Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.11.2017)
Salzburg, am 28.11.2017TierschützerInnen heute im Prozess Sachbeschädigung Pickerl Mayr-Melnhof freigesprochen
Da war anfangs noch die Rede von € 30.000 Sachschaden wegen Pickerl, beim Prozess heute wurde das deutlich auf unter € 5.000 reduziert; dann sprach die Richterin die Angeklagten frei!
Im Juni 2016 wurde eine junge Frau in Salzburg von einem Taxifahrer festgehalten, weil sie Pickerl mit der Aufschrift „Wanted! Max Mayr-Melnhof wegen perverser Tierquälerei im Jagdgatter“ an einen Poller geklebt hatte. Die Polizei nahm sie auf die Station mit, wo sie stundenlang auf einen Beamten vom Amt für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung warten musste, der sie dann einvernahm. Unter der Strafandrohung von 2 Jahren Haft nannte sie zahlreiche Namen von TierschützerInnen, die möglicherweise auch Pickerl aufgeklebt haben könnten. Dann wurden Facebook-Accounts geöffnet, Mobiltelefone ausgelesen und einige Menschen von der Polizei vorgeladen und einvernommen. Nach 1 ½ Jahren Ermittlungen kam es jetzt zum Prozess am Landesgericht Salzburg. Anfänglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Sachschadenhöhe von € 30.000 verbreitet, wodurch der Tierschutz und insbesondere der VGT desavouiert werden sollten. Nach einer Anzeige des VGT gegen die zuständige Staatsanwältin wegen Amtsmissbrauch war heute ein anderer Staatsanwalt der Ankläger im Prozess. Bei den Einvernahmen der Geschädigten (Stadt Salzburg und Plakatfirma Progress) stellte sich heraus, dass der Schaden deutlich geringer war, jedenfalls unter € 5.000. Damit hätte eigentlich das Bezirksgericht und nicht das Landesgericht zuständig sein sollen. Nach einer sehr fairen Prozessführung von beiden, dem Staatsanwalt und der Richterin, kam es schließlich zum vollständigen Freispruch.
Mayr-Melnhof hatte die Informationen der Ermittlungsbehörden zu einer Privatanklage gegen Martin Balluch und zwei Tierschützerinnen wegen Beleidigung genützt. Doch in erster Instanz, ebenfalls am Landesgericht Salzburg, hatte der Richter da bereits alle diesbezüglich freigesprochen. Die Aufschrift „Wanted! Max Mayr-Melnhof wegen perverser Tierquälerei im Jagdgatter“ sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, so das Urteil. Nun kommt der Umstand hinzu, dass die AktivistInnen auch noch diesbezüglich freigesprochen wurden, überhaupt für das Aufkleben der Pickerl verantwortlich zu sein.
Der VGT äußert sich sehr zufrieden mit diesen Urteilen, sie würden zeigen, dass sich die Justiz von Mayr-Melnhofs Täter-Opfer Umkehr nicht beeindrucken lässt. Faktum ist, dass Mayr-Melnhof zusammen mit einigen Schlägern am 20. 11. 2017 bei der Gatterjagd außerhalb des Gatters zwei Tierschützer angegriffen und misshandelt hat, und ihnen dabei Gegenstände im Wert von € 1.300 mit Gewalt entwendete. Das ist ein Gerichtsverfahren, das am Landesgericht Salzburg aufgehoben wäre, dafür müsste das Handy von Mayr-Melnhof beschlagnahmt und ausgelesen werden. Aber Pickerl aufzukleben ist wirklich kein Delikt, das einen derartigen Aufwand rechtfertigt.