den Konsumenten oft undurchsichtig. Um eine fundierte Entscheidung beim Kauf treffen zu können, muss sofort ersichtlich sein, wie das Tier gehalten wurde. Generell bräuchte es hier eine staatlich standardisierte Kennzeichnung, da es derzeit einen Wildwuchs an eigenen Siegeln gibt, die letztlich aber wieder intransparent sind und Dinge vorgaukeln, die nicht stattfinden, siehe Skandale um das AMA-Gütesigel.
LMP + ja
 

Ist Ihre Partei dafür, dass anerkannte Tierschutzverbände das Verbandsklagerecht bekommen?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ ~ eher ja
 
FPÖ + ja
Das Anfang Juli im Nationalrat beschlossenen Bundesgesetz, mit dem ein Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz erlassen wird und die Zivilprozessordnung, das Konsumentenschutzgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs- Novelle – VRUN) bietet Konsumentenschutzorganisationen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Verbandsklagen einzubringen. Wenn Tierschutzverbände diese Voraussetzungen erfüllen, spricht nicht dagegen.
NEOS ~ eher nein
Tierschutzrecht ist konsequent umzusetzen. Verbandsklagen, die man bis dato aus dem Konsumentenschutzrecht kennt, sind in unseren Augen eher nicht das probate Mittel.
GRÜNE + ja
Um die Rechte von Tieren effektiv durchzusetzen, braucht es mehr rechtliche Möglichkeiten für Tierschutzorganisationen, wie eben etwa das Verbandsklagerecht.
BIER + ja
Ja. So können Missstände schneller aufgezeigt, untersucht, aufgeklärt, und Verbesserungen zum Wohl der Tiere eingeleitet werden. Ebenso können dadurch höhere Standards in der Haltung von Tieren erarbeitet und gesetzt werden.
KEINE + ja
JA. Bisher haben noch alle Regierungsparteien die Interessen der Industrie über das Tierwohl gestellt. Hier können die Tierschutzorganisationen durch Klagen helfen, eine Verhaltensänderung herbeizuführen.
KPÖ + ja
 
LMP + ja
 

Ist Ihre Partei dafür, dass Tiere laut allgemeinem bürgerlichem Gesetzbuch nicht mehr wie Sachen zu behandeln sind?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
 
FPÖ + ja
Tiere sollen gemäß § 285a ABGB als Lebewesen behandelt werden.
NEOS ~ eher ja
In Deutschland beispielsweise sind Tiere keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt (§ 90 a BGB): Tiere sind Mitgeschöpfe, die Schmerzen und Leiden empfinden. Eine derartige Regelung würde zu mehr Sensibilität gegenüber dem Tierschutz beitragen und wäre begrüßenswert.
GRÜNE + ja
Es ist auch im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) festgehalten, dass Tiere keine Sachen sind, und dass sie durch besondere Gesetze geschützt werden. Da jedoch dennoch die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere anzuwenden sind, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen, werden sie in manchen Bereichen – etwa beim Schadenersatzrecht – weiterhin wie Sachen behandelt. Um die Rechte von Tieren als Lebewesen in allen Bereichen zu schützen, müssen die Bereiche, in denen die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden sind, analysiert und entsprechende neue Regelungen gefunden werden.
BIER + ja
Tiere empfinden genauso Schmerzen, haben Emotionen und ein Sozialverhalten. Egal ob im Haus, Stall oder in der freien Wildbahn.
KEINE + ja
JA. Tiere gelten in Österreich vor dem Gesetz nicht als Sachen; dennoch werden oft noch sachrechtliche Vorschriften auf Tiere angewandt (z.B. Tierverkauf, Sachbeschädigung). Diese Lücken müssen geschlossen werden.
KPÖ + ja
Ja, denn es ist aus ethischer Perspektive nicht zu rechtfertigen, dass fühlende Lebewesen rechtlich als Gegenstände behandelt werden.
LMP + ja
Gemäß §°285a°ABGB sind Tiere als empfindsame Lebewesen anerkannt; die erforderlichen Änderungen in den Materien-Gesetzen – derzeit beschränkt sich die Sonderstellung von Tieren auf das Schadenersatzrecht – müssen rasch geschaffen werden.

