Verein gegen Tierfabriken
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Die Supermarktkette SPAR versucht mit einer Mega-Klage die Kritik des VGT am Umgang mit Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung mundtot zu machen.
SLAPPs sind leider weltweit gang und gäbe. Ja, sogar die USA und die EU haben das Problem erkannt und beginnen, Gesetze zu schaffen, um SLAPPs zu verhindern. SLAPP bedeutet Strategic Lawsuit Against Public Participation und ist eine Klage meist eines Konzerns oder auch einer politischen Partei gegen Kritiker:innen. Der Sinn der Klage ist, die Kritiker:innen mit hohen Kosten zu bedrohen und sie zu stressen und zu beschäftigen, sodass sie weder Zeit noch Nerven haben, weiterhin ihre Kritik zu äußern. Ein sehr undemokratisches Vorgehen.
Im Rahmen der Kampagne des VGT gegen den Schweine-Vollspaltenboden hat der VGT auch alle Supermärkte kritisiert. Immerhin wird dort ja genau jenes Schweinefleisch und oft noch in Billigaktionen verkauft, das aus dieser Tierqualhaltung stammt. Ein Ende müsste daher von einer Branchenlösung begleitet werden, der entsprechend alle Supermärkte nach gewisser Zeit aus dem Verkauf von Vollspaltenbodenschweinefleisch aussteigen. Die Supermärkte, darunter insbesondere SPAR, wurden also vom VGT dafür kritisiert, dass sie durch den Billigverkauf dieses Fleisches zum Schweineleid beitragen. Dafür verwendete der VGT auch das SPAR-Logo in einer persiflierten Form mit Blutstropfen und dem Spruch „SPARt Euch das Schweineleid“.
Dagegen klagte SPAR im Juli 2022 und wollte ein Gerichtsurteil erreichen, dass der VGT diese Proteste grundsätzlich unterlassen muss, wobei Prozesskosten in der Größenordnung von € 100.000 drohen. Die Klage umfasste die Behauptung, man dürfe SPAR nicht für das Schweineleid auf Vollspaltenboden verantwortlich machen, der VGT dürfe das Logo nicht verwenden und der VGT sei nach dem Verbot unlauteren Wettbewerbs als wirtschaftlicher Konkurrent zu sehen, weil die Kritik an SPAR gleichzeitig implizit einer Bewerbung anderer Supermärkte gleichkäme.
SPAR forderte zunächst eine sogenannte Einstweilige Verfügung vom Gericht, die dem VGT bis zum Letzturteil verbieten solle, SPAR zu kritisieren. Das Handelsgericht Wien und das Wiener Oberlandesgericht gaben SPAR recht. 1 ½ Jahre lang wurde dadurch dem VGT verboten, SPAR in irgendeinen Zusammenhang mit Schweineleid zu bringen, und das, obwohl SPAR der größte Verkäufer Österreichs von Vollspaltenboden-Schweinefleisch ist. Das Urteil wurde u.a. damit begründet, dass SPAR gar keine Schweine halte und daher nicht für Schweineleid verantwortlich sein könne. Aber das ist ja absurd. Die Politik ist dann nicht verantwortlich, weil sie keine Schweine hält, aber das Leid erlaubt. Die Konsument:innen sind nicht verantwortlich, weil sie keine Schweine halten, aber das Fleisch kaufen und der Handel ist nicht verantwortlich, weil er keine Schweine hält, aber das Leidfleisch anbietet. Wer ist dann verantwortlich? Die Landwirt:innen, die zwar Schweine halten, sagen aber, sie richten sich nach dem Gesetz der Politik und liefern das, was der Handel von ihnen verlangt. Dann ist niemand mehr verantwortlich.
Die Berufung des VGT zum Obersten Gerichtshof (OGH) war dann endlich erfolgreich. Dem VGT wurde wieder erlaubt, SPAR zu kritisieren. Wie gesagt, bis dahin ging es nur darum, was der VGT darf, bis das Letzturteil der Klage gefällt ist. Die Kosten für den VGT waren dennoch bereits immens. Um das Ganze zu beenden, bot der VGT SPAR einen außergerichtlichen Vergleich an. SPAR sollte die Klage zurückziehen und die eigenen Kosten begleichen, dafür würde der VGT auf die Verwendung des persiflierten SPAR-Logos verzichten, die ihm der OGH allerdings explizit erlaubt hatte. Doch SPAR ging nicht nur nicht auf den Vergleich ein, sondern erweiterte sogar das Klagsbegehren und damit das Kostenrisiko. Kritischen Anfragen aus der Bevölkerung antwortete SPAR, dass das Wiener Oberlandesgericht im Sinne von SPAR geurteilt habe, ohne zu sagen, dass dieses Urteil vom Obersten Gerichtshof längst wieder aufgehoben und revidiert worden ist!
