Wien, 18.02.2026
Die zu verschiedenen Parametern des Tierwohls erhobenen Vergleichszahlen zwischen Vollspaltenboden alt und neu sind ernüchternd – heute Protest vor dem Ministerrat
Nein, der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung wird nicht verboten. Stattdessen soll ab 2034/2038 eine leicht abgeänderte Version des Vollspaltenbodens Mindeststandard werden. Diesen Trick, ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens zu vermeiden, hat sich die Schweineindustrie bereits 2019 ausgedacht, als der VGT mit seiner Kampagne gegen den Vollspaltenboden begann. Offenbar war einigen Entscheidungsträger:innen gleich klar, dass man die öffentliche Diskussion über den Vollspaltenboden nicht gewinnen kann, und so wurde ein Projekt ins Leben gerufen, um einen „Alternativboden“ zu entwickeln, den man als Ende des Vollspaltenbodens verkaufen könne, obwohl er keiner ist. Vorgabe war, dass der Umbau nicht viel kosten darf. Jetzt liegt der Abschlussbericht dieses Projekts vor und, tatsächlich, selbst für einen Betrieb mit 2.300 Mastschweinen kostet der gesamte Umbau nur € 20.000. Das wichtige Resümee aber für den Tierschutz aus diesem Projekt ist, dass die Neuversion des Vollspaltenbodens praktisch keine Verbesserungen für das Tierwohl mit sich bringt. Es handelt sich um eine reine Augenauswischerei, die dazu dienen soll, die Öffentlichkeit zu beruhigen und die Medien zu täuschen.
Teilgenommen haben lediglich 8 Mast- und 8 Vormastbetriebe (Ferkelaufzucht), deren Bodengestaltung von Stroheinstreu (1 Betrieb) über Gummimatten bis zur Spaltenreduktion mittels Verschlussklips reichte. In vielen Tierwohlparametern gab es keine signifikanten Unterschiede zum bisherigen Vollspaltenboden, in manchen schnitt der Vollspaltenboden Neu sogar schlechter ab, in manchen marginal besser. Aus Tierschutzsicht ist eines klar: der neue Vollspaltenboden-Mindeststandard ab 2034 bzw. 2038 ist keine Lösung für das Problem, das die Schweine mit diesem Boden haben. Deshalb protestierte heute wieder der VGT am Ballhausplatz in Wien vor der Ministerratssitzung. „Warum lügt die Regierung?“, stand da auf einem Transparent, in Bezug auf die Behauptung, es gäbe ein Verbot des Vollspaltenbodens. Und „Wann bekommen die Schweine endlich Stroh?“, war auf einem anderen zu lesen, weil der neue Mindeststandard ja keinerlei Stroheinstreu vorsieht.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Mit der Neuversion des Schweine-Vollspaltenbodens ist für die Tiere nichts gewonnen, im Gegenteil, dieser Firlefanz verhindert echte Fortschritte in der nahen Zukunft. Momentan läuft ein wissenschaftliches Folgeprojekt, bei dem 29 Strohbetriebe mit Mastschweinen nach der ökonomischen Machbarkeit aber auch der Auswirkung auf das Tierwohl untersucht werden. Das Ergebnis soll Ende 2026 vorliegen. Auch nach der Gesetzesreform 2025 steht im Tierschutzgesetz wörtlich, dass die Ergebnisse dieser Studie für einen neuen rechtlichen Mindeststandard heranzuziehen sind. Ein seltsames Vorgehen: zuerst wird 2025 ein neuer – sehr schlechter! – Mindeststandard bis 2034/2038 definiert, um 2026 durch einen noch neueren – hoffentlich besseren! – Mindeststandard bis irgendwann ersetzt zu werden. Klingt nach Schildbürgerstreich. Rechtssicherheit schaut anders aus.“
Pressefotos (Copyright: VGT.at)