Ist Ihre Partei dafür, den Strafrahmen für den Straftatbestand Tierquälerei zu erhöhen und dahingehend zu reformieren, dass auch extremes Tierleid durch Vernachlässigung davon umfasst wird?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ ~ eher ja
Es wäre wichtig, dass der bestehende Rahmen auch ausgeschöpft wird.
FPÖ + ja
 
NEOS ~ eher ja
Gerade Vernachlässigung führt oft zu erheblichem Tierleid, oftmals sogar zum Tod der Tiere. Falls eine Evaluierung strafrechtliche Lücken aufzeigt, sind wir bereit, gesetzlich nachzuschärfen.
GRÜNE + ja
Es gibt einen Tatbestand Tierquälerei im Tierschutzgesetz, dieser ist aus unserer Sicht aber deutlich zu niedrig bemessen. Hier bedarf es einer deutlichen Anhebung des Strafrahmens. Der Straftatbestand der Tierquälerei im Strafgesetzbuch hat mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe einen deutlich höheren Strafrahmen. Hier wäre die wichtigste Maßnahme die Einführung einer Mindeststrafe. Einer möglichen Erweiterung auf extremes Tierleid durch Vernachlässigung stehen wir Grüne offen gegenüber und wollen zusätzlich auch Früherkennungsmechanismen stärken, um etwa Personen, die etwa wegen psychischer Erkrankungen ihrer Verantwortung nicht mehr nachkommen, frühzeitig Hilfe anbieten zu können.
BIER + eher ja
 
KEINE + ja
JA. Auch angesichts der milden Strafen, die im Bereich der Massentierhaltung bei solchen Fällen in der Vergangenheit ausgesprochen wurden, hat sich viel zu wenig geändert und es gibt noch immer Wiederholungstäter. Auch Tierhaltungsverbote können hier Tierleid verhindern.
KPÖ ~ eher ja
Eher ja, da vor allem der zweite Punkt sehr wichtig ist. Grundsätzlich stellt sich aber wie auch in anderen Strafbestandsständen die Frage, ob eine höherer Strafrahmen tatsächlich präventiv wirkt und ob hier nicht an anderen Schrauben gedreht werden müsste.
LMP + ja
In besonders qualifizierten Fällen sollten jedenfalls Haftstrafen vorgesehen werden. Extreme Brutalität gegenüber Tieren führt nicht selten auch zu Gewaltdelikten gegenüber Menschen.

Stimmt Ihre Partei einem Auftritts-Verbot aller Tierarten im Zirkus zu?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ ~ eher nein
Dieses Verbot soll für alle Wildtiere gelten.
FPÖ + ja
Der Zirkus soll durch den artistischen Einsatz von Menschen seine künstlerischen Darbietungen gestalten und nicht durch das Zurschaustellen von dressierten Tieren.
NEOS ~ eher nein
Platzmangel und ständige Transporte gehören zum Alltag eines Zirkusses. Wir setzen uns für stärkere Kontrollen und die Einhaltung der geltenden Transportregeln ein. Ein Verbot erachten wir als weniger zielführend.
GRÜNE + ja
Wir sind für ein Auftrittsverbot aller Tierarten im Zirkus. Einen ersten Schritt haben wir 2024 gesetzt, indem wir den Einsatz von Büffeln und Kamelen in Zirkussen für die Zukunft gesetzlich gestoppt haben. Wir lehnen es auch ab, fahrende Streichelzoos im Rahmen von Zirkusbetrieben anzubieten, da wir der Überzeugung sind, dass auch diese Tiere (Ponys, Ziegen etc.) so nicht artgerecht leben können.
BIER + eher ja
 
KEINE + ja
JA. Tiere gehören nicht zur kommerziellen Belustigung dressiert. Es gibt genügend andere interessante Dinge, die man in einem Zirkus zeigen kann. Die völlig aus der Zeit gefallene Tierdressur gehört in die Geschichtsbücher.
KPÖ + ja
ja, weil auch Tiere wie Hunde, Pferde, Kamele etc. die nicht unter das Verbot für Wildtiere fallen, oft unter den Umständen im Zirkus zu leiden haben (Dressur für Kunststücke, weite Transporte etc.)
LMP + ja
Der Cirque du Soleil beweist, dass man ohne Tiere mehr Erfolg haben kann!

