Verein gegen Tierfabriken
Verein gegen Tierfabriken
Leobendorf, 09.06.2020
Flugshow mit Greifvögeln erneut im Feuer der Kritik
Es ist nicht das erste Mal, dass die Greifvogelschau auf der Burg Kreuzenstein im Kreuzfeuer der Kritik steht. Alle Jahre wieder muss Tierleid aufgezeigt werden, wird den Behörden Meldung erstattet. Doch wo bleiben die Verbesserungen?
Bei einem Lokalaugenschein wurden erneut mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen dokumentiert.
Vögel werden entgegen dem Leitfaden des Tierschutzministeriums bei Flugshows eingesetzt1
Der Leitfaden zur Beurteilung von Greifvogelflugvorführungen regelt, welche Vogelarten in Flugshows geflogen werden sollen und welche nicht. Eulen, Milane, Geier oder Rabenvögel sollen nicht als Beizvögel verwendet und demnach auch nicht angebunden werden. Das Festhalten auf der Faust gilt aber bereits als Anbindung. Diese Vogelarten sollten in der Weise also nicht geflogen werden!
Leben hinter Gittern – in diesen trostlosen Volieren verbringen die Vögel ihr ganzes Leben. Die Nähe zu den Besucher:innen stresst die Tiere zusätzlich!
Eingesperrt auf einigen wenigen Quadratmetern, mit Fesseln an den Beinen. Sieht so das Leben aus, das wir uns für seltene Wildtiere wünschen?
Ein Uhu wurde – entgegen der Empfehlungen im Leitfaden zur Beurteilung von Greifvogelflugvorführungen - bei der Flugshow eingesetzt. Danach diente er als Foto-Motiv. Unnötiger Stress für das dunkelaktive Tier!
Eulen bei Flugshows
Typisch dunkelaktive Eulen, zu denen auch der Uhu zählt, sollen nicht tagsüber geflogen werden. Das merkt der Leitfaden zur Beurteilung von Greifvogelflugvorführungen, der vom Tierschutz-Ministerium herausgegeben wurde, ganz explizit an. Diese Tiere sind untertags überfordert, weil ihr Körper und ihre Sinne auf das Nachtleben ausgerichtet sind. In der Greifvogelshow wurde dem Publikum erzählt, dass es dem Uhu nichts ausmache, bei Tag zu fliegen, denn bei Nahrungsmangel mache er das in der Natur auch. Aber das sind Ausnahmesituationen, in die das Tier nicht gebracht werden sollte! Ihr natürlicher Rhythmus wird durch die dauernden Besucher_innengruppen und durch die häufigen Flugshows empfindlich gestört.
Verhauben von Falken
Immer und immer wieder weisen Tierschützer_innen darauf hin, dass Falken unter dem Einsatz der sogenannten „Falkenhaube“ leiden. Ihr wichtigster Sinn, der Sehsinn, aber auch der Hörsinn, wird damit ausgeschalte respektive stark eingeschränkt. In der Greifvogelschau auf der Adlerwarte Kreuzenstein wird der Sakerfalke verhaubt, obwohl der Leitfaden zur Beurteilung von Greifvogelflugvorführungen eindeutig festhält, dass solche Hauben im Rahmen von Flugvorführungen NICHT zum Einsatz kommen sollen.
Das Verhauben ist im Rahmen von Beizjagden erlaubt, soll aber nicht bei Flugshows angewandt werden. Der Amtstierarzt wurde vom VGT über dieses Vorgehen informiert.
Aus Sensations-Gründen werden die Greifvögel sehr knapp über den Köpfen der Zuschauer_innen geflogen. Für das Publikum ist das zwar aufregend, aber es ist gefährlich und bedeutet Stress für die Tiere. Wer den Kopf nicht einzieht, riskiert eine Kollision!
Dass Greifvögel in Kreuzenstein während der Flugshow auch überfordert werden, merkt man daran, dass es immer wieder zu Unfällen kommt. So ist es im November während nur einer Show gleich zu drei! Kollisionen mit Tieren gekommen. Der Riesenseeadler krachte gegen einen Zaun, zwei Milane stießen in der Luft zusammen, und ein Geier verfehlte die Plattform und krachte in einen Holzpflock.
Heidi Lacroix vom VGT zeigt sich schockiert: "Der VGT hat in den letzten Monaten einen Schwerpunkt Greifvogelshows gestartet, und Haltungen als auch Vorführungen dokumentiert. Bei sämtlichen besuchten Institutionen wurden Gesetzesübertritte und eine allgemein tierschutzfeindliche Haltung der Tiere dokumentiert. Es kann nicht sein, dass im 21.Jahrhundert nach wie vor Wildtiere auf eine Art und Weise zur Schau gestellt werden, die den Tieren schadet. Wildvögel sind faszinierend – man beobachtet sie am besten in der Freiheit."
Der VGT plädiert dafür, dass die im Leitfaden erstellten Interpretationen, für die Expert_innen zu Rate gezogen wurden, auf gesetzliche Ebene übernommen werden, damit die Grundlage für eine tierschutzgerechtere Behandlung der Vögel während Greifvogelflugvorführungen geschaffen werden kann.