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Aktuelle UNESCO-Stellungnahme: ob OÖ-Singvogelfang Kulturerbe bleibt, ist offen

Wien/OÖ, 21.10.2026

Festgestellt wird, „dass es sich um eine gesellschaftlich umstrittene Praxis handelt – insbesondere hinsichtlich der Einschätzung von Ausmaß und Zumutbarkeit des den Vögeln zugefügten Leids“

Im Jahr 2010 nahm die Österreich-Kommission der UNESCO den Singvogelfang, der immer noch im oberösterr. Salzkammergut praktiziert wird, in die Liste des immateriellen Kulturerbes auf. Diese Ausweisung wird z.B. von den Österreichischen Bundesforsten, denen der Wald gehört, in dem der Singvogelfang betrieben wird, als Ausrede verwendet, den Singvogelfang kostenlos zu dulden, obwohl 75 % der Bevölkerung im Land diese Praxis ablehnen. Auf Anregung von Tierschutzorganisationen hat die UNESCO nun die Frage überdacht, ob der Singvogelfang weiterhin Kulturerbe bleiben kann, da er doch umstritten ist und aus Tierschutzsicht eine Tierquälerei darstellt. Die UNESCO hat nun festgestellt, dass im Fachbeirat dazu unterschiedliche Auffassungen existieren. Sie schiebt deshalb eine Entscheidung über die Aberkennung des Kulturerbestatus für den Singvogelfang weiter hinaus: „Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der laufenden gesellschaftlichen Debatten und Entwicklungen zum Thema Tierwohl werden das Monitoring des Salzkammergut-Vogelfangs und die Dokumentation der Kontroversen im Verzeichnis bis auf Weiteres fortgesetzt, ohne derzeit eine Empfehlung zur Streichung aus dem Verzeichnis auszusprechen“.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Tatsächlich steht ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu den vom Landesverwaltungsgericht ausgesprochenen Aufhebungen von 30 Bescheiden zum Singvogelfang noch aus. Und dazu werden momentan 52 weitere Beschwerden des VGT gegen neue Bescheide zum Singvogelfang vom Landesverwaltungsgericht gerade behandelt. Darüber hinaus wird der VGT die von der OÖ Landesregierung erweiterte Artenschutzverordnung, die die Gerichtsurteile zu unterlaufen versucht und erlauben will, was das Tierschutzgesetz verbietet, dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorlegen. Beim Singvogelfang ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Die Österreich-Kommission der UNESCO wird sich hoffentlich diese Entwicklungen genau ansehen und dann zu jenem Beschluss finden, der der heutigen Auffassung zu Tierschutz entspricht: das Fangen wildlebender Vögel als Tradition und Belustigung hat in Österreich, einem Land mit Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung, keinen Platz!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

Mehr Infos unter vgt.at/singvogelfang

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