Ist Ihre Partei dafür, dass der Betrieb von Tierfabriken für Wassertiere mit artwidriger Intensivhaltung in Österreich verboten wird?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ ~ eher nein
 
FPÖ ~ eher nein
Es müssen artgerechte Bedingungen in der Fischzucht eingehalten werden, dann ist eine Haltung und Zucht nicht zu verbieten.
NEOS ~ eher nein
NEOS setzen sich für hohe Tierschutzstandards und artgerechte Tierhaltung ein. Wir unterstützen Maßnahmen, die das Wohl der Tiere verbessern und lehnen Praktiken ab, die zu unnötigem Leid führen. Statt einem generellen Verbot plädieren wir für strengere Kontrollen und bessere Haltungsbedingungen, um das Tierwohl zu gewährleisten.
GRÜNE + ja
Wir setzen uns bei allen Tieren, die zur Nahrungsmittelproduktion gehalten werden, dafür ein, dass diese artgerecht gehalten werden. Massentierhaltung, ganz egal wo, lehnen wir ab.
BIER + eher ja
Intensivtierhaltung bietet zu wenig Platz für die Fische. Dies kann zu div. Erkrankungen durch verminderte Wasserqualität aufgrund von Verunreinigung, erhöhtes Verletzungsrisiko bei Aggressionen durch Stress etc., Infektionen und andere Erkrankungen (z.B. Pilze – Röschen) hervorrufen. Zudem kann die Qualität des Fleisches durch Gabe von Medikamenten beeinträchtigt werden. Auch hier gilt, auf hohe Standards der Haltung und dem Tierwohl zu setzen.
KEINE + eher ja
Grundsätzlich kann es Aquafarmen geben, aber wie bei jeder Massentierhaltung sehen wir das Risiko, dass der Umgang mit diesen Tieren im industriellen Umfeld schnell zu untragbaren Umständen führt. Im Zweifel sind wir deshalb eher für ein Verbot. und bei Genehmigung nur unter strengen Auflagen und veterinärmedizinischer Überwachung.
KPÖ + ja
Es sollte darum gehen, Tierfabriken und die industrielle Massentierhaltung generell in Frage zu stellen. Da ist es wenig hilfreich, wenn diese Haltungsform noch auf andere Bereiche ausgeweitet wird.
LMP + ja
 

Ist Ihre Partei für ein Bundesfischereigesetz in dem tierquälerische Praktiken wie die hobbymäßig praktizierte Angelfischerei verboten werden?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ - nein
 
FPÖ - nein
Die einzelnen Landesfischereigesetze und ihre Vorgaben reichen aus. Die Angelfischerei für Bürger soll erhalten bleiben.
NEOS ~ eher nein
Die Angelfischerei sollte durch ökologisch und sozial verantwortungsvolles Handeln Gewässerlebensräume und deren Lebensgemeinschaften erhalten und nachhaltig nutzen und ein Management der Fischbestände gewährleisten. Ein Verbot ist unserer Meinung nach nicht zielführend, da es in der Praxis nicht umsetzbar wäre. Es sollte jedoch mehr Aufklärung und gegebenenfalls Kontrollen geben, um den Tierschutz in diesem Bereich zu gewährleisten.
GRÜNE ~ eher ja
Wir sind für ein Bundesfischereigesetz. Es ist nicht erklärbar, wieso an ein und demselben Fluss nur wegen des Überschreitens einer Landesgrenze plötzlich andere Vorschriften gelten. Aus unserer Sicht ist die Tierschutzwidrigkeit einer Praxis nicht davon abhängig zu machen, ob jemand etwas in der Freizeit oder als Haupterwerb tut, sondern von der Tätigkeit an sich. Es muss jedenfalls gewährleistet sein, dass die Fachkompetenz für das tierschutzkonforme Fangen und Töten vorliegt, dass der Fang im Einklang mit ökologischen Parametern liegt, und dass der Fang einen Zweck erfüllt wie eben die Lebensmittelgewinnung.
BIER + eher nein
 
KEINE - eher nein
Der Fang von Fischen zum Verzehr sehen wir (auch als Hobby) nicht als Problem. Was nicht geht: Tiere nur zum Spaß zu fangen, um sie dann wieder ins Wasser zu werfen.
KPÖ ~ eher nein
 
LMP + ja
Unserer Meinung nach könnte das schon auf Basis der bestehenden Rechtslage als Tierquälerei angesehen und verboten sein.

