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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.09.2020)

Südburgenland, am 07.09.2020

Burgenland: VGT-Anzeige gegen Fasanhaltung zur Jagd bei Mensdorff-Pouilly

Das Jagdgesetz verbietet das Aussetzen von Fasanen zur Jagd, aber Mensdorff-Pouilly hält Fasane in seiner Österreichischen Jagdvoliere, noch dazu mit teilweise kupierten Schnäbeln

Seit dem 22. April 2020 ist das Aussetzen von Fasanen, Enten und Rebhühnern zur Jagd im Burgenland von einer Bewilligung der Landesregierung abhängig und damit in Essenz verboten. Mensdorff-Pouillys Jagdrevier im Südburgenland war ein Zentrum der Jagd auf ausgesetzte Vögel aus Massentierhaltung, ob Fasan, Rebhuhn oder Ente. Heuer erstmals liegen die beiden Kunstteiche, die sonst immer zur Entenjagd gedient haben, verwaist da. Teilweise wurde sogar der Umgebungszaun entfernt. Doch dem VGT wurden Fotos aus der großen Fasanvoliere von Mensdorff-Pouilly zugespielt, die im österreichischen Teil seines Jagdreviers liegt. Und dort tummeln sich wie eh und je Fasane aus Massentierhaltung, fertig zum Aussetzen. Abgesehen davon haben sie zumindest teilweise kupierte Schnäbel, wie die Fotos beweisen. Zwar ist die Haltung von Fasanen an sich nicht verboten, allerdings sind bisher immer die Fasane über die Jagdsaison hinweg sukzessive ausgesetzt worden und bis Ende Jänner völlig verschwunden. Daher hat der VGT nun Anzeige erstattet und bietet der Behörde an, die Fasane in Pflege zu übernehmen, wenn sie beschlagnahmt werden. Seit 2005 ist es auch verboten, Fasanen die Schnäbel zu kupieren.

Sollte Mensdorff-Pouilly behaupten, er würde die Fasane aus Österreich auf seinem ungarischen Jagdrevier aussetzen, würde er dafür eine Bewilligung für einen internationalen Tiertransport und eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung für die Fasane benötigen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Jahr für Jahr haben wir die Aussetzerei von Fasanen, Rebhühnern und Enten bei Mensdorff-Pouilly für die Jagd dokumentiert. Doch das kann nicht so weiter gehen. Das Jagdgesetz ist eindeutig. Es gibt überhaupt keinen Grund, Fasane zum Abschuss auszusetzen, der eine Bewilligung der Landesregierung erhalten könnte. Und die Bescheinigungen für Tiertransporte dürften auch nicht erteilt werden. Mensdorff-Pouilly ist mit seiner seltsamen Jagdpraxis lange genug der Allgemeinheit auf der Nase herum getanzt. Jetzt muss endlich Schluss sein mit dieser Tierquälerei!


Pressefotos zum Download (Copyright: VGT/VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN)

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