Der Prozess läuft bereits seit über 3 Jahren und akkumuliert ständig weitere Kosten. SPAR hat z.B. den Geschäftsführer der Schweinebörse als Zeugen geladen, der gemäß seiner Geschäftspraxis natürlich behauptet hat, dass Stroh überhaupt nicht gut für Schweine wäre und der Vollspaltenboden kein Tierleid bedeute. Mittlerweile ist die Argumentationslinie von SPAR also bereits, dass der Vollspaltenboden gar keine Tierquälerei wäre und der VGT deshalb SPAR nicht kritisieren dürfe. Ein unfassbar undemokratisches Begehren. Der VGT ist jetzt natürlich gezwungen, seinerseits eine Anzahl von Zeug:innen zu nennen, die das Schweineleid auf Vollspaltenboden bestätigen. Ein Ende des Prozesses ist nicht abzusehen, die Kosten steigen und steigen. SPAR beharrt weiterhin auf der Strategie, den VGT mit hohen Kosten zu bedrohen und mit einem Mega-Prozess einzuschüchtern, um die Tierschutzkritik abzuwürgen. Das darf keinen Erfolg haben!
Bisher war vor allem die Chefetage von SPAR und der Geschäftsführer von der Schweinebörse für SPAR im Zeugenstand. Für den VGT haben der Obmann, ein Kampagnenleiter und der ehemalige Geschäftsführer von der Gesellschaft !ZukunftTierwohl! ausgesagt.
Der VGT hat SPAR wegen seiner Position zum Schweine-Vollspaltenboden kritisiert, insbesondere dafür, dass SPAR dieses Fleisch verbilligt anbietet und keine Anstalten macht, damit aufzuhören.
Der VGT soll seine Kritik an SPAR und die Verwendung des persiflierten Logos von SPAR ("SPARt euch das") unterlassen.
In der ursprünglichen Einstweiligen Verfügung wurde festgestellt, dass der VGT bis zum Letzturteil SPAR nicht mit Schweineleid in Verbindung bringen darf, u.a. deswegen, weil SPAR gar keine Schweine hält. Diese Einstweilige Verfügung galt 1,5 Jahre, wurde dann aber vom Obersten Gerichtshof weitgehend aufgehoben.
Die EV besagt, dass der VGT das persiflierte Logo von SPAR benutzen, weiterhin demonstrieren und SPAR mit Schweineleid in Verbindung bringen darf.
Weil SPAR Vollspaltenboden-Schweinefleisch noch dazu verbilligt anbietet und keine Anstalten macht, damit aufzuhören. SPAR ist der größte Verkäufer Österreichs von diesem Fleisch.
Ja.
Der VGT hat ein weitreichendes Vergleichsangebot gemacht (inklusive Nichtverwendung des persiflierten Logos, obwohl der Oberste Gerichtshof diese Verwendung explizit erlaubt hatte), doch SPAR hat das Angebot abgelehnt. Von SPAR gab es kein ernsthaftes Angebot.
Die Klage wurde im Juli 2022 eingebracht und es ist kein Ende absehbar.
Bisher sind bereits Kosten von ca. € 10.000 entstanden. Aber die endgültigen Kosten können leicht € 100.000 erreichen.
Dass der VGT seine Kritik an SPAR einstellt.
SLAPP = Strategic Lawsuit Against Public Participation. Das ist eine Zivilklage eines großen Konzerns oder einer politischen Partei, um Kritik mundtot zu machen.
Die SPAR-Klage ist ein klassischer SLAPP. Es geht um Kritik einer kleinen NGO an einem riesigen multinational Konzern und darum, jegliche Form von Kritik (SPAR mit Schweineleid in Verbindung zu bringen) zu beenden.
SPAR hat die Klage erweitert und will tatsächlich dem VGT maximal schaden. Dazu will SPAR "beweisen", dass Stroh für Schweine gar nicht gut ist und der Vollspaltenboden für die Tiere eh nicht wirklich ein Problem.
Wenn es tatsächlich verboten wird, einem Supermarkt die Bedingungen der Herstellung seiner Produkte kritisch vorzuhalten, dann werden die Konsument:innen völlig im Dunkeln gehalten. Wenn SPAR zudem erreicht, dass die Schweinehaltung auf Vollspaltenboden nicht mehr als Tierquälerei bezeichnet werden darf, dann ist Tierschutzarbeit extrem eingeschränkt.
Der Handel spielt eine wesentliche Rolle bei der Frage, auf welche Weise die Tiere gehalten werden, deren Fleisch, Eier oder Milch verkauft werden. Ohne Kritik an den Produktionsbedingungen, ist Aufklärungsarbeit für Konsument:innen und Konsumentenschutz nicht möglich. Abgesehen davon kann der Handel zentral darauf einwirken, wie die Tiere gehalten werden.
SPAR hat keine relevanten Vergleichsangebote gestellt.
Dann wäre keine Kritik an den Herstellungsbedingungen von Produkten, die im Supermarkt verkauft werden, mehr möglich.
Dann ist die Tierschutzarbeit wie bisher weiterhin möglich.
Am besten spenden, um die Kostendrohung zu entschärfen. Natürlich ist es auch wichtig, Informationen über den Prozess auf sozialen Medien und in Leserbriefen zu verbreiten und bei SPAR anzufragen, wieso sie gegen Tierschutzarbeit vorgehen.
SPAR ist der größte Verkäufer von Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung in Österreich. Deshalb war er vorrangig aber nicht ausschließlich Ziel der VGT-Kritik. SPAR hat als einziger Supermarkt sofort den VGT geklagt. Die anderen Supermärkte sind in konstruktiver Kommunikation mit dem VGT.