Ist Ihre Partei für die Umsetzung des Qualzuchtverbots auch bei Nutztierrassen? (z.B. extrem schnell wachsende Mashuhnrassen)

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
 
FPÖ ~ eher nein
Der nächste Schritt muss die Evaluierung sein, wie sich die neuen Regelungen für die Qualzucht, die im Juli 2024 beschlossen worden sind, und die wir für unzureichend halten, tatsächlich positiv für den Tierschutz auswirken. Dann sollten weitere Schritte geprüft werden.
NEOS + ja
 
GRÜNE + ja
Qualzucht ist allgemein verboten, auch bei Nutztieren. Selbstverständlich ist dieses Verbot weiterhin gültig und muss auch umgesetzt werden. Dass die neu eingeführten Vollzugsregeln wie die Befassung einer wissenschaftlichen Qualzuchtkommission und die Möglichkeit detaillierterer Vorgaben via Verordnungen nur für Heimtiere gelten, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Qualzuchtverbots bei Nutztieren. Im Tierschutzgesetz genannte Qualzuchtsymptome wie Bewegungsanomalien, oder Körperformen bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind, kommen auch bei Nutztieren leider immer noch vor. Wir kämpfen auch in diesem Bereich für einen besseren Vollzug.
BIER + ja
Zu schnelles Wachstum begünstigt dermatologische-, Herz-Kreislauf Erkrankungen oder führt zu Missbildungen und Schmerzen im Bewegungsapparat, welche das Leben des Tieres stark beeinträchtigten.
KEINE + ja
JA. Tierwohl über Profite. Qualzuchten, ob aus optischen oder profitmaximierenden Gründen, sind jedenfalls abzulehnen und zu verbieten.
KPÖ + ja
Ja, die industrielle Massentierhaltung und die dazugehörigen Zuchtpraktiken sind abzulehnen, da sie massives Tierleid bedeutet.
LMP + ja
 

Ist Ihre Partei für ein ausnahmsloses Exportverbot von Zuchttieren in Drittstaaten?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
 
FPÖ - nein
Tiertransporte kann man für die Zukunft nur reduzieren, wenn der Herdenaufbau auch in Drittstaaten aufgebaut werden kann. Dazu müssen Zuchttiere unter Einhaltung strenger Tierschutzregeln und tierschutzärztlicher Aufsicht und Kontrolle exportiert werden. Grundsätzlich muss gelten: Regelungen bei Schlachttiertransporten auf EU-Ebene adaptieren:
  1. Fleischtransport mit Hausverstand: Fleisch ist nur noch gekühlt oder gefroren zu importieren/exportieren.
  2. Global denken: Stopp von unnötigen Schlachtviehtransporten auf Europas Straßen.
  3. Regionale Verarbeitung statt globalem Tierleid im Interesse der österreichischen Qualitätslandwirtschaft.
NEOS ~ eher ja
Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein EU-Verordnung einfordert, die den Transport bis zum endgültigen Bestimmungsort regelt, fehlen in der Praxis Kontrollen durch europäische Behörden während der Überfahrt per Schiff und in den Drittstaaten. Es bräuchte aus unserer Sicht mehr Kontrollen, um den Tierschutz beim Export in Drittstaaten zu gewährleisten. Jüngstes Negativbeispiel sind die Exporte von trächtigen Kühen nach Algerien. Die Plattform The Marker hatte da fürchterliche Missstände aufgezeigt. Wir haben dazu einen Antrag eingebracht.
GRÜNE + ja
Wir fordern ein umgehendes Moratorium für sämtliche Drittstaatenexporte. Um Umgehungsmöglichkeiten zu reduzieren, sollte dies möglichst auf europäischer Ebene geschehen. Insgesamt wollen wir alle Tiertransporte auf maximal acht Stunden begrenzen, art- und anlassspezifisch kann das auch kürzer sein. Damit fielen die meisten Exportländer automatisch weg. Für Exporte in direkt angrenzende Länder unter Einhaltung der acht Stunden Maximaltransportzeit können wir uns nach einer ausführlichen Prüfung der Einhaltung der europäischen Tierschutzgesetze vorstellen, diese zuzulassen, wenn dies Vorteile für die Tiere bringt (etwa eine kürzere Transportzeit, weil der Partnerbetrieb im Drittstaat näher ist).
BIER + ja
 
KEINE + ja
JA. Wenn keine Überwachung gewährleistet werden kann, soll das österreichische Tiertransportgesetz auch den direkten Export von Zuchttiere in Drittstaaten verbieten.
KPÖ + ja
Ja, Lebendtiertransporte sollten, wenn sie überhaupt durchgeführt werden, so kurz wie möglich gehalten werden.
LMP + eher ja
Grundsätzlich sollte dies wegen der hohen Gefahr von Schwindeleien verboten sein; Ausnahmen sollten nur unter strengen Kontroll-Auflagen aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. Nachzucht alter, robuster Tierrassen) gestattet sein. Der Aufbau einer Herde wäre in diesem Fall dauerhaft nachzuweisen.

