Wien, 01.10.2026
Jahr 2026 neigt sich dem Ende zu: laut Tierschutzgesetz MUSS 2027 ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung festgelegt werden!
Eigentlich war 2022 alles klar: der Vollspaltenboden bekam in allen seinen Formen, ob „strukturiert“ oder „unstrukturiert“, ein Ablaufdatum, wenn auch ein spätes. Der „strukturierte“ Vollspaltenboden, von der Regierung euphemistisch „Gruppenhaltung Neu“ genannt, hätte z.B. spätestens 23 Jahre nach Errichtung wieder ausgebaut werden müssen. Doch am 1. Juni 2025 hob die neue Bundesregierung diese Bestimmungen wieder auf. Geblieben vom Gesetz aus dem Jahr 2025 ist aber erstens das Projekt IBeSt+, bei dem 29 Strohschwein-Betriebe bis Ende 2026 bzgl. Tierwohl untersucht werden und zweitens die Bestimmung, dass auf Basis der Ergebnisse dieses Projekts ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung festgelegt werden MUSS.
Kein Wenn und Aber, ein Muss. § 44 (32) des Tierschutzgesetzes legt wörtlich fest: „Die Ergebnisse des [bis Ende 2026 laufenden Strohschweine-] Projekts und das Gutachten der Fachstelle sind als Grundlage für einen neuen rechtlichen Mindeststandard gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 heranzuziehen.“
Deshalb hat der VGT heute die Regierung und insbesondere Minister Totschnig wieder an ihre Verantwortung erinnert. Ein Demozug um das Landwirtschaftsministerium unter dem Motto „Nicht vergessen: Schweine brauchen Stroh“ brachte viele Mitarbeiter:innen von Totschnig dazu, aus dem Fenster zu sehen. Dem Vernehmen nach liegen die Ergebnisse des Strohschweine-Projekts im November vor. Ab da muss die Diskussion um den neuen Mindeststandard für Schweine, mit Stroh statt Betonspalten, beginnen.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Wir haben im Jahr 2022 an der Formulierung der Reform des Tierschutzgesetzes in erster Reihe mitgearbeitet. Die Feststellung, dass ab 2027 ein neuer Mindeststandard festgelegt werden muss, war uns sehr wichtig. Diese Norm steht immer noch unverändert im Gesetz. Die Ergebnisse des Strohschweine-Projekts sind für einen neuen Mindeststandard heranzuziehen. Da steht nicht, diese Ergebnisse können herangezogen werden, oder wenn die Regierung Lust dazu hat. Wir alle müssen uns an Gesetze halten, so auch die Regierung. Ein neuer Mindeststandard muss her, der diese unselige Neuversion des Vollspaltenbodens, den sich die Schweineindustrie erdacht hat, ablöst. Da können Bauernbund und "Schweinehaltung Österreich" sagen, was sie wollen: das Gesetz verpflichtet zu einem neuen Mindeststandard. Die Diskussion über den Vollspaltenboden ist nicht abgeschlossen, im Gegenteil, jetzt wird sie neu eröffnet!“
Pressefotos (Copyright: VGT.at)