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PK: Zusammenleben mit dem Wolf – Gratwanderung zwischen Legalität und Rechtsbruch

Klagenfurt, 17.02.2026

In Kärnten wurden in den letzten 4 Jahren doppelt so viele Wölfe geschossen, wie im großen, regional 10 Mal so dicht besiedelten Deutschland – seit 2022 gab es sogar 310 Abschusserlaubnisse der Landesregierung

Wölfe sind im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als geschützte Art gelistet. Der Europäische Gerichtshof hat jüngst betont, dass sämtliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten darauf abzielen müssen, einen günstigen Erhaltungszustand der betroffenen Arten zu bewahren oder wiederherzustellen (EuGH 12.6.2025, C-629/23). Ökologisch erbringen Wölfe bedeutende Leistungen. Sie halten Wildbestände gesund und regulieren effizient mittelgroße Prädatoren, wodurch sie Biodiversität und artenreiche Mischwälder fördern. Eine Bejagung wirkt hingegen kontraproduktiv. Wolfsrudel regulieren ihre Bestände weitgehend selbst. Jagd stört diese Sozialstrukturen, begünstigt Zuwanderung und erhöhte Reproduktion und kann sogar zu mehr Konflikten mit Weidetierhaltung führen. Ansässige Rudel kontrollieren zudem Beutegreifer nachhaltiger als menschliche Eingriffe. Maßnahmen, die den günstigen Erhaltungszustand nicht verbessern oder sichern, sind unionsrechtlich unzulässig. Eine auf weitgehende Verdrängung des Wolfs gerichtete Jagdpraxis widerspricht daher sowohl dem europäischen Naturschutzrecht als auch ökologischer Vernunft.

Anfragen nach dem Kärntner Informations- und Statistikgesetz an die Landesregierung zeigen, dass es seit 2022 bereits 310 Abschusserlaubnisse von fast ausschließlich sogenannten Risikowölfen in Österreich gab, 34 Risikowölfe und 1 Schadwolf wurden tatsächlich erschossen. D.h. ginge es nach der Kärntner Landesregierung, hätten bereits 310 Wölfe erschossen werden sollen. Die Wolfsrisikoverordnung erlaubt diesen Ausrottungsfeldzug. Der Abschuss soll dem Schutz von Menschen und Wildtieren vor dem Wolf dienen. Ein Risikowolf ist ein Wolf, der innerhalb von 200 m an einem menschlichen Gehöft, einer Weide oder einer Wildfütterung vorbeigeht. Der Abschuss ist ohne Genehmigung der Landesregierung erlaubt, wenn es zwei optische oder akustische (zB Klatschen) Vergrämungsversuche gegeben hat. Insgesamt kamen die rund 600 Vergrämungsmeldungen von nur 400 verschiedenen Personen. Nach den Vergrämungen werden alle im Mittel 100 Jagdreviere von der Abschusserlaubnis, die 4 Wochen gilt, informiert, die von einem 10 km Radius um die Vergrämung berührt werden. Der Abschuss dürfte großteils durch Anfüttern erfolgen, wie ein Beispiel aus Liesing im Gailtal belegt, wo 2 Wölfe an einem ausgelegten „Nutztier“-Kadaver gesehen wurden. Die Fütterung wurde sogar von einer Wildkamera gefilmt, offensichtlich damit man weiß, wann man zur Fütterung kommen muss, um die Wölfe anzutreffen.

Länder wie Deutschland, Slowenien und die Schweiz praktizieren dagegen Herdenschutz, typischerweise mit Elektrozaun. Auch ein Kompetenzzentrum in Hermagor im Gailtal informiert darüber, wie solche Zäune errichtet werden. Für Weiden im Tal sind diese Zäune möglich und ausreichend. Auf der Alm hat sich die Behirtung von Schafherden zusammen mit Herdenschutzhunden und einem elektrisch eingezäunten Nachtpferch auch in Kärnten bewährt. Das funktioniert auf jeder Alm, wie Pilotalmprojekte in Tirol zeigen. Auffällig ist jedenfalls, dass Österreich deutlich weniger Wölfe als sämtliche Nachbarländer in den Alpen hat und trotzdem hierzulande wesentlich mehr Wölfe legal geschossen werden. Im Vergleich mit allen anderen Bundesländern ist der Umgang mit dem Wolf in Kärnten am schlimmsten. Deutsche Bundesländer mit bis zu zehnfacher menschlicher Besiedlungsdichte wie Kärnten haben wesentlich mehr Wölfe als Kärnten und trotzdem wurden in Kärnten in 4 Jahren doppelt so viel Wölfe legal erschossen, wie in ganz Deutschland in 25 Jahren.

An der heutigen Pressekonferenz im Südquartier Klagenfurt nahmen DDr. Martin Balluch (VGT), Prof. Dr. Kurt Kotrschal (Wolf Science Center) und Paul Ulrich (Verein „Wölfe in Österreich“) teil.

Pressemappe

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

 

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