Ist Ihre Partei für ein Transportverbot von nicht-entwöhnten Jungtieren?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
 
FPÖ ~ eher nein
Tiertransporte kann man für die Zukunft nur reduzieren, wenn der Herdenaufbau auch in Drittstaaten aufgebaut werden kann. Dazu müssen Zuchttiere unter Einhaltung strenger Tierschutzregeln und tierschutzärztlicher Aufsicht und Kontrolle exportiert werden. Grundsätzlich muss gelten: Regelungen bei Schlachttiertransporten auf EU-Ebene adaptieren: 1) Fleischtransport mit Hausverstand: Fleisch ist nur noch gekühlt oder gefroren zu importieren/exportieren. 2) Global denken: Stopp von unnötigen Schlachtviehtransporten auf Europas Straßen.3) Regionale Verarbeitung statt globalem Tierleid im Interesse der österreichischen Qualitätslandwirtschaft.
NEOS + ja
Nicht abgesetzte Jungtiere sind besonders empfindlich und anfällig für Stress, Krankheiten und Verletzungen während des Transports. Der Transport kann zu schwerem Leiden führen, da die Jungtiere oft nicht ausreichend Nahrung und Fürsorge bekommen, wie es ihre natürlichen Bedürfnisse erfordern würden. Ein Transport sollte daher nur durchgeführt werden, wenn er wirklich unumgänglich ist. Die genaue Altersgrenze sollte tierartspezifisch festgelegt werden und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, um das Wohlbefinden und die Gesundheit der Jungtiere während des Transports zu gewährleisten.
GRÜNE + ja
Wir fordern ein Transportverbot von nicht entwöhnten Jungtieren, inklusive einer klaren Altersgrenze im Gesetz, möglichst auf europäischer Ebene festgelegt. Ausnahmen sollen maximal für kurze direkte Transporte zum Beispiel zur Alm gelten. Ein gesetzliches Verbot sollte möglichst gemeinsam mit Förderungen und marktwirtschaftlichen Anreizen zur Aufzucht der Kälber am Ursprungsbetrieb einhergehen, ist davon aber nicht abhängig zu machen. Eine wichtige Maßnahme, um Kälbertransporte deutlich zu reduzieren, ist die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie, für die wir Grüne weiterhin kämpfen.
BIER + ja
 
KEINE + ja
JA. Wir sehen Tiere als emotions- und leidensfähige Lebewesen und sind deswegen gegen jegliche Praktiken, die Tieren unnötiges Leid zufügen.
KPÖ + ja
 
LMP + ja
Diese Transporte sind in unseren Augen ein extremes Unrecht, absolut unmoralisch.

Ist Ihre Partei für ein Verbot der Haltung von Mastrindern auf Vollspaltenboden und stattdessen eine verpflichtende Stroheinstreu und mindestens doppelt so viel Platz?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
 
FPÖ ~ eher ja
Für die Errichtung neuer Stallungen ist ein solches Verbot denkbar. Mit entsprechenden Übergangszeiten und Förderungen für bestehende Stallungen und damit dem Erhalt der heimischen klein- und mittelständischen Landwirtschaft.
NEOS + ja
Wir unterstützen die Bestrebung, im Sinne einer artgerechten Tierhaltung, Haltung auf Vollspaltenböden so bald wie möglich zu beenden, dies sollte auch EU-weit angestrebt werden. Allerdings muss auch darauf geachtet werden, dass Landwirtinnen und Landwirte bei Umstellung und Umbau unterstützt werden, sonst führen höhere Tierschutzvorgaben zu weniger und teurerer Produktion, vermehrten Importen aus Drittstaaten und so zu einer Auslagerung von Tierleid statt einer Verbesserung der Zustände. Es ist ebenfalls wichtig, Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären und Verständnis dafür zu schaffen, dass höhere Tierschutzstandards beim Fleisch einen fairen Preis erfordern, der niemals so billig sein kann wie bei Produkten aus der Massentierhaltung.
GRÜNE + ja
Wir fordern ein Vollspaltenbuchtenverbot für Rinder und Schweine. Auch für Rinder wollen wir einen mit Stroh eingestreuten Liegebereich und Auslauf. Eine bessere gesetzliche Regelung sollte möglichst gemeinsam mit Förderungen, Anreizen und Transparenz wie z.B. einer Herkunfts- und Haltungskennzeichnung einhergehen, ist davon aber nicht abhängig zu machen.
BIER + ja
Spaltenböden gehören verboten. Die Tiere benötigen einen sauberen Schlafplatz, Einstreu und mehr Platz für Bewegung und Ausweichmöglichkeiten.
KEINE + ja
JA. Vollspaltböden oder Haltungen ohne Auslauf sind endlich sofort zu verbieten! Das Wohl der Tiere darf nicht weiter für Profit geopfert werden, nur damit weiterhin ungesunde Lebensmittel produziert werden.
KPÖ + ja
Ebenso wie Schweine leiden auch Rinder unter dem Vollspaltenboden. Diese Haltung ist nicht mit Tierwohl kompatibel und gehört verboten.
LMP + ja
 

Ist Ihre Partei für ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung mit verpflichtender Stroheinstreu in einem Liegebereich, der allen Schweinen gleichzeitig Platz bietet?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
 
FPÖ ~ eher ja
Für die Errichtung neuer Stallungen ist ein solches Verbot denkbar. Mit entsprechenden Übergangszeiten und Förderungen für bestehende Stallungen und damit dem Erhalt der heimischen klein- und mittelständischen Landwirtschaft.
NEOS + ja
Wir unterstützen die Bemühungen, im Sinne einer artgerechten Tierhaltung, die Nutzung von Vollspaltenböden so schnell wie möglich zu beenden. Dieses Ziel sollte auch auf EU-Ebene verfolgt werden. Dabei ist es jedoch wichtig, dass Landwirt_innen bei der Umstellung und dem Umbau unterstützt werden. Andernfalls könnten höhere Tierschutzstandards zu einer geringeren und teureren Produktion, vermehrten Importen aus Drittstaaten und somit zu einer Auslagerung von Tierleid führen, anstatt die Zustände zu verbessern. Es ist ebenso wichtig, Konsument_innen aufzuklären und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass höhere Tierschutzstandards bei Fleisch auch einen fairen Preis erfordern, der niemals so niedrig sein kann wie bei Produkten aus der Massentierhaltung.
GRÜNE + ja
Wir fordern einen mit Stroh eingestreuten Liegebereich für alle Schweine und Auslauf für alle Schweine. Eine bessere gesetzliche Regelung sollte möglichst gemeinsam mit Förderungen, Anreizen und Transparenz wie z.B. einer Herkunfts- und Haltungskennzeichnung einhergehen, ist davon aber nicht abhängig zu machen.
BIER + ja
Auch hier muss es eine Regelung geben, die den Platz und die Anzahl der Tiere festlegen um genügend Raum für jedes Tier zu bieten. Wir wollen so schnell wie möglich das nächste Land mit einem Verbot von Vollspaltenböden werden und für bessere Lebensbedingungen für Schweine und andere Nutztiere sorgen.
KEINE + ja
Ja und zwar sofort.
KPÖ + ja
 
LMP + ja
… und zwar nicht erst am St.Nimmerleinstag, sondern zeitnah!

Stimmt Ihre Partei der Hintergrundanalyse zu und ist Ihre Partei für Förderungen mit Bundesmiteln, um den Herdenschutz flächendeckend in Österreich sicherzustellen?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ ~ eher ja
 
FPÖ - nein
Bei Gefährdung von Tier und Mensch muss eine jagdliche Entnahmemöglichkeit für Wölfe der Rechtsstandard sein. Ergänzende Maßnahmen des Herdenschutzes sind im Sinne des dem Erhalt der heimischen klein- und mittelständischen Landwirtschaft und vor allem der Almwirtschaft zu organisieren und zu fördern.
NEOS + ja
Wir setzen auf einen sachlichen, evidenzbasierten Umgang mit dem Wolf. Dieser ist weder eine wilde, mordende Bestie die flächendeckend ausgerottet gehört, noch ein Kuscheltier, welches in jeder österreichischen (Kultur-)Landschaft realistischerweise Platz haben wird. Grundsätzlich fordern wir ein praxistaugliches, nachhaltiges und evidenzbasiertes Wolfsmanagement, welches Vorgaben der EU FFH-Richtlinie, Aspekte des Natur- und Tierschutzes sowie der landwirtschaftlichen Praxis gleichermaßen berücksichtigt und auf Erfahrungen der Nachbarstaaten zurückgreift. Es braucht aber auch klare Entschädigungsmodelle für Landwirt:innen, die etwaige Schäden unbürokratisch und transparent ersetzen, sowie klare Vorgaben wann und wie (Problem-)Wölfe – in Übereinstimmung mit EU FFH-Richtline – entnommen werden sollen.
GRÜNE + ja
Die Faune-Flora-Habitat-Richtlinie der EU gibt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch für geschützte Arten eine Entnahme zu ermöglichen. Wir sehen jedoch die Voraussetzungen als nicht erfüllt an, da gelindere Mittel wie standortangepasster Herdenschutz in Österreich nie flächendeckend umgesetzt wurden. Mittlerweile gibt es Förderungen für Behirtung und Herdenschutzhunde in den Agrarförderungen, Förderungen für Zäune seitens der Bundesländer und erstmals eine Rechtsgrundlage mit Mindestanforderungen für den Einsatz von zertifizierten Herdenschutzhunden. Die Förderungen müssen jedoch noch aufgestockt werden um alle Kosten zu decken, und es gibt großen Aufholbedarf in der Beratung und Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern beim Einstieg in den Herdenschutz.
BIER + eher ja
 
KEINE + ja
JA, weil es eben möglich ist, Herden zu schützen, ohne dafür geschützte Tiere zu töten. Es ist inakzeptabel, dass wir gegen Tierschutzgesetzte aus Profitgründen verstoßen.
KPÖ + ja
Das Abschießen von Wölfen streut den Bäuerinnen ohnehin nur Sand in die Augen und befriedigt maximal die Tötungslust der Jäger. Für jeden abgeschossenen Wolf kommt mindestens ein neuer nach. Nachhaltiger wäre es, die Bäuer:innen über Herdenschutzmaßnahmen zu informieren und sie bei der Umsetzung finanziell zu unterstützen.
LMP + ja
 

Ist Ihre Partei dafür, im Tierversuchsgesetz festzulegen, dass ein Tierversuch nur dann genehmigt werden darf, wenn durch ein wissenschaftliches Gutachten nachgewiesen wird, dass es keine tierfreie Alternative zu dem Versuch gibt?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
 
FPÖ + ja
Eine Reduktion der Tierversuche ist im Sinne des Tierschutzes unbedingt anzustreben. Der immer noch nicht aufgeklärte Ausbruch der Corona-Pandemie, aber auch anderer Seuchen, wo mutmaßlich Versuchstiere in der Kausalkette involviert sind, sollte uns eine Warnung sein.
NEOS + ja
Tierversuche sollten generell nicht mehr notwendig sein und sind nicht zeitgemäß. Es gibt mittlerweile verschiedene Alternativmethoden wie Zellkulturen, dreidimensionale Gewebemodelle, oder Simulationen wie Attrappen und Virtual Reality Darstellungen der tierischen und menschlichen Anatomie, die stattdessen genutzt werden können.
GRÜNE + ja
Wir setzen uns für die stärkere Förderung von Alternativmethoden und langfristige Abschaffung von Tierversuchen ein. In diesem Sinne befürworten wir grundsätzlich eine gesetzlich festgelegte Nachweispflicht des Fehlens einer geeigneten tierfreien Alternative, etwa mit einem wissenschaftlichen Gutachten.
BIER + eher ja
 
KEINE + ja
Ganz klar sind Tierversuche in der Humanmedizin, zu denen es eine gesicherte Alternative gibt, unnötig und abzulehnen. Tierversuche für Kosmetik u.Ä. sind grundsätzlich zu untersagen.
KPÖ + ja
Ja, denn es gibt mittlerweile gute Alternativen zu Tierversuchen. Hierbei ist es sogar möglich Medikamente direkt auf die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Individuen zu testen. Würde man diese neuen Technologien einsetzen, wäre das einerseits positiv für die Tiere, andererseits erlaubt es aber auch eine effektivere Forschung, da Ergebnisse von Versuchen an Tieren ohnehin nur eingeschränkt auf den Menschen übertragbar sind.
LMP + ja
Dass Tierversuche jedenfalls nur als ultima ratio genehmigt werden, ist eigentlich geltendes Recht.

Sind Sie für eine ausführliche und im Sinne des Tierschutzes zielführende Information der Tierschutzombudspersonen zu allen Kontrollen der für Tierversuche zuständigen Behörden bei allen Züchtern, Lieferanten und Verwendern von Tieren, einschließlich ihrer Einrichtungen, wie dies laut § 35 (1) TVG vorgesehen ist?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ ~ eher nein
 
FPÖ + ja
Eine strenge Kontrolle der Tierversuche ist im Sinne des Tierschutzes unbedingt anzustreben. Der immer noch nicht aufgeklärte Ausbruch der Corona-Pandemie, aber auch anderer Seuchen, wo mutmaßlich Versuchstiere in der Kausalkette involviert sind, sollte uns eine Warnung sein.
NEOS ~ eher ja
 
GRÜNE + ja
Die Mitwirkungsrechte der Tierschutzombudspersonen müssen in allen Bereichen des Tierschutzes gegeben sein, das gilt auch für Tierversuche. Jedenfalls ist die Informationspflicht der Behörden an die Tierschutzombudspersonen ausführlich zu erfüllen. Wir plädieren außerdem für eine Parteistellung für Tierschutzombudspersonen in Verfahren nach dem Tierversuchsrecht, um die Rechte der Tiere angemessen vertreten zu können.
BIER + ja
 
KEINE + ja
JA. Wir sind nicht nur für mehr Information, sondern vor allem für die Ausweitung der Kontrollen. Jeder Betrieb, der Tiere hält, muss mindestens einmal pro Jahr unangekündigt kontrolliert werden. Die Vergangenheit hat klar gezeigt, dass es ohne Kontrollen nicht geht.
KPÖ + ja
 
LMP + ja
Auch hier sollte es bei der Verfolgung von Verstößen eine Parteistellung von Tierschutzorganisationen, die in diesem Bereich tätig sind, geben.

Ist Ihre Partei für ein einheitliches Bundesjagdgesetz auf Basis von Ökologie und Tierschutz?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ ~ eher nein
Laut Tierschutzgesetz sind die Länder verpflichtet, Anliegen des Tierschutzes zu fördern. Da Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, ist dieses Ziel insgesamt zu berücksichtigen.
FPÖ - nein
Die einzelnen Landesjagdgesetze und ihre Vorgaben reichen aus und nehmen auf die geografischen und land- und forstwirtschaftlichen Gegebenheiten Rücksicht.
NEOS + ja
 
GRÜNE + ja
Wir befürworten ein bundesweit gültiges, einheitliches Jagdgesetz, das sich klar an Ökologie und Tierschutz orientiert. Insbesondere sollen Jagdmethoden, die Tiere unnötigem Stress oder Leid aussetzen, verboten werden. Außerdem ist die Jagd – ebenso wie damit zusammenhängende Tätigkeiten wie die Wildtierfütterung – an der ökologischen Tragfähigkeit auszurichten.
BIER + ja
Schonzeiten sollten wieder genau eingehalten und reguliert werden. Die Bierpartei ist für eine Vereinheitlichung von Regelungen auf Bundesebene, wo es Sinn ergibt, so auch im Jagdgesetz.
KEINE + ja
Wir stehen grundsätzlich für eine fakten- und evidenzbasierte Politik und für ein bundeseinheitliches Jagdgesetz, das mit Expert:innen erarbeitet wird.
KPÖ + ja
Absolut sinnvoll und notwendig
LMP + ja
 

Ist Ihre Partei für ein Verbot von Bau-, Fallen- und Gatterjagd sowie ein Verbot des Abschusses von Katzen und Hunden durch Jäger:innen?

ÖVP ? unbekannt
hat nicht geantwortet
SPÖ + ja
Die SPÖ spricht sich klar gegen die Gatterjagd sowie gegen den Abschuss von Hunden und Katzen durch Jäger aus.
FPÖ ~ eher nein
Die Jagd geht mit Rechten und Pflichten einher, im Rahmen derer der Wildbestand zu erhalten ist. Der Abschuss von nicht-wilden Katzen und Hunden ist bereits im Strafrecht abgebildet.
NEOS + ja
Wir sind gegen jede Art von Trophäenjagd, die – in Klein- und Kleinstgattern – weder zeitgemäß ist, noch das Wohl der Tiere im Blickfeld hat. Auch die Zucht für die Gatterjagd ist abzulehnen, da die Tiere mangels Ausweichmöglichkeiten keinen anderen Zweck haben, als erlegt zu werden.
GRÜNE + ja
Bau-, Fallen- und Gatterjagd ebenso wie der Abschuss von Hunden und Katzen entsprechen nicht unseren Ansprüchen an eine tierschutzgerechte Jagd. Wir lehnen diese daher ab.
BIER + ja
Diese Jagdarten sind sehr veraltet und schaden mehr, als dass sie einen Nutzen darstellen. Auch der Abschuss von Katzen und Hunden muss verboten sein. Momentan dürfen Jäger:innen nur den Abschuss geben,wenn sie Katzen mehr als 300m von bewohnten Häusern antreffen und Hunde direkt beim Wildern erwischen. Leider wird dies nicht immer eingehalten.
KEINE + ja
Ja. Wir sind sowohl für ein Verbot der Fallen- und Gatterjagd, sowie für ein Abschussverbot von Haustieren.
KPÖ + ja
 
LMP + ja
 

Pressebilder (Copyright: VGT